Beiträge von sammy79
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Hallo,
du musst dich nicht angesprochen fühlen, aber ich fand es sehr persönlich, das was der Kollege geschrieben hatte. Man versucht und hat es geschafft eine Firma zu gründen, die mit unserem Hobby zutun hat, und dann bekommt sowas zu hören.
Dann muss man halt, nach meiner Meinung, so reagieren. Und das mit der Werbung ist mir leider entgangen.
Das wahr halt sehr persönlich, fand ich zumindest .Auf jedenfall zum Schlusswort, wir werden für Mitglieder des Töeff-Forum eine Sonderkonditon einrichten.
Ist das nicht etwas ?
Also bis dannn
Gruss Sammy79 -
Zitat
Original von fist Alpha
Ich weiss, ich wollte hier eigentlich nix mehr schreiben aber:Mir gehen diese Reklamen in den Foren sowas auf den Sack, jetzt schon ausm Ausland! Wird ja immer besser.
Diejenigen die denken, das sie ein solches Training brauchen/wollen, können sich selber melden. Ausserdem gibt es in der Schweiz genügend Kursveranstalter die völlig kompetent sind.
So, das war mein Senf
Ich dachte das in der Schweiz auch eine gewisse Meinungsfreiheit herrscht.
Aber du gibst dich wieder mal so aus wie ei Schweizer nicht sein sollte. Aber dann in Deutschland einkaufen gehen und schön die Steuer zurückverlangen.
Du bist mir so einer!
Hoch lebe die Ignoranz -
Hallo,
Termine für die Trainings sind jetzt veröffentlicht worden auf der Homepage http://www.mft-pierri.jimdo.com
Gruss Sammy79 -
Hallo Jungs,
natürlich werden wir für unsere Kunden immer ein offenes Ohr haben.
Ich hoffe das der eine oder andere diese Angebot in Zukunft vielleicht wahrnehmen wird und wie auch schon gesagt " noch niemand hat es geschadet an solch ein Training teilzunehmen"
Gruss Sammy79 -
Verbesserte Teilnahmebedingung
Allgemeine Teilnahmebedingungen
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- Die verbindliche Anmeldung muss grundsätzlich schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldeformular per E-Mail erfolgen.
- Der Kunde erhält umgehend Nachricht, wenn die Veranstaltung ausgebucht ist.
- Die Anmeldung wird in Eingangsreihenfolge berücksichtigt und ist erst nach Zahlungseingang der vollständigen Beiträge abgeschlossen.
- Die fälligen Beiträge werden ausschließlich in EUR abgerechnet.
- Der Teilnehmer erhält nach Zahlungseingang der vollständigen Beträge eine Anmeldebestätigung.
- Der Schriftverkehr erfolgt per Fax, Post oder E-Mail.
- Die vollständigen Beträge müssen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
- Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Diese und später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Die fälligen Beiträge sind dann sofort fällig.
- Eine Bezahlung vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich, ausgeschlossen hiervon sind die jeweils angebotenen Optionen.
- Informationsmaterial zum Veranstaltungsablauf erhält jeder Teilnehmer ca. 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung.Rücktritt
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- Die Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen sind verbindlich.
- Eine Stornierung kann angenommen werden, wenn sie schriftlich erfolgt und eine Veranstaltungs- Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen wurde.
- Eine Stornierung kann angenommen werden, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
- Können die o. a. Bestimmungen nicht eingehalten werden so fällt das Nenngeld als Stornogebühr an.Fahrer
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Der Fahrer muss in guter körperlicher Verfassung sein. Ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgt bei Alkohol, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch.
Sicherheitsbekleidung
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Die Teilnehmer haben Sicherheitsbekleidung (Sturzhelm mit Prüfzeichen, Rückenprotektor, Schaftstiefel, Handschuhe u.a.) zu tragen.
Fahrzeugkontrolle
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Alle Fahrzeuge werden einer optischen Durchsicht unterzogen. Die Motorräder müssen in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand sein. Werden am Motorrad Mängel festgestellt (Flüssigkeitsverlust, abgefahrene Bremsbeläge, abgefahrene Reifen, defekte Federelemente usw.) so ist ein Befahren des Übungsplatzes mit diesem Motorrad untersagt. Nach einem Sturz muss das Motorrad erneut bei der Fahrzeugkontrolle vorgestellt werden.
Allgemeines
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Wird durch riskante, rücksichtslose Fahrweise eines Teilnehmers Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer gefährdet wird er vom Training ausgeschlossen. Eine Nenngeldrückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Dem Veranstalter obliegt dafür die Entscheidungsfreiheit.
Anerkennung der Vorschriften und Bedingungen
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Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
Haftungsausschluss
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Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle, die im Verlauf der Veranstaltungen in Form von Sach- oder Personenschäden auch gegenüber Dritter entstehen, haftet der Veranstalter nicht. Für die Nutzbarkeit aller am Veranstaltungsort notwendigen Einrichtungen haftet MFT-Pierri nicht. Die Haftung entfällt für: Zufall, höhere Gewalt oder bei Verschulden Dritter, ebenso hinsichtlich des Verhaltens der Veranstalter oder seiner Organe bei leichtem Verschulden. Hinsichtlich der Haftung für Hilfspersonen für jegliches Verschulden. Wenn durch Zufall, höhere Gewalt (einschließlich widriger Wetterbedingungen) oder Verschulden Dritter die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
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Zitat
Original von Yam660
Hi
Dass ein Haftungsausschuss des Veranstalters gegenüber Unfällen zwischen Teilnehmern besteht, ist nachvollziebar (kann ja nicht sein, dass ein Teilnehmer einen andern über den Haufen fährt und dann den Veranstalter verklagt). Ich bin zwar kein Versicherungs-Jurist, würde aber davon ausgehen, dass die Ausschluss-Klausel in der Schweiz zumindest kritisch wäre, da soch sehr viel ausgeschlossen wird (ist halt das Problem, wenn man nicht schweizer Recht untersteht). Niemand kann die Haftung als Veranstalter komplett ausschliessen (und das ist hier ja weitgehend der Fall, bei Unfällen auf der Crosspiste wurden auch schon Veranstalter verklagt, weil sie Hilfspersonen angestellt hatten welche der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind). Für irgendwas bezahlt man ja schliesslich Geld, dafür muss ein Veranstalter (nebenbei: auch in Deutschland) gerade stehen. Viele versuchen mit Ausschlussklauseln alles von sich zu weisen, die Gericht sehen das teilweise bisschen andersDas man nicht für jeden Mist den Veranstalter verklagen kann ist auch klar, der kann ja ncihts dafür, wenn man zu blöd ist ne Kurve zu fahren und die Karre ins Kiesbett schmeisst. Nur damit auch das mal gesagt ist: TCS wie Veltheim wie auch Cornu haben WÄHREND der Übungen eine Vollkasko für alle Teilnehmer (siehe Punkt Versicheurng, natürlich auch da mit Selbstbehalt und Einschränkungen).
Die Sache mit der Versicherung macht mir übrigens keine Sorgen, passieren kann auch was, wenn man auf dem Fliessbeton der Tiefgarage mit nassen Reifen rutscht und sich hinlegt.
Was mich hingegen stört (wieso ist das sonst keinem aufgefallen?) ist, dass sogar wegen miesem Wetter und somit Absage des Events die Kohle einbehalten wird: Wenn durch Zufall, höhere Gewalt (einschließlich widriger Wetterbedingungen) oder Verschulden Dritter die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen
Für mich ganz klar ein no-go. Mir ist es doch einfach komplett egal ob der Transporter des Veranstalters den Geist aufgibt, der von einem Panzer überfahren wird, die Trainingsstrecke überflutet oder verwüstet wird oder wegen einem Mega-Tornado das Training abgesagt wurde - wenn es aus irgend welchen Gründen nicht durchgeführt werden kann, dann will ich wenigstens die Kohel wieder zurück (ist ja schon ärgerlich genug, wenn man sich den Tag freigenommen hat und dann kein Event stattfindet).
Sind natürlich Extrem-Situationen welche kaum vorkommen, aber da es genügend Veranstalter gibt welche keine solchen Ausschlussklausen haben steht es ja jedem frei selber zu etnscheiden wo er mitmachen will.
Marc
dieses jahr eventuell bei Cornu zum EndurofahrenHallo zusammen,
natürlich habt ihr vollkommend recht in diversen Punkte recht, aber wenn jemand an einem Training teilnimmt und sich nicht an den vorgeschriebenen Regeln hält und danach Mist baut kann er sicherlich nicht, und das glaubt mir, die Teilnehmergebühr zurück verlangen wenn er Pech hat muss sogar die entstandenen Schäden zahlen.
Dann muss man abwägen ob es ein Renntraining oder Motorrarfahrsicherheitsraining ist.
Zu diesem Punkt :Was mich hingegen stört (wieso ist das sonst keinem aufgefallen?) ist, dass sogar wegen miesem Wetter und somit Absage des Events die Kohle einbehalten wird: Wenn durch Zufall, höhere Gewalt (einschließlich widriger Wetterbedingungen) oder Verschulden Dritter die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen
ist uns ein fehler unterlaufen statt kein muss ein ein stehenDas ist natürlich für unsere Image eine negative Reaktion gewesen und zu diesem Anlass haben wir die Teilnahmebedingungen sofort für euch sofort geändert.
Es tut uns leid die Firma MFT-Pierri negativ belastet zu haben. -
Ja und?
Wo ist das Problem?
Das ist der Standard bei jedem Training ob es ein Renntraining ist oder Motorradfahrsicherheitstraining ist.
Ich würde mal sagen du kennst dich da nicht so aus!! -
Hallo miteinander,
ich wollte nur kurz informieren das im südbadischen Rheinfelden ab März
ein Motorradfahsicherheitstraining Anbieter geben wird. Um weitere Infos zu erhalten schaut einfach unter http://mft-pierri.jimdo.com/Bis dann
Sammy79 -
Hallo an alle Rennsüchtigen,
bin am 5.7.08 in Anneau du Rhin ist jemand von euch auch dort.
Bin sonst ganz allein dort :(:(
Bis dann
Sammy79 -
Hallo miteinander,
bin am 6.6.2008 in Hockenheim ist jemand von euch auch dort.
Wird sicherlich genial MotoGP Strecke bin das erste mal dort
Gruss Sammy79 -
Hallo,
wer ist diesen Samstag den 24.5.2008 in Anneau du Rhin mit Maske Motodays?
Vielleicht kann man sich dort treffen.
Gruss Sammy79 -
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Hi,
habs ja auch nicht böse gemeint
Zweites Töff wäre eine gute Idee sobald ich ein gutes Angebot habe werde ich mir die ZX10R holen
hoffentlich klappt das
Also bis dann -