Beiträge von Michel

    Jo,


    das ist schon recht schwierig zu beurteilen. Man kann sich ja lange darüber unterhalten was Custumbau ist, wo es anfängt und wo es aufhört.
    Geben tut es ja schon alles und alles was man hier und da findet ist auch da und dort verbaut worden und etwas wirklich einmaliges wird es so in der Form eigentlich kaum geben.


    Meine Kawasaki-Schwinge in der FJ ist bislang noch einmalig, wird aber sicherlich auch nochmal nachgebaut werden und somit bleibt immer die Frage nach einmaligkeit und wenn ja, wie lange noch.


    Ich bin jedenfalls auch auf die ersten Fotos gespannt :thumbup:

    Moin,


    naja, Custom ist ein weit dehnbarer Begriff. Längst nicht jedes Custombike hat einen eigens dafür entwickelten Rahmen, womit das originale Moped durch umbauten modifiziert zum custombike wird.


    Somit kann man schon auf sämtliche Papiere für einen Import in die Schweiz zurück greifen und das ganze auch Kostengünstig realisieren.


    Und selbst mit eigenem Rahmen brauch so ein Moped eine Strassenzulassung. Diese Strassenzulassung kann man inländisch oder EU- Comform beantragen, womit auch alle Bescheinigungen vom Hersteller vorgelegt werden können.

    Hi,


    ich hab da so ein Infoblatt bekommen, muss mal suchen ob ich es finde.
    Demnach sind auch in der Schweiz die Fahrzeugbeleuchtungseinrichtung zulassungspflichtig. Nicht in dem Sinne das man ein Beiblatt dafür braucht, aber eine entsprechende Kennzeichnung wie das E-Kennezeichen vorhanden sein muss.


    Eine Umrüstung des Leuchtmittels von Glühfaden auf Xenon ist eine unzulässige Änderung im Rahmen der Zulassung des Scheinwerfers. Streuscheibe und Spiegel sind nicht für den Betrieb mit Xenon zugelassen und die Zulassung des Scheinwerfers als ganzes erlischt. Mit ihm natürlich auch die Zulassung des Fahrzeugs, welches ja nur mit der zugelassenen Beleuchtungseinrichtung eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen hat.


    Ob man jetzt bei einem Unfall so einem Umbau auf die Schliche kommt lass ich mal dahingestellt, ich würde es mal eher nicht annehmen. Technisch spricht eigentlich auch nicht viel gegen einen Umbau, nur sehr viel mehr Licht im Verhältnis zu einem guten, modernen und zugelassenen Leuchtmittel bringts auch nicht und den Scheinwerfer mal zu hoch eingestellt weil Moped mehr beladen wie sonst, hast ein Problem mit der Blendung des Gegenverkehrs.


    Also nicht nur ein, wenn auch kleines, Risiko wegen erlöschen der Betriebserlaubnis im Haftpflichtfalle in Regress genommen werden zu können, was denn auch wirklich mal in die Millionen gehen könnte, besteht eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr mich dabei auch noch selbst zu gefährden weil ich andere entgegenkommende Fahrzeuge blende. Nicht jeder kann das ab und eine Reaktion wo mir der Gegenverkehr auf meine Fahrbahn kommt.....und dann eben als Unfallursache die Blendung mit einem nicht zugelassenen Scheinwerfer....


    Da würde ich eher zu Zusatzscheinwerfern tendieren. Die sind nicht illegal und man ist als Fahrer auf der sichereren Seite.

    Hmm,


    naja, ich würde es mal so sehen, ich bin versichert, das der Schaden den ich anderen zufüge auf jeden Fall gedeckt ist. Die Versicherung tritt immer in Leistung.


    Ob ich jetzt besoffen, oder aus anderen Gründen einen Unfall verursache ist erst einmal zweitrangig.
    Auf jeden Fall aber ist das abändern eines Fahrzeugs unzulässig wenn damit die Betriebserlaubnis erlischt. Ist die Betriebserlaubnis wegen technischer Änderungen erloschen, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr und die Versicherung muss zwar haften, kann dich aber in Regress nehmen.


    Wenn man volltrunken ein Fahrzeug führt, erlischt damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch nicht der Versicherungsschutz.
    Er bleibt bestehen weil er für das Fahrzeug abgeschlossen ist und nicht für den Fahrer. Es ist deshalb auch unerheblich wer ein Fahrzeug führt und einen Unfall verursacht, versichert ist der Schaden den das am Verkehr teilnehmende Fahrzeug verursacht.


    Ob jetzt das führen eines Fahrzeugs in einem alkoholisierten Zustand als grob Fahrlässig ein zu stufen ist und die Versicherung einen deswegen in Regress nehmen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Jo,


    will mich da nicht festlegen und weiss auch nicht wie es in der Schweiz rechtlich aussieht.


    In DE ist das jedenfalls so. Mit erlöschen der Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz. Zwar muss die Versicherung haften, aber der Versicherungsnehmer ist Regressfähig. Hier in meiner CH-Versicherung steht das nicht so genau drin, aber in der alten aus DE, auch nicht. Könnte mir vorstellen das es irgendwo gesetzlich geregelt ist.

    Hi,


    also, empfehlem kann ich dir Phillips EXTREME, die Leuchtmittel sind, so meine Erfahrung, sehr Hell und schmeissen ein gutes Licht. Bei meinem Möppi, welches ja schon etwas betagter ist, habe ich noch zusätzlich eine Relaisschaltung mit elekronischen Relais verbaut um auch wirklich die Volle Spannung am Leuchtmittel zu haben. Davor gabs Verluste durch Übergangswiderstände.


    LED, tja, als Tagfahrlicht durchaus erlaubt, aber nicht in Verbindung mit dem Fahrlicht. Wenn du besser gesehen werden willst, Zusatzscheinwerfer. - Achtung, nicht immer und überall gern gesehen, kann mal Strafe kosten. DE ist da vorreiter und gerne wird dort auch mal wegen unerlaubten Fahren mit "Nebellicht" Bussgeld fällig.


    XENON, sofern nicht original vom Hersteller angeboten, nicht unproblematisch. Es gibt wohl MFK´s die das tolerieren, aber nicht alle! Auch gibt es Polizisten die das tolerieren, aber nicht alle! Im schlimmsten Fall ist deine Betriebserlaubnis erloschen und das moped bleibt stehen!
    Wenn sich bei einem möglichen Unfall jemand auskennt, bist du pauschal am Unfall schuld und deine Versicherung kann den Schadenbetrag von dir zurück fordern. Ein ziemlich heisses Eisen also....

    Hi,


    wenn du LED´s direkt, einzeln als LED und nicht als fertige Lampe kaufst, dir selbst ein Gehäuse bastelst, dann musst du darauf achten das die LEd nicht mehr wie ihre Zuläassige Betriebsspannung von in der Regel 3 Volt nicht überschreitet.
    Und dann kann man einen Widerstand vorschalten der praktisch 3/4 der Boardspannung aufnimmt. Hast dann aber eine Heitung neben der Leuchte weil der widerstand die Energie in wärme umwandelt.
    Da gibts dann elegantere Lösungen.


    Für die fertig gekauften Kennzeichenleuchten gilt: Anschliessen, Einschalten----> Freuen :thumbup:

    ÄÄÄhhhh, mal entschuldigung,


    wofür soll die Rechnerei gut sein? Anklemmen, einschalten, Licht brennt! Scheixxegal ob Glühlampe oder LED. Kennzeichenleuchten für Möppis sind auf 12 Volt ausgelegt.


    Oder wolltest die an den Blinker mit anschliessen, hast nur ein mechanisches Relais und willst die Blinkfrequenz erhalten?


    Wenn du da noch einen Widerstand reinbastelst, wird deine Kennzeichenleuchte zu dunkel!

    Moin,


    wenn dir der Weg nach Meltingen nicht zu weit ist, machen wir es zusammen und du weisst danach wie es geht.
    Hab die Bühne aber frühestens am 30.6. wieder frei.