Zudem bitte beachten, dass es ein Leistungsgewicht gibt welches einzuhalten ist, das liegt (im Moment) auch in der Schweiz bei 0.16 Kw pro Kilo Maschinengewicht. Hier eine "offizielle" Quelle: Klick (rechts unten).
Hallo zusammen.
Zu dieser Bedingung (mindestens 0.16kW/ kg Maschinengewicht) stellt sich mir die Frage, ob dies tatsächlich so ist. Denn wenn man zum Beispiel für die Kawasaki Ninja 250r das Ganze durchrechnet (Daten siehe http://www.motosport.ch/artikel.html?id=6297) erhält man als Resultat 0.146kW/kg. Dies wäre somit nicht der Bedingung für die Kategorie A- beschränkt entsprechend?!
Das ganze interessiert mich, da ich mir im Sommer ein Motorrad zulegen möchte. Bin im Besitz der Kategorie A1 und weiss noch nicht, ob ich zunächst mit einer 125ccm Maschine, z.Bsp. die kleine Duke, fahren soll oder ob ich aber schon die Kategorie A-beschränkt in Angriff nehme. Da denke ich etwa an eine Suzuku DRZ-400, meiner Meinung nach ein guter Kompromiss zwischen Sport und Alltag. Wird wohl auch eine Frage des Budgets sein..
Hmm. Habe auf Motorradausweis noch das Gegenteil gelesen:
Prüfungsfahrzeug:
Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von
nicht mehr als 0,16 kW/kg, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1
Danke für eure Antworten.
Gruss