Beiträge von Easy lid Wipeout
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Weiss du welche schmerzen du haben wirst wenn dein Arsch vom Asphalt geschreddert wird?
Dress for the slide, etc.
Auf meinem Moped bin ich immer mit Ausrüstung gefahren. Auch wenn die fahrt nur bis zum nächsten Selecta Automat war.
Durfte erst letzten Monat einem beim Albis-pass helfen sein Motorrad wieder hinzustellen.
Bin mir zu 100% sicher der hat sich hinterher gewünscht er wäre nicht mit kurzer Hose gefahren.
Nach einem crash hat noch keiner gesagt das er froh war keine Schutzkleidung getragen zu haben.
Auf meiner Spyder allerdings trag ich einzig und allein n' Helm (weil Gesetz). Umfallen ist mit dem Ding unmöglich, und ausser eine frontal Kollision wirft dich auch nichts runter von der Maschine. *auf holz klopf*
Dreirad > Zweirad. 👀😘
Ich beurteile Leute nicht weil sie eine Ausrüstung tragen oder nicht. Aber wenn jemand fragt ober er eine tragen soll, dann ist die Antwort selbstverständlich ein "Ja!".
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Das Ding nennt sich im übrigen Spyder RT Sea to sky und war heute beim Händler zum ersten Service. (5k km.)
meine Anschaffung, um beim Thema zu bleiben, waren neue Bremsen vorne links (verzogen) sowie ein neues Hinterrad. (kein profil mehr).
Habe dafür ein hübsches blaues Ersatzgerät gekriegt für ein paar stunden.
Aber Ihr seid eh nur neidisch auf meinen Rückwärtsgang
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..Bin uf drü räder umgstige. 😘
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Sali zäme!
Gerade bei der Post ein Einschreiben abgeholt, und wollte mal ein kurzes Update raushauen falls jemand diesen Thread über google öä findet und vergleiche ziehen will.
Strafbefehl vom 27. Februar 2015
Easy lid Wipeout fuhr am 20.09.2014, ca 00.25 Uhr, mit dem Pw ZG XXXXX von Sihlbrugg herkommend auf der Autobahnausfahrt Baar Richtung Baar/Zug. Dabei verlor er in der Linkskurve infolge nicht angepasster GEschwindigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug, drehte sich um 180° und kam auf dem Pannenstreifen zum Stillstand.
Gestützt auf Art 352 ff. StPO sowie Art 106 StGB
erkennt die Staatsanwaltschaft:
1. Easy lid Wipeout wird schuldig gesprochen der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes gemäss Art. 32 Abs. 1 und Art 90 abs. 1 SVG.
2. Easy lid Wipeout wird bestraft mit einer Busse von CHF 350.00
3. Kosten CHF 350.00
4. Busse und Kosten von zusammen CHF 700.00 sind innert Monatsfrist der Gerichtskasse des Kantons Zug zu bezahlen.
5. Bei Nichtbezahlen der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage
6. Gegen den Strafbefehl nach Art etc. blabla. einspruch 10 tage blabla blub bla.
Huii.
Das einzig fragwürdige ist nun wo den bitte diese Linkskurve hergekommen ist. Der Unfall fand vor der eigentlichen Ausfahrt statt. (bzw, auf höhe der ausfahrtsspur.)
Desweiteren ist die "PW ZG XXXXX" Nummer eine andere als die, mit der ich gefahren bin. (wobei ich das noch genauer nachprüfen werde)Vorgeworfen wurde mir also laut dem Schreiben einzig und allein die Nichtanpassung der Geschwindigkeit. (Art. 32 Abs 1)
Art 90 Abs 1. ist nur die Bestimmung das Verstösse des Strassenverkehrsgesetzes gebüsst werden.
Vom Strassenverkehrsamt habe ich vor einigen Monaten ein Schreiben gekriegt, dass sie sich mit einer evtl. Strafe zurückhalten bis die Staatsanwaltschaft von sich hören lässt.
Zumindest gehe ich nun davon aus, dass ich höchstens eine Verwarnung kriege. (zumindest wird mir ja keine fahrlässigkeit etc. vorgeworfen)
700.00 Franken... Hätte bestimmt ein schönes Nachtessen gegeben -
Die Definition einer Schweren wiederhandlung:
Beim Vorliegen einer schweren Widerhandlung wird beim ersten Vorfall ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monatenverfügt.
Eine schwere Widerhandlung begeht, wer:- durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;
- in angetrunkenem Zustand mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration (0,8 o/oo und mehr) ein Motorfahrzeug führt;
- wegen Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen fahrunfähig ist und in diesem Zustand ein Motorfahrzeug führt;
- sich vorsätzlich einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder einer anderen vom Bundesrat geregelten Voruntersuchung, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden muss, oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzieht oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt;
- nach Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergreift;
- ein Motorfahrzeug trotz Ausweisentzug führt.
Der einzige Punkt er eventuell auf mich zutrefen würde, wäre der erste.
Wobei ich persönlich das ganze nicht als grobe Verletzung ansehe, und in meinen augen keine "ernstliche" Gefahr für die sicherheit anderer hervorgerufen wurde.
In kauf nahm ich diese auch nicht, da ich nicht gerast bin, oder abgelenkt war etc. "grobe verletzung" klingt für mich nach massivst überhöhte Geschwindigkeit oä.
Bei einer Mittelschweren Wiederhandlung lautet die definition zu dem Punkt:- durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;
Dies ist mein persönlicher knackpunkt.
Bei einer "leichten" wiederhandlung heisst es:- eine Verletzung von Verkehrsregeln begeht und dadurch eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft;
Die frage ist nun, wo zieht das Strassengesetz die grenzen?
Zum Zeitpunkt fuhren keine anderen Autos auf der Autobahn, und auch die Baustellen-teile lagen schlussendlich >nicht< auf der Fahrbahn.
Durch meinen Selbstunfall selber wurde auch kein Autofahrer beeinträchtigt, oder in Gefahr gesetzt. (Das erste Auto fuhr vorbei als ich bereits Leuchtweste angezogen und Pannendreieck hingestellt hab.)
Schlussendlich habe ich ja keine Strassengesetze *im eigentlichen Sinne* gebrochen.
Nun wäre die Frage zur definition "leichtes verschulden".
Eigentlich fühl ich mich ja einfach nur etwas verarscht, weil ich mir nicht wirklich erklären kann warum das Auto den Strassenkontakt verlor.
Ich habe nicht besonders scharf gebremst, und ich habe auch nicht das Lenkrad verrissen, und wirklich geregnet hat es zum Zeitpunkt auch nicht. Es hat vor dem Unfall leicht geregnet, und dannach. Und mit "leicht" meine ich vergleichbahr mit einem tropfendem Wasserhahn. Mit Aquaplaning war definitiv nicht zu rechnen.
Ich kann mich auch nicht auf ein "aufschwimmen" des Fahrzeugs erinnern.
Es regt mich nur auf das es einige Situationen in meinen 3 Jahren Autofahren gab, bei denen ich einen Unfall "verdient" hätte. Sei es durch unachtsamkeit, oder durch Fehler.
Hätte ich gestern beim Fahren "die sau rausgelassen" hätte ich auch kein Problem mit einem Fahrausweisentzug etc. Dann hätte ich auch den Unfall provoziert resp. in kauf genommen und "verdient".Ich hatte einfach Pech.
Ich habe zwar eine kleine Hoffnung auf eine einfach Verwarnung, würde aber einen Monat entzug als "lehre" akzeptieren.
Sollte mir im schreiben aber überhötes Tempo, Fahrlässigkeit, oder ähnliches vorgeworfen werden, werde ich wohl Einsprache erheben.
Viel mehr als ein "Tja, shit happens alter, leider müssen wir deinen Ausweis für nen Monat enziehen, weil du ein Baustellen-teil umgepflügt hast" würde ich wohl nicht ohne Beleidigungen in meinen Bart zu murmeln akzteptierenEs ist mein "erstes" vergehen, und ich hoffe, dass, das Strasenverkehrsamt eine Busse vom Staatsanwalt als genügende Strafe ansieht.
Das wäre zumindest meine Traumvorstellung.
Ich mein; De Sepp blatter überholt en LKW i de Kurve, beschädigt zwei Autos und verletzt en Länkerin, zahlt 600.- Stutz buess und guet isch, und ich sell wäg mim ungwollte "Drift" de uswis müesse abgäh.. gaht mer halt eifach ned i chopf..!
Abwarten und Tee trinken. Mehr als spekulieren bleibt mir ja sowieso nicht übrig.
Aber danke für deine Antwort. -
Wenn s Billet muesch abgäh, verlängeret sich d Probeziit um es Jahr. Würsch also i dem Fall din definitive nöd im November übercho.
Ou, scheisse, aber mini WAB kürs muessi ned wiederhole, oder?
Ach mennö.
Ganz geil wär natürli wenn ich nur en verwarnig würd becho, aber als neulenker isch mer ja eh verarscht
Ich wird jetzt mal abwarte was i 1-3 woche per poscht chunt, und setti es dette ned klar deklariert si, chani immerno im Strasseverkehrsamt nahfröge. Isch ja ned wit weg... fahrt glaub sogar en bus det ane
Eigentli ja glich en sauerei. Hätt' i d' polizei ned benachrichtigt, wäri "ungschore" devo cho. Aber da ich ned genau han chöne erkenne ob teili no uf the bahn ligged, hani halt welle uf d'nummere sicher gah..... laut diverse Verwandte en fähler vo mir. -
Hey, danke euch. Das beruhigt mich doch etwas.
Bin nicht auf den Ausweis angewiesen, wenn es wirklich "nur" einen Monat ist, werde ich es überleben.
Zufälligerweise heute noch meinen Vater getroffen, bevor er in die Ferien fliegt.
Er meinte halt ich würde ne Einladung kriegen, und müsste evtl. meine Aussage erneuern. Dort könnte ich evtl. auch noch den "ein oder anderen" Punkt für mich gutschlagen, sofern ich nicht direkt als stereotypischer "jugendlicher raser" einen eindruck hinterlasse.ZitatMangelnde Aufmerksamkeit
ZitatNichtanpassen der Geschwindigkeit an die örtlichen Witterungs- und Strassenverhältnisse
ZitatNichtbeherrschen des Fahrzeuges
Mist, da rappelt sich schon einiges Zusammen
Naja, ich nimms mit Humor, etwas anderes bleibt mir auch kaum übrig. Bin froh drum das da nicht noch jemand im weg stand.
Wäre mir das in der Stadt passiert, hätte ich evtl. ein Auto, oder gar ein passant erwischt.Dann hätte ich wohl richtige Probleme. Bin auch froh drum das ich grundsätzlich kein Alkohol mag, und keine Drogen im Blut hatte.
Konnte nun auch bei Tageslich keine weiteren Schäden am Auto erkennen. Gottseidank war es mit mutti's Subaru Justy aus den frühen 90ern, und kein "Neuwagen". Schonmal eine Rechung die ich weniger bezahlen muss..
Am ende kann ich wohl doch nur "Shit happens" sagen.
Danke euch beiden. -
Edit: Da dieser beitrag leicht über google gefunden werden kann (bin zufälliger wieder hier :D), kurzer Nachtrag nach mehr als 3 jahren:
350.- Busse
350.- Gebühr
1 Monat Führerausweisentzug
1 Jahr Bewährung. (Ich war zum zeitpunkt des "unfalles" noch auf Probe)
...Und bin in dem Forum seit 2-3 Jahren nichtmehr aktiv
Ende des nachtrages
---------sali zäme, de verständlichkeitshalber das ganze mal uf hochtüütsch.
Hatte eben einen Selbstunfall auf der Autobahn mit dem Auto meiner mutti.
Etwas "unentschlossen", also "spät" die Autobahn ausfahrt genommen, quer gelegen, Baustellen-Dinger mitgenommen, und entgegen der Fahrtrichtung auf dem Pannenstreifen zum stehen gekommen.
Fahrzeug hat soweit keinen grösseren Schaden davon getragen, aber aufgrund der tatsache das nun einige der Baustellen-pfosten "rasiert" also ohne oberköper rumstanden, sicherheitshalber die Polizei gerufen. (Der gedanke zur Fahrerflucht war zwar kurz da, aber ich bin leider ein ehrlicher Mensch )
Mit baustellen-pfosten meine ich diese hier: http://i.imgur.com/SW4r2DA.jpg (Ohne lichter)Soweit ich beurteilen konnte, hat einer der freundlichen Polizisten diese wieder instand gesetzt, keine Ahnung ob es deswegen trotzdem eine Anzeige wegen der Beschädigung gibt.
Das ganze ist um etwa halb 1 passiert. Fahrbahn war nass, da es leicht regnete.Nundenn, Es gab 'nen Alk-test und dann fuhren wir weg von der ausfahrt, in ein Industriegebiet.
Nach dem betrachten des Fahrzeugs, und dem Unfallprotokoll mit meiner Aussage meinte einer der Polizisten auf meiner Nachfrage hin, es gäbe ne Anzeigen wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, welche an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, undder lege dann ein Bussgeld fest, (scheisse man, ich ha kei gäld :D) Auf die Frage ob meinen Ausweis auf der Kippe steht, konnte er mir keine Antwort geben, ausser "Es wäre schlimmer wenn du 2 Promille oder so im Blut gehabt hättest"Nun zu den Fakten.
Ich bin "neulenker" ("wab" kurse absolviert, kann aber erst den "richtigen" Ausweis im november beantragen) War bis dato "unauffällig" (kein Unfall oder Bussgeld)
Ich hatte kein Alkohol im Blut. (0,0 Promille)
War auch nicht abgelenkt. (steht auch so im protokoll)
War zum Zeitpunkt des Unfalls auch nicht "zu schnell", dennoch gehe ich davon aus das der Staatsanwalt mir irgendwas mit "nicht angepasster geschwindigkeit" vorwerfen wird. (nasse fahrbahn).Nun hoffe ich das mich jemand etwas beruhigen kann.
Wie wahrscheinlich ist es das ich den Führerausweis abgeben muss?
Und.. wie lange?
Besteht die Gefahr meinen Führerausweis "ganz" zu verlieren, aufgrund der tatsache das ich neulenker bin? (wär jetzt echt sau doof, da ab november "richtigen" ausweis)
Wie hoch könnte das Bussgeld ausfallen?
Ich lebe gerade von Monat zu Monat.. musste selbst mein Motorrad (avatar) abgeben, da ich es mir schlicht und einfach nichtmehr "leisten" konnte,
Heisst dann also wohl rumbetteln, oder absitzen.Ich bin eigentlich ein zurückhaltener Autofahrer. (gehe eigentlich nie risiken ein, Bis dato nie zuschnell gefahren. etc. etc.)
Auf einer Skala von 1-10, wie tief stecke ich eigentlich in der Scheisse?
Entschuldigt die Schreibweise/formatierung des posts... Bin noch ganz leicht durcheinander..