Nach meiner Meinung (und Erfahrung vor 2 Jahren) ist die Sache wie folgt:
Falls der Auspuff (mit oder ohne DB Killer) zu laut ist, wird nachgemessen (Beiblatt hin oder her).
Beiblatt vergessen bedeutet CHF 100.-- Busse (ist meinem Kollegen passiert, welcher 5 Minuten nach mir auf den Werkhof begleitet wurde.
Ich musste meine Kawa ZX9-R mit Rombo Auspuff inkl. Beiblatt bei meiner Tour durch Arbon messen lassen. Per Zufall (oder auch nicht), liegt der Werkhof sehr nahe an der Kontrollstelle. Ein Motorradpolizist ist mir gefolgt und meine mit seinem geschulten Gehör, der Auspuff sei zu laut.Der DB Killer war eingesetzt und die Tüte original.
Nach Meinung des Prüfers liege ein technischer Defekt vor.
Bei der Messung auf dem Werkhof wurden dann anstelle der erlaubten 72 DB (steht auf dem Typenschild am Motorrad wenn ab Jahrgang 97, wie auch die Drehzal, bei der gemessen wird), sagenhafte 76 DB. Das gibt es aber auch, wenn z.B. ein Motorrad wie die ZX-9r, welche in der Schweiz damals nur gedrosselt verkauft wurde, aufgemacht wird.
Die Folge war, dass ich mein Motorrad vorführen musste.(Kosten und Aufwand).
Ich habe aber gehört, dass ab 5 dB zu laut, der Ausweis gefährtet ist und es dann pro dB 80.-- CHF kostet.
Es ist auch so, dass die Lautstärke pro Motorrad festgelegt ist. Meine aktuelle GSX-R 1000 K6 darf sagenhafte 98 dB bei 5550 Touren haben. Eine Yamaha R1 darf 99 dB haben und eine BMW S1000RR sagenhafte 102 dB. Da kommen mir meine 76 dB von damals schon lächerlich vor und ich zweifle etwas am Nutzen solcher Vorgaben. Falls jemand seinen Töff aus dem weiteren Ausland importiert bzw. als Hausrat mitgebracht hat, hat einen Typenschein X im Fahrzeugausweis stehen und somit sind dem Lärm fast keine Grenzen gesetzt.
Komischerweise wurde ich mit meiner Harley nie kontrolliert, wobei ich mit der Kawa etc. ständig kontrolliert wurde. Offenbar tönte die Harley angenehmer, was aber Geschmackssache ist.