Beiträge von FLX3000

    ????? hääää???? nei eeeeh ned!

    da wär jo de oberscheiss!!! muess grad morn mal aalüte dene spinner!
    bisch dr sicher?
    aber rein theoretisch sötts doch au gha dass i nur no de grundkurs für a-beschränkt mach…(wunschdenke :smiling_face: )


    ///edit: jup, scho 2 jahr hanen gha, wo da gsetz no gar ned igführt gsi isch…

    tach gemeinde :smiling_face:
    hab vor kurzem die 125-er a1 praktisch beschtanden. jetzt muss ich in ca. 3 monaten meine dt vorführen, nur die kommt nicht mehr durch :ugly5:
    jetzt habe ich mir gedanken gemacht ob ich mir gleich eine grosse holen soll und den a-beschränkt (25kw) machen. nur muss ich da nochmal die praktische prüfung machen oder genügts, wenn ich den grundkurs 25kw mache???

    i würs ned mache!!
    vormne jahr han i das au mal usprobiert, mit plastic-primer, grundierig etc, alles usprobiert, aber alles hebed ned würkli! sobald mal es palstic knikksch/baum dra chunt/umgheie/etc… splittereds weg!

    Zitat

    Original von pseudOnat
    rooooooooooaaaaaaarrrrrrrrrrrrrrrdängdängdäng* macht :grinning_squinting_face: :ugly:

    …hehehehe, en halb-uusgrumte dep rifft öppe uf die beschriibig zue :grinning_squinting_face:

    d lischte findsch uf de stva-siite vo dim kanton! was i grad weiss:
    -bremse
    -liecht (winkel etc)
    -blinker
    -spur
    -reife
    -roscht
    -dämpfig

    choschte weiss i grad ned, sööt aber au uf dere lischte stah!

    mfg flex


    //edit:
    nr.1 -> http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a33.html
    nr.2 ->


    Fahrzeugprüfungen und Nachkontrollen

    Prüfungsvorbereitung
    Für die Prüfung des Fahrzeuges ist der Fahrzeugausweis und das Abgas-Wartungsdokument (wo vorgeschrieben) bereit zu halten.

    Das Fahrzeug ist vorgängig Instandstellen zu lassen und zu reinigen.
    Provisorische Reparaturen können wir nicht akzeptieren.
    Spikesreifen sind für die Prüfung nicht zugelassen.

    Für Fahrzeuge mit einem Fahrten- oder Restwegschreiber muss ein entsprechender Prüfbericht vorgewiesen werden, dessen Ausstelldatum nicht länger als 24 Monate zurück liegt.

    Fahrzeuge zum Sachentransport (Lieferwagen, Lastwagen, Anhänger) müssen für die Prüfung mit mindestens der halben Nutzlast beladen sein.

    Wir bitten Sie ca. 10 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfort einzutreffen.

    Fahrzeugprüfung
    Die freiwillige und periodische Fahrzeugprüfung umfasst:

    Die Identifikation des Fahrzeugs
    Die Funktions- und Wirkungsprüfung der Bremsanlagen
    Die Funktionsprüfung der Lenkvorrichtung, des Fahrgestells, der Achsen, der Aufhängung, der Räder und Reifen, sowie der übrigen im Fahrzeug vorhandenen Ein- und Vorrichtungen
    Die Überprüfung der Sichtverhältnisse
    Die Beleuchtungseinrichtungen und die elektrische Anlage
    Die Einhaltung der Lärm- und Emissionsvorschriften
    Nachkontrollen nach Beanstandungen
    Falls Ihr Fahrzeug anlässlich der Prüfung beanstandet werden muss, sind die Mängel mit einem Kreuz markiert. Die Mängel sind vor der Weiterverwendung des Fahrzeuges unverzüglich zu beheben.

    Weist das Fahrzeug nicht mehr als 10 Mängel (X) auf, kann die Nachkotrolle in der Regel ohne vorherige Anmeldung erfolgen. Ohne andere Abmachung findet die Nachkontrolle im gleichen Verkehrsprüfzentrum (VPZ) statt, wie die erste Prüfung.

    Bringen Sie bitte das Doppel des Prüfungsberichtes zur Nachkontrolle mit.

    Die Nachkontrollen ohne Voranmeldung werden wie folgt durchgeführt:

    VPZ Bern
    Schermenweg 9
    3001 Bern
    Telefon 031 / 634 25 37
    Fax 031 / 634 25 00
    vpz.bern@pom.be.ch Leichte Motorwagen und Motorräder
    Montag bis Freitag
    11.00 bis 11.20 Uhr
    Schwere Motorwagen und alle Anhänger
    Montag bis Donnerstag
    16.15 bis 16.30 Uhr
    Freitags in dringenden Fällen nach
    Telefonischer Voranmeldung bis Donnerstag um 16.30 Uhr

    VPZ Berner Oberland
    Gemmistrasse 7
    3604 Thun
    Telefon 033 / 334 2727
    Fax 033 / 334 27 29
    vpz.thun@pom.be.ch Montag bis Donnerstag
    15.15 bis 16.20 Uhr

    VPZ Oberaargau / Emmental
    Hardstrasse 4
    4922 Bützberg
    Telefon 062 / 958 70 70
    Fax 062 / 958 70 75
    vpz.buetzberg@pom.be.ch Montag bis Freitag
    11.15 bis 11.35 Uhr

    VPZ Seeland / Berner Jura
    Hauptstrasse 1
    2552 Orpund
    Telefon 032 / 344 20 25
    Fax 032 / 344 20 40
    vpz.orpund@pom.be.ch Montag bis Freitag
    13.10 bis 15.00 Uhr
    Weist das Fahrzeug mehr als 10 Mängel (X) auf, oder ist die Nachkontrolle ohne Anmeldung aus anderen Gründen nicht möglich, ist schriftlich, telefonisch, per Fax oder am Schalter ein neuer Prüfungstermin zu vereinbaren.

    Das Fahrzeug ist möglichst bald, jedoch spätestens innert 30 Tagen seit der Beanstandung erneut vorzuführen. Kann die Prüfung nicht innerhalb von 30 Tagen seit der ersten Vorführung abgeschlossen werden, muss es unter Voranmeldung nochmals ganz geprüft werden, bzw. das Fahrzeug wird, sofern der Fahrzeugausweis nicht annulliert ist, durch unser Amt zu einer neuen ganzen Prüfung eingeladen.

    Für allfällige Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    quelle: http://www.pom.be.ch/site/index/pom…hkontrollen.htm

    kennt wer nen guten php-shop der kostenlos ist und mit dem sich viel generieren lässt, d.h. welcher freiheiten erlässt was die getaltung usw. betrifft?