Beiträge von Blinki

    Deine Feststellung ist soweit korrekt. Das darf eine Pensionskasse, wenn sie das gesamte PK-Kapital - also auch den überobligatorischen Teil - den GLEICHEN Umwandlungssatz anwendet. Der gesetzlich vorgeschriebene Umwandlungssatz von 6,9 % gilt nämlich nur für den obligatorischen Teil Deines PK-Kapitals. Ich bin in der gleichen Situation, bei uns liegt der Umwandlungssatz bei 5,25 % und sinkt bis ins Jahr 2013 auf 4,38 % - und zwar ganz legal, mit oder ohne Reform...


    Wie ich bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben habe: auch mit der Ablehnung der AHV-Reform 2020 wird der Umwandlungssatz so oder so ein Thema bleiben. Mit der Reform sind für gewisse Alterskategorien noch entsprechende Abfederungsmassnahmen vorgesehen.

    Ich bin mir auch noch nicht ganz schlüssig - tendiere aber eher zu einem JA. Ich gebe zu bedenken:


    der gesetzliche Umwandlungssatz bei den Pensionskassen (2. Säule) liegt aktuell bei 6,8 %, nach der Reform bei 6,0 %. Da die Lebenserwartung der Menschen stetig steigt, reicht bei diesem Umwandlungssatz und der aktuellen Lebenserwartung die Rente der Pensionskasse nicht mehr aus.
    Beispiel: CHF 500'000.- Pensionskassenkapital ergeben bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % CHF 34'000.- Rente pro Jahr resp. 2833.- pro Monat. Dieses Geld reicht für knapp 15 Jahre, anschliessend sind diese 500'000.- aufgebraucht - heisst konkret, dass danach eine Querfinanzierung von den aktiv Versicherten zu den Rentnern in einer Pensionskasse erfolgt. Diese Querfinanzierung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern bedeutet auch, dass dadurch aktive Berufsleute nicht ihr ganzes einbezahltes Kapital ansparen, sondern eben ein gewisser Teil abfliesst, um die Renten vollumfänglich finanzieren zu können. Bei den Rentnern könnt ihr im nachhinein nichts mehr holen, der gesetzliche Umwandlungssatz ist garantiert - auch wenn eine Person 110 Jahre alt wird, erhält diese Monat für Monat die im Beispiel aufgeführten CHF 2833.- Rente. Der Einfacheit halber sind in diesen Beispiel keine Berechnungen von Zins und Zinseszins aufgeführt.
    Fakt ist somit also, dass der gesetzliche Umwandlungssatz so oder so sinken wird - mittelfristig kann sich keine Pensionskasse mehr so einen Umwandlungssatz leisten, ohne die Beiträge zu erhöhen. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 % mit der Reform sind immerhin noch gewisse Abfederungsmassnahmen für die ab 45 jährigen Personen vorgesehen.


    Bei einem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,0 % hätte unsere Person im Beispiel somit "nur" noch CHF 2500.- Rente pro Monat. Die CHF 70.- mehr aus der AHV wären also dazu gedacht, diese kleinere Rente von CHF 333.- im Monat aus der Pensionskasse teilweise aufzufangen. Heutige Rentner sind von dieser Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % nicht betroffen, darum erhalten diese CHF 70.- höhere AHV-Rente auch nur zukünftige Rentnerinnen und Rentner.


    Mit der AHV ist es so eine Sache. Es ist wohl, zumindest statistisch bewiesen, dass in ca. 20 Jahren auf einen Rentner zwei AHV-beitragspflichtige Personen kommen, heute sind es deren drei beitragspflichtige Personen. Auch hier wird also längerfristig etwas passieren müssen, ob es dafür jetzt bereits der richtige Zeitpunkt ist, bleibt dahingestellt.


    Von einer Zusammenführung der beiden Kassen (also AHV und Pensionskasse), wie es in einem oben stehenden Beitrag erwähnt wird, ist keine Rede -dies würde auch vom System her gar nicht gehen: Pensionskasse ist ein Ansparverfahren, hier werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einem Konto angespart und verzinst. Beim Erreichen des Rentenalters gibt das gesamthaft angesparte Kapital in der Pensionskasse inkl. Verzinsung sowie der dann geltende Umwandlungssatz die Rente vor.


    Bei der AHV spricht man von einem sogenannten Umlagerungsverfahren. Einfach erklärt bedeutet dies: was den aktiven Berufsleuten am 25. jeden Monat vom Lohn abgezogen wird, wird am 5. des Folgemonats den Rentnern als AHV-Rente wieder ausbezahlt. Was übrig bleibt, kommt in die Reserven, wenn zu wenig von den Berufsleuten kommt, wird es aus den Reserven genommen - aber nehmen kann man in den Reserven nur, wenn noch was da ist...


    Fakt ist also: bei den Pensionskassen besteht je nach Kassse kurz- bis mittelfristig Handlungsbedarf, bei der AHV wohl eher mittel- bis langfristig. Die Meinungsbildung dazu überlasse ich jeder und jedem selber.

    Sehe ich auf dem Bild 0390 richtig, dass bei der Leitplanke (rechts vom Töff) eine Lücke drin ist, die Kanten weder abgerundet noch sonst was sind und das notabene noch in einer Kurve... :smiling_face_with_horns: Wenn dem so ist, jedenfalls alles andere als ungefährlich - bei einem Unfall könnte man hier glatt aufgespiesst werden...

    War eine schöne Tour, danke fürs Planen :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Ist ja auch nicht alltäglich dass man mitfährt und die anderen eigentlich gar nie sieht :grinning_squinting_face:

    Wo sind denn die Fotos vom Benkerjoch, Oberbelchen & Breitenhöhe??? :winking_face: :winking_face:
    Wir waren so beschäftigt mit der Suchaktion nach Dir, dass wir keine Zeit für Fotos hatten... :winking_face:
    #ironie

    So, wieder zu Hause angelangt. Danke Roland für's Organisieren der <Bauernhof-Besichtigungs-Tour> :smiling_face:
    Es war super - freut mich, wieder einige neue kennengelernt zu haben. Gerne ein anderes Mal. Bis bald.

    Würde mich gerne dieser Tour anschliessen und bin um 10:30 Uhr am Treffpunkt.
    Allerdings dann ohne Isebähnli Trimbach - ich habe bereits eine Einladung zum Nachtessen... :smiling_face:

    Normalerweise beginnt es mich im spätestens im März im Hals zu kratzen, ich muss regelmässig Niessen und die Augen jucken. Medikamente nehme ich eigentlich seit Jahren keine mehr - ausser bei starkem Augenjucken ab und zu Augentropfen.


    Dieses Jahr bis vor ca. einer Woche überhaupt keine Reaktionen, seit daher regelmässiges Niessen, aber kein Kratzen im Hals und kein Augenbrennen.


    Vermutlich werde ich langsam alt... :winking_face:

    Wann treffen wir uns: ca. 09:30
    Treffpunkt: Region Olten
    Ziel: Jura oder franz. Jura


    Geplante Fahrzeit: 7-8 Std.


    Pausen: Mittagspause sowie Kaffee-/Rauchpause
    Fahrstil: normal (heisst: innerorts das angeschriebene, ausserorts + 10 km/h)
    Weitere Details: Tour durch den Jura allenfalls franz. Jura, je nach Teilnehmenden. Genauer Treffpunkt wird noch bekanntgegeben.


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    max. 4 Motorräder

    Hallo zäme


    Obwohl i scho sit 1993 Töff fahre (aktuell e Yamaha TDM 900), bin i em Neuling hiä i dem Forum.


    Freue mi uf interessanti Diskussione und wünsche euch immer e gueti Fahrt.


    Blinki