Die Jahresrechnung fürs Kontrollschild ist eingetrudelt und da steht: "Bei Abgabe des Kontrollschildes bis Ende Januar erhalten Sie eine neue Abrechnung"
Bin mir nicht sicher wie ich das interpretieren soll. Kann ich das Nummernschild über den Winter auch "sistieren"? Werde Januar + Februar nämlich definitiv nicht fahren.
Nummernschild über Winter abgeben?
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delete-me -
17. Dezember 2014 19:19 -
Erledigt
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Kann man (sofern im Vertrag nicht ausgeschlossen). Wenn Du nur haftplichtversichert bist, bringt es aber parktisch nichts, da die Bearbeitungsgebühr die eingesparte Vesicherungsprämie fast gänzlich auffrisst.
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Kann man (sofern im Vertrag nicht ausgeschlossen). Wenn Du nur haftplichtversichert bist, bringt es aber parktisch nichts,die Bearbeitungsgebühr die eingesparte Vesicherungsprämie fast gänzlich auffrisst.
Ginge ausschliesslich ums Nummernschild - die Versicherung habe ich ohne Sistierung abgeschlossen, kommt einfach günstiger und ist praktischer.
Danke für deine Antwort -
Die Antwort hast du dir ja selbst gegeben.
Versicherung OHNE sistierung also währe das Nr. Schild abgeben ein Vertragsbruch! -
Die Antwort hast du dir ja selbst gegeben.
Versicherung OHNE sistierung also währe das Nr. Schild abgeben ein Vertragsbruch!
Jösses.
Wenn sies ohne Sistierung abgeschlossen hat, bekommt sie einfach kein Geld zurück, wenn sie die Nummer abgibt. Allerdings hat die Versicherung einen kleinen Mehraufwand, weil sie nachfragen muss, ob sie die Nummer abgegeben hat, weil sie das Motorrad verkauft hat oder ob sie Nummer nur zwecks Überwinterung abgegeben hat. Im ersteren Fall müsste die Versicherung per Abgabedatum aufgehoben werden. -
Beispiel Kanton Zürich
Die Gebühr für die Wiedereinlösung beträgt CHF 30 http://www.stva.zh.ch/internet/siche…wiedereinl.html
Strassenverkehrsabgaben für Kawasaki ER-6f je nach Emissionscode CHF 70 bis CHF 105.
http://www.stva.zh.ch/internet/siche…EBvaMOTO14.html"Ersparnis" bei Hinterlegung für zwei Monate: CHF -18 bis CHF -12.50
"Ersparnis" bei Hinterlegung für drei Monate: CHF -12.50 bis CHF -3.75
"Ersparnis" bei Hinterlegung für vier Monate: CHF -6.65 bis CHF 5
Ersparnis bei Hinterlegung für fünf Monate: CHF -0.85 bis CHF 13.75 <-- Hier können wir die langsam wegnehmen -
Rechnet man den Weg zur Post (oder StVA) und das Anstehen bei derselbigen (2x) mit ein, bringt das Hinterlegen nix. Man kann den Töff auch ohne Hinterlegung stilllegen und überwintern.
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Bei diesen 2stelligen Temperaturen kannst ja noch fahren
WYSIWYG
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Bei diesen 2stelligen Temperaturen kannst ja noch fahren
WYSIWYG
Genau. Die letzten drei Jahre konntest du zweimal an Weihnachten noch fahren. Mal sehen wie es dieses Jahr wird.
Mir ist zudem das Aus- und wieder Einlösen auch zu aufwendig gemessen an der Ersparnis. Ich habe einfach eine Versicherung mit Sistierungsverzicht, spare dabei etwas und kann fahren wann ich will. Basta.
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Die Abgabe des Kontrollschildes während den Wintermonaten ist nun wirklich Schnee von gestern, das lohnt sich seit Jahren nicht mehr.
Zudem sind die Winter meist mild, da kann eigentlich immer mal ne kleine Spritztour gemacht werden. Erhält die Routine, Fahrer und Maschine rosten nicht -
Zudem sind die Winter meist mild, da kann eigentlich immer mal ne kleine Spritztour gemacht werden. Erhält die Routine, Fahrer und Maschine rosten nichtWeise Worte eines weisen Mannes :D!
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Zitat von »WYSIWYG«
Bei diesen 2stelligen Temperaturen kannst ja noch fahrenGenau. Die letzten drei Jahre konntest du zweimal an Weihnachten noch fahren. Mal sehen wie es dieses Jahr wird.
Mir ist zudem das Aus- und wieder Einlösen auch zu aufwendig gemessen an der Ersparnis. Ich habe einfach eine Versicherung mit Sistierungsverzicht, spare dabei etwas und kann fahren wann ich will. Basta.
....der Schnee kommt glaub wirklich nicht War dieses WE wieder Mal unterwegs - die Kälte hat schon seinen Reiz wenn man auf den Rädern etwas friert und drinnen wieder schwitzt - fast wie in der Sauna :thumbup:
In diesem Sinne alles Gute und bleibt alle schlank über die Festtage - sonst hat sie im Frühling wieder keinen Pfupf....
WYSIWYG