Schäden während der Garantie

  • Hallo zusammen,

    Bevor ich loslege, stelle ich mich ganz kurz vor:

    Bin der Martin, nächstens 40 Jahre alt und habe dieses Jahr die A1 Prüfung hinter mich gebracht.

    Ich habe mir dieses Jahr eine neue Piaggio New Fly 125 (4Takter) gekauft und war bis jetzt auch zufrieden.
    Nachdem ich kürzlich zu meiner Freundin gefahren bin und wieder nachhause wollte, sprang
    der Roller nicht an. Die Batterie war voll... Zündkerze auch ok...
    Schlussendlich musste ich den Roller von meinem Händler abholen lassen.
    Ich dachte mir, Scheissdreck, aber immerhin habe ich ja 2 Jahre Garantie.

    Mein Händler hat mich am nächsten Tag angerufen:
    Er konnte den Roller auch nicht starten und hat mal genauer nachgesehen.
    Die Hälfte des Motorenöls war weg. Keine Ahnung wohin. Öl habe ich ca 4 Wochen vorher gecheckt - war okay!
    Ich hatte nie Flecken am Boden oder ähnliches. Die Ölleuchte hat sich auch nie gemeldet. Das hat auch der
    Händler gesehen als der den Schlüssel reingesteckt hat.
    Dazu kommt, der Roller war vor ca 2 Monaten im Service (1000km), dabei wurde unter anderem auch ein Ölwechsel gemacht.

    Mein Händler wollte partout nicht sagen, dass das unter Garantie fällt und wollte auch nicht weiter daran rumschrauben.
    Das Fahrzeug ist nun beim Importeur und wird dort repariert. Ist das normal?

    Was mich weiters nervt: Er will dass ich die Abholung des Fahrzeugs bezahle.
    Verstehe ich allerdings nicht. Ich habe bei ihm ein neues Fahrzeug gekauft und wenn das innert der Garantiefrist
    ohne mein Verschulden futsch geht, müsste mich das weitere Vorgehen und die Kosten als Käufer ja
    eigentlich nicht kümmern. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Schon mal vielen Dank für Eure Antworten...

    Gruss
    Martin

  • Tja, da bist du leider auf dem Holzweg und zwar ganz gehörig. Unter die Garantie fallen grundsätzlich immer nur die defekten Teile. Die Arbeit musst du eigentlich immer bezahlen. Es kommt vor, dass ein Händler aus Kulanzgründen nicht darauf beharrt, weil er den Kunden damit pflegen will. Aber rein rechtlich bist du da am kürzeren Hebel.

    Defekte Teile unterstehen auch nur dann der Garantie, wenn du das Teil ordnungsgemäss betrieben hast. Nun bin ich mir ziemlich sicher, dass in deiner Bedienungsanleitung steht, der Ölstand sei vor jeder Fahrt zu kontrollieren. Da du 4 Wochen lang nicht kontrolliert hast...

  • Potzblitz!!!!!

    Nun das mit dem Ölstand steht da natürlich schon drinn. Aber meine Güte, wer tut das schon?
    Und ausserdem ist das ja nicht zu beweisen. Nun, da bin ich ja mal gespannt!

    Gruss
    Martin

  • Wenn plötzlich nur noch die Hälfte des Öls vorhanden ist und du dem Händler gegenüber bereits zu Protokoll gegeben hast, dass du nie eine Öllache gesehen hast, dann ist es meiner Meinung nach ein logischer Schluss, dass du nicht kontrolliert haben kannst. Und ein Motor kann nun halt mal Öl verbrauchen. Ob das ein Gericht auch so sehen täte, weiss ich nicht. Da haben unsere zwei Hausjuristen, Limmattiger: und RebelFazer: wahrscheinlich mehr Fachwissen. Der eine sogar Praxiserfahrung :grinning_squinting_face:

  • Nun der Händler hat mir schon zugesichert, dass das sicher nicht normal ist, dass der Motor das Öl in so kurzer Zeit verbraucht.
    Laut seiner Aussage ist es auch definitiv ein nicht von mir verschuldeter Defekt. Er vermutet die Ventile.
    Kann ja nicht sein, dass ein 4Takter das halbe Öl innert 1 Monat wegfrisst.
    Es war übrigens auch sein Rat, das Öl 1 x pro Monat zu kontrollieren.

    und wenn dann noch die Warnleuchte für den Ölstand nicht funktioniert... tja..

  • Naja... das Öllämpchen ist in der Regel nicht die Warnleuchte für einen zu tiefen Ölstand, sondern für einen zu tiefen Öldruck... auch hier hilft der Blick in die Bedienungsanleitung...

    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme. :pinch:

  • Naja... das Öllämpchen ist in der Regel nicht die Warnleuchte für einen zu tiefen Ölstand, sondern für einen zu tiefen Öldruck... auch hier hilft der Blick in die Bedienungsanleitung...

    bei einigen Fahrzeugen zeigt die Warnleuchte den zu tiefen Oelstand an. Wenn der Oeldruck zu tief ist, oder ganz weg, ist meistens schon ein kapitaller Motorschaden fällig.

  • Unter die Garantie fallen grundsätzlich immer nur die defekten Teile. Die Arbeit musst du eigentlich immer bezahlen. kon..


    Sehr falsche Aussage!
    Garantie umschliesst IMMER alles also Teile und Arbeit, oder bezahlst du den Informatiker der deinen Defekten PC Flickt? :winking_face:
    Aber ob ein Pannendienst eingeschlossen ist, hängt vom Bertrag ab, in denn meisten fällen ist aber das hollen und bringen Gratis während der Garantie.

  • Wegem Abtransport: Bei meiner MV Agusta ist keine Mobilitätsversicherung inkl.. Hast bestimmt eine Mobility Versicherung bei der Voll- oder Teilkasko inkl. wenn es dort drüber laufen sollte.


    WYSIWYG

  • Hallo zusammen,

    Habe heute eine befriedigende Anwort erhalten:

    Die Reparatur (Teile + Arbeit) läuft unter Garantie.
    Das Abholen wird vom Importeur bezahlt.
    Die Ventile waren undicht, Ventilkopf und Zylinder wurden ersetzt.
    Laut Importeur war es das zweite Fahrzeug in der Schweiz mit diesem Defekt.

    Danke für Eure Antworten!

    Gruss
    Martin

  • Super das es so gut geklappt hat. Hoffe danach ist hoffentlich dann Ruhe.
    Aber noch folgendes: Ventille undicht sollte nicht zu einem hohen Ölverbrauch führen, dort gehen normaller Weise nur Benzin-Luftgemisch rein und Abgass raus. Oder sehe ich da was falsch? Zylinderringe, Zylinderkopfdichtungen etc. sind da schon eher Ursachen,
    Die wurden aber nun auch ersetzt somit alles .i.O.

    Kermit: Meine einzige Praxiserfahrung in dieser Hinsicht, ist ein hoher Ölverbrauch, da das aber weit ausserhalb der Garantie und Gewährleistung statt fand darf ich nun selber die Dichtungen an der Rebel wechseln. Auch sonst habe ich zum Gluck eher wenig damit zu tun. Weiss aber, dass man in der Schweiz in dieser Hinsicht als Konsument eher weniger Rechte als z.B. in der EU hat. Das ist nicht unbedingt schlecht, bedeuted dies doch grössere Vertragsfreiheiten.

    Übrigens wird vielfach, wie auch hier, Garantie und Gewährleistung durcheinander gebarcht und vermischt.

    Gewährleistung: Definieiert im Obligationenrecht: Gilt immer zwischen Käufer und Verkäufer. Im Kaufvertrag sind gewisse Einschränkungen möglich. Sind keine solche Einschränkungen vorhanden so gilt OR vollumfänglich.

    Garantie: Freiwilige Verpflichtung über das Obligationenrecht hinaus. Meist nur zwischen Hersteller und Käufer. Kann beliebige Bedingungen und Ausnahmen zu Lasten des Käufers enthalten.

    "Schlaue" Verkäufer nutzen dies nun aus. Kommt man mit einem defekten Gerät und spricht was von Garantie, wird man an den Hersteller verwiesen. Schlaue Käufer beharren aber auf ihr Gewährleistungsrecht (ausser die Garantie ist wirklich besser) und fordern dies direkt vom Verkäufer ein.


    http://www.gerichte-zh.ch/themen/kauf/ma…hrleistung.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ventille undicht sollte nicht zu einem hohen Ölverbrauch führen, dort gehen normaller Weise nur Benzin-Luftgemisch rein und Abgass raus. Oder sehe ich da was falsch? Zylinderringe, Zylinderkopfdichtungen etc. sind da schon eher Ursachen,


    Das wären dann die Ventilschafftabdichtungen dort kann Öl durch wenn diese nicht dicht sind.

    Gruss Thomi