Lass dich nicht abschiessen

  • Nach Durchsicht des Threads und Kenntnisnahme aller Fachkommentare beschränke ich mich auf die einschlägigen Vorschriften im Strassenverkehrsgesetz (SVG) v. 19.12.1958
    (Stand 01.07.2014):

    1. Jeder, der einmal eine Führerprüfung -erfolgreich- absolviert hat, musste dazumal auf alle Fälle SVG Art. 51 Abs. 1 bis 4 (Verhalten bei Unfällen) kennen
    2. Die Strafnormen bei pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall regelt Art. 92 SVG in Abs.1 bzw. in Abs. 2 bei Führerflucht mit Verletzten oder Getöteten.

    Abschliessend und detailliert ist das Verhalten und Vorgehen bei Unfällen in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962 (Stand 01.01.2014) geregelt:

    - VRV Art. 54 Abs. 1-3 (s.a. Art. 51 Abs. 1 und 4 SVG) : Sicherung der Unfallstelle
    - VRV Art. 55 Abs. 1-3 (s.a. Art. 51 Abs. 1 und 2 SVG): Unfälle mit Personenschaden
    - VRV Art. 56 Abs. 1-4 (s.a. Art. 51 Abs. 2 und 3 SVG): Feststellung des Tatbestandes

    Ich habe absichtlich darauf verzichtet, die jeweiligen Artikel im Wortlaut einzukopieren; Interessierte und solche, die sich Zeit für einen kleinen Refresher nehmen, finden das Strassenverkehrsgesetz unter http://www.admin.ch/opc/de/classif…0266/index.html bzw. die Verkehrsregelnverordnung unter
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…0246/index.html

  • Nach Durchsicht des Threads und Kenntnisnahme aller Fachkommentare beschränke ich mich auf die einschlägigen Vorschriften im Strassenverkehrsgesetz (SVG) v. 19.12.1958
    (Stand 01.07.2014):

    1. Jeder, der einmal eine Führerprüfung -erfolgreich- absolviert hat, musste dazumal auf alle Fälle SVG Art. 51 Abs. 1 bis 4 (Verhalten bei Unfällen) kennen
    2. Die Strafnormen bei pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall regelt Art. 92 SVG in Abs.1 bzw. in Abs. 2 bei Führerflucht mit Verletzten oder Getöteten.

    Abschliessend und detailliert ist das Verhalten und Vorgehen bei Unfällen in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962 (Stand 01.01.2014) geregelt:

    - VRV Art. 54 Abs. 1-3 (s.a. Art. 51 Abs. 1 und 4 SVG) : Sicherung der Unfallstelle
    - VRV Art. 55 Abs. 1-3 (s.a. Art. 51 Abs. 1 und 2 SVG): Unfälle mit Personenschaden
    - VRV Art. 56 Abs. 1-4 (s.a. Art. 51 Abs. 2 und 3 SVG): Feststellung des Tatbestandes

    Ich habe absichtlich darauf verzichtet, die jeweiligen Artikel im Wortlaut einzukopieren; Interessierte und solche, die sich Zeit für einen kleinen Refresher nehmen, finden das Strassenverkehrsgesetz unter http://www.admin.ch/opc/de/classif…0266/index.html bzw. die Verkehrsregelnverordnung unter
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…0246/index.html

    öhm als einer der in den Letzten 3 jahren 5 Praktische und 5 Theoretische Prüfungen für div. Führerausweise absolviert hat, muss ich sagen, NEIN, dass war in abselut gar nichts thematiesiert, ich wüsste auch nicht wie ich mich verhalten müsste wenn ich an einen Unfall hinfahre, ausser in etwa wie die Erste hilfe geht.
    Ansonsten, an der theorie wurde gefragt was für kindersitze erlaubt sind, vortrittsregeln und irgendwelche mögliche situationen von wass weis ich doch nicht mehr alles. aber verhalten bei unfall war nie gefragt, war auch nicht auf meiner übungs CD die ich mir damals vom taschengeld gekauft hab drauf. wurde Vielleicht, beim VKU behandelt, weiss ich aber nicht mehr da ich dort nicht aufgepasst habe (war ja so ein cooler 16j Rollerfahrer, hatte es nicht nötig)

    also ja, Ich bete dass ich nie an einen Unfall fahre, und wenn dann bitte erst wenn schon leute da sind die wissen was sie machen müssen.