A unbeschränkt mit Lernfahrausweis Wartezeit überbrücken?

  • Hallo Zusammen,
    Ich habe mit 24 die A- Prüfung abgelegt im Irrglauben mit 25 einfach den Ausweis geschenkt zu bekommen.
    Ist es möglich, wenn ich 25 bin einfach den Lernfahrausweis für A zu beantragen, ein Jahr damit zu fahren und dann die Prüfung geschenkt zu bekommen?
    Oder muss man sobald man den Lernfahrausweis beantragt hat die Prüfung absolvieren um an das A Billet zu kommen?

    Gruess

    Jan

  • Salü Jan,

    es steht Dir offen, am Tag des 25sten Geburtstags den A-Lernfahrausweis zu beantragen und damit (mit L natürlich!) auf einer offenen Maschine zu fahren. Sollte Deine zweijährige "Bewährungsfrist" dann ablaufen kannst Du mit Deinem regulären Ausweis die offene Kategorie beantragen. Ob Du inzwischen mit einem Lernfahrausweis gefahren bist ist nicht relevant.

    Beachte dabei aber die folgenden Einschränkungen:
    - Der offene Lernfahrausweis ist vorerst 4 Monate gültig, bis dann musst Du den Grundkurs beim Fahrlehrer nochmals machen damit der Ausweis um ein Jahr verlängert wird. Könnte also allenfalls knapp werden wenn Du dieses Jahr noch auf die offene Kategorie wechseln willst.
    - Du fährst anschliessend wieder mit dem blauen L, also keine fahrten ins Ausland!

    Für die Fahrten mit der offenen Kategorie wirst Du also behandelt wie jeder Anfänger insbesondere was Fristen und Kurse betrifft.

    Gruss, Andi

  • Hallo Jan
    Bei mir lief es ganz ähnlich (Kanton Aargau)
    Mit 24 habe ich den Lernfahrausweis A- beantragt und mit 25 diese Prüfung dann gemacht und bestanden.
    Dann, knapp 1 Jahr später, hab ich einen Brief ans STVA geschickt und gefragt, ob ich wohl den unbeschränkten Ausweis bereits nach 1 Jahr erhalte, da ich ja mittlerweile schon 26 Jahre alt bin. Die machen leider keine Ausnahmen. Also habe ich halt den Lernfahrausweis Kategorie A beantragt und diesen auch erhalten. Gültig für 16 Monate (nicht wie Andi gesagt hat mit der Auflage, den Grundkurs nochmals zu machen).

    So fahre ich jetzt mit dem "L" herum bis ich in knapp einem Jahr dann A geschenkt bekomme, ohne nochmals eine Prüfung zu machen.
    So wie ich es sehe (Kanton Aargau) hast du 3 Möglichkeiten
    a) Lernfahrausweis A beantragen + in 16 Monaten die Prüfung nochmals machen
    b) Jetzt 9 Monate gedrosselt fahren + dann A beantragen, danach nach weiteren 16 Monaten A geschenkt bekommen
    c) Lernfahrausweis A beantragen, 16 Monate fahren, dann 9 Monate Däumchen drehen, dann A geschenkt bekommen

    Und ja: Fahren ins Ausland sind leider nicht drin mit L, ausser du bis gedrosselt unterwegs.

    Grüsse Melanie

    Nimm dir Zeit und nicht das Leben xD


  • Also habe ich halt den Lernfahrausweis Kategorie A beantragt und diesen auch erhalten. Gültig für 16 Monate (nicht wie Andi gesagt hat mit der Auflage, den Grundkurs nochmals zu machen).

    Stimmt, denn der Grundkurs für A- und A ist ja genau der gleiche und in solchen Fällen muss der Kurs nicht wiederholt werden (die Theorieprüfung kann man ja auch weglassen, wenn man schon das Autobillet hat). Anders sähe es aus, wenn du erst den 125er-Ausweise hättest, da ist der meines Wissens einen Halbtag kürzer. Das müsstest du wahrscheinlich dann nachholen.

    Ich hatte dasselbe Problem, war nur schlau genug vorher anzurufen :face_with_tongue: und so habe ich nach einem halben Jahr (LFA im Frühling beantragt und im Nov. dann 25 geworden) den Lehrfahrausweis gleich auf A unbeschränkt umschreiben lassen.