Art 90 Abs. 1 SVG, das ist gut, kleiner als das geht nicht.
Damit ist schon mal Art 16c SVG vom Tisch.
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Jetzt kannst du auf Art. 16a SVG hoffen.
http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19580266/index.html#a16a
Macht dann nochmals 200 Stutz für die Verwarnung.
http://www.zg.ch/behoerden/sic…senverkehr/uebertretungen.
Art. 16a Abs. 4 kannst du vergessen, wenn doch hast du verdammtes Glück.
Leider ist Art. 16b SVG nicht unwahrscheinlich, das kostest, da Fahranfäger in Zug 350 - 400 Stutz und min. 1 Monat zu Fuss.
Siehe dazu: http://www.servat.unibe.ch/dfr//bger/080718_1C_3-2008.html
Bereite dich also auf das Schlimmste vor und hoffe auf das Beste.
Halt uns auf dem laufenden.