wie ist die Mindestanforderung für das Heckschutzblech?

  • Möchte mein Heckschutzblech kürzen auf ein Minimum. Kennt jemand die aktuelle Gesetzueslage?
    Hab lange gegoogelt und nichts wirklich eindeutiges gefunden.
    mal heisst es es braucht gar keins, dann wieder es muss bis über die radmitte reichen...


    gemäss SR 741.41 hab ich eigentlich nur das gefunden:
    2 Führer, Führerinnen, Mitfahrer und
    Mitfahrerinnen müssen gegen eine Berührung mit den Rädern geschützt
    sein. Der Aufbau bzw. die Kotflügel müssen bei Geradeausfahrt die ganze
    Breite der Reifenlauffläche oben und nach hinten bis 0,10 m über die
    Höhe der Achsmitte decken.


    ist das so?

  • hmm. danke für die antwort.
    d.h. ist wieder mal so eine schwammige regel und je nach ermessen des freundlichen oder des prüfers.
    werd mal die mfk anrufen.

  • Also. Hab mich bei der mfk schlau gemacht.
    Folgendes gilt, vereinfacht:
    - hinten: die schwammregel gegen das berühren vom rad
    - vorne braucht es kein schutzblech
    - wenn schutzblech, dann darf davon keine gefahr ausgehen, sprich:
    - kein gfk, ausser es besteht eine betriebserlaubnis.
    - wenn stahl, dann muss kantenradius mindestens 2.5mm sein.