lehrfahrausweis entzug 93kmh

  • Im eigenössischen Strafregister wird jede Strafe nach eidgenössischem Recht (gibt auch noch kantonales Strafrecht, b.B. Verbot des nackigen Hochgebiergswandern ) eingetragten, soweit es sich um eine (bedingte) Freiheitsstrafe oder eine Busse über Fr. 500.-- (ohne Gerümpel wie Gebühren und Kosten) handelt


    Es sind 5000 Stutz. http://www.admin.ch/opc/de/cla…on/20061863/index.html#a3
    Trotzdem gits irgendwo no äs Register wo alli Urteil uffgfühert sind.


    Sie wird nach einer gewissen Zeit "gelöscht" bzw. auf Antrag vorzeitig "gelöscht". "Gelöschte" Strafe erscheinen auf dem Strafregisterauszug, den man gegen einen kleinen Obolus für sich selber beziehen kann, nicht mehr, sind aber weiterhin im Strafregister vorhanden und für Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Militär einsehbar, da die "Löschung" lediglich in einem Kreuzchen beim Kreisfeld gelöscht besteht. Eine Jugendsünde, welche man also mit 25 Jahre begangen hat und mit einer Busse von über 500.-- geahndet wurde, kann an ein Richter auch noch 70 Jahre später sehen.


    Was eigentlich :whistling: nöd zulässig wäri: Art. 369 Abs. 7 StGB http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19370083/index.html#a369
    Ah ja, neui Iiträg sorget däfür, dass älteri nöd glöscht werdet. D.h. wenn eine alli 10 jahr än Mischt baut isch offiziell halt alles immer no dinnä.


    Gegen Ordnungsbussen muss man keine Einsprache erheben. Wenn nicht inner Frist bezahlt wird, wird das Ordnungsbussenverfahren in das ordentliche Verfahren überführt was bei einer Bestätigung der Strafe hauptsächlich dazu führt, dass die Strafe gleichhoch ausfällt, dafür die Kosten verdammt teuer zu stehen kommen.


    S problem däbi seisch zum Gluck grad selber:


    Wenn Ordnunsbussen ins ordentliche Verfahren überführt werden, ist der Strafrahmen des Strafgesetzbuches massgebend. Es sind dann auch empfindliche höhere Bussen oder gar Freiheitsstrafen möglich inkl. einem allfälligen Strafregisterauszug.


    Möglich isch den Theoretisch alles vo 0 bis 10'000 Franke :pinch: Ä 40 Stutz Parkbuess wird den schnell mal 120 Franke ;( (ohni Gebühre :wacko: )

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hi dukeforever


    Ah - das ist wirklich doof. ;( Wo stand der Blitzer? Von Herisau nach Waldstatt?
    Komme aus Teufen AR und kenne Deine Gegend bestens aus der Hosentasche.



    WYSIWYG

  • Hi also erstmal .. ich seh mich nicht in der "Opfer-Rolle".. Ich bin ja zu schnell gefahren :grinning_squinting_face:
    Dennoch bei den 800.- Einkommen, einer eigenen Wohnung und Kost auch selbst zu bezahlen... 5000.- sind da schon happig^^
    Ich meinte damit eher, dass es mich halt aufregt da ich, weil ich kurz nen Justy überholt hab, gleich so dastehe als würde ich vor Schulen
    mit 90 auf dem Tacho durchbolzen..
    Naja anfechten bringt meiner Meinung nach eh nix.. am Schluss heissts noch ich bin uneinsichtig und SV-Gefährdend und ich muss zum Psychî :smiling_face:


    Wann kann ich dann jetzt den Lernfahrausweis noch mal beantragen - gibt's da zusätzliche Sperrfrist .. oder einfach die Dauer des Ausweisentzugs als Sperre?


    Danke an alle die sich hier so fleissig in Gesetzesfragen üben :thumbsup:

  • Naja verpflichtet... ich bin 20 Jahre alt , dennoch ich hab auch nichts über Versicherungen gesagt :smiling_face:
    KFZ Versicherung muss ich selbst bezahlen Sprit und Service auch^^ Miete und Handyrechnungen, Internet alles selbst.
    Du wirst verstehen wie knapp es ist.. Happy_Smiley


    Bin ich froh bekomme ich die Krankenkasse bezahlt Suprised_Smiley

  • Ahja kleiner Nachtrag... kann gerne mal das Bussenformular zeigen, was beweist dass bei den cops ja nicht so genau gearbeitet wird Happy_Smiley


    Der Polizist sagte mir es seien 93kmh... auf dem Formular steht 90kmh - 2kmh Toleranz - nach Abzug 89 kmh...


    Wo der Typ rechnen gelernt hat ?? :thumbsup:

  • Häää :huh::confused_face: Das fallt mir erscht jetzt uff...


    Was gilt jetzt genau. Welle Wert isch gmesse worde? Uff wellem Wert isch Buess/Straf berechnet worde?
    Übrigens isch dä Sicherheitsabzug entweder 3 km/h (Laser) oder 5km/h (Radar)
    http://www.metas.ch/metasweb/Themen/04-Sicherheitsmargen


    Und was immer no nöd klar isch: Wie chömet die uff dä höch Tagessatz und warum häsch du kei Iispruch deswege erhobe??


    Edit: Wobie dä Abzug macht dä Brate au nöd feiss. 35-39 km/h zviel gilt als meh oder weniger s gliche.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Haha gezählt wurden die 89kmh.. Habe jetzt Bescheid vom AAM bekommen ... wenns jemand interessiert kann ich Mal die Eckdaten rausposaunen :smiling_face:


    Aufgrund der MASSIVEN Geschwindigkeitsübertretung ist die deutlich erhöhte Entzugsdauer gerechtfertigt (5 Monate)


    Naja die wenn ich 20 Tage arbeite und 800 im Monat verdienen sind das 40.- pro Tag.
    Wenn man davon ausgeht dass meine Eltern die Krankenkasse bezahlen sind 50.- irgendwie schon angemessen.
    Seit der neuen Gesetzgebung gehen sie halt davon aus, dass ich kein Problem habe einen Viertel meines Jahreslohnes abzugeben.
    Es muss aber noch mal verdeutlicht werden, dass diese Geldstrafe 2 Jahre bedingt ist!
    Die Geldbusse selbst beträgt 1000.- und 500.- Verfahrenskosten.


    Wenn ihr Fragen habt, immer gerne schreiben :thumbsup:

  • Also nochmal etwas offtopic: Wenn meine Busse 400.- ist und die Verfahrenskosten 330.- sind, erscheint das dann nicht im Strafregister, weil Busse < 500 CHF oder doch weil gesamter Betrag > 500 CHF? ;(