lehrfahrausweis entzug 93kmh

  • :cursing: Hallo liebe toeffgemeinde


    Am ende einer 50er zone - ging grad in die 80er ueber hab ich einen Schleicher mit 93 kmh ueberholt. Fazit: ausweisentzug und anzeige.
    Nun wollt ich wissen was fuer eine busse mir droht und wie lange ich fuer einen erneuten lernfahrausweis gesperrt bin.
    Ich bin absolut gegen das rasen aber beim ueberholen find ich es gemeingefaehrlich langsam zu ueberholen. Er punkt wo geblitzt wurde vor 10-20m vorm 80er und ca 200m ausserhalb des ortes? Daher uebersichtlich und nicht gefaehrdend. Der polyp meinte man darf in ner 50er eh nicht ueberholen? Danke fuer rueckmeldungen :smiling_face: :confused_face:

  • Wie ist denn deine Führerscheinsituation im Moment? Ich meine, wenn du den Schein noch auf Probe hast, dann sind die Folge eh gravierender. Oder hast du bereits den definitiven PKW-Schein und bist jetzt einfach noch am Töffbillet?

  • Ja Bravo :klatsch:
    Kannst hier mal mit dem Tagessatz-Rechner spielen, welcher im Blick (okay, sicher nicht DIE Referenz aber ein Anhaltspunkt) veröffentlicht wurde.


    http://www.blick.ch/news/schwe…fuer-raser-id2195030.html


    Der Messpunkt knapp vor Ortsende ist sicher unfair (zu meiner aktiven Zeit bei den Trachtenträgern gabs ne interne Richtlinie, welche eine Distanz von 150m vorschrieb.... so quasi als Pufferzone.... darauf kann man sich aber nicht berufen, ist auch schon lange her), bedenke aber, dass Du deutlich früher bereits beschleunigt hast, um mit der kleinen Duke überhaupt die über 90 km/h bis zum Blitzer zu erreichen :winking_face:
    Über die Länge des Entzugs etc wird das Amt für Administrativmassnahmen entscheiden, ev bekommst Du da noch eine Vorladung für ein kurzes Interview. Kannst dort die genannten Einwände geltend machen, riskierst aber, dass du als Uneinsichtig und charakterlich ungeeignet eingestuft wirst.... ist immer so eine Sache :whistling:
    Kurzum: Die Busse wird relativ happig sein und die Dauer des Entzugs hart.... seh's positiv... bist knapp dem Rasergesetz entgangen (zum Glück nur mit einer kleinen 200er beschleunigt) sonst wär's knüppeldick gegangen.
    Aber halt uns auf dem Laufenden.


    Grues EJE

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Hmm han denkt traktore u fahrzüg wo unter 30 kmh fahre darfmer überhole alles was drüber isch ned.



    Was lerntmer dadrus mitem überholeer schön warte bismer ir 80er isch :winking_face:

  • Innerorts gilt grundsätzlich kein Überholverbot. Aber die Regel besagt, dass man beim Überholen mindestens 20km/h Überschuss haben sollte, dies natürlich unter Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
    Daher gilt im Wesentlichen das was w_s geschrieben hat.


    dukeforever: tja, jetzt heisst es leider dukeforeineganzeweilenichtmehr...das genaue Strafausmass kann dir niemand hier sagen.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur


  • dukeforever: tja, jetzt heisst es leider dukeforeineganzeweilenichtmehr...das genaue Strafausmass kann dir niemand hier sagen.


    /signed.


    Aber: Wenn Du (inklusive Abzug) wirkilch mit 43 km/h zu viel (innerorts) unterwegs warst, alter das wird teuer ...
    Schon mal probleme mit Führerschein gehabt?


    Mich hatte dato eine Übertretung von 27 km/h einen Einjährigen Führerscheinentzug gekostet, aber ich war auch "Vorbestraft" (Rechtsüberholen 2 1/2 Jahre davor).


    Stell dich einfach mal auf mindestens 3 Monate Entzug und eine 4 Stellige Busse + Verfahrenskosten ein.
    Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du die Verfahrenskosten über die abrechnen.

  • Also nach abzug 39kmh zu schnell. Da bereits kein siedlungsgebit war hab ich halt ueber das schild ueberholt.der polizist meinte dassdie busse an meinen lehrlingslohn angepasst wird .. rechne sonit eigentlich eher mit ca 1000 fr. Und einer sperre fuer einen neuen lehrfahrausweis. Da ich ja noch auf probe bin haertere strafe. Verteh ich. Die schmiere hatte sich hinter einem haus versteckt.

  • Die mobilen Radar-/Laserkontrollen sind immer mehr oder weniger versteckt. Auch im Ausland. Daher wäre dies im Fall einer Stellungnahme beim Strassenverkehrsamt oder bei der Strafbehörde kein Argument, das man bringen sollte.

  • Also nach abzug 39kmh zu schnell..


    ca. 70-80 Tagessätze. Also etwa drei Monatslöhne. http://www.ksbs-caps.ch/docs_a…eitsverletzung%202013.pdf
    Mindestens drei Monate zu Fuss. Art. 16c SVG http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19580266/index.html#a16c
    Falls es noch innerorts als vor Schild 4.28 bzw. 4.30 war, dann musst du mit etwa 5 Monate Entzug rechnen. http://www.zg.ch/behoerden/sic…tgeschwindigkeit/download


    Richter/Statthalter wird zuerst Sachverhalt feststellen und die Strafe aussprechen. Danach geht es an dich und Administartivbehörde welche dann ca. 1 Monat später gestützt auf den Sachverhalt und Urteil den Entzug aussprechen werden.


    Da die betreffenden Stellen nicht Gratis arbeiten und der Steuerzahler nicht für dein Chabis zahlen will, wird dir das Gericht und die Administartivbehörde noch eine Rechnung schreiben: Für das Gericht musst du mit ca. 1000 Stutz und für den Entzug mit ca. 350 Stutz rechnen.


    Probezeit wird um ein Jahr verlängert. Wird dir nochmals in der verlängerten Probezeit der Ausweis weggenomen, kannst du nach einer Wartefrist von mindestens einem Jahr alles nochmals neu machen. Art 15a SVG http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19580266/index.html#a15a


    Frage: Meinst Du mit "und ca 200m ausserhalb des ortes / siedlungsgebiet" wirklich nach Schild 4.28/4.30 (a.k.a Ausserortsschild) oder nach dem letzten Haus?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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