Veteran abändern

  • Hallo zusammen

    Ich möchte mir einen alten Honda kaufen und diesen etwas abändern. Konkret möchte ich andere Blinker, einen anderen Lenker, andere Luftfilter und andere Schutzbleche montieren.

    Weiss jemand wie das genau aussieht prüf-technisch? Ich hab mir gerade ein Motorrad aus den 70ern angeschaut, welches 2013 das letzte mal als Veteran geprüft wurde. Darf ich das ändern oder muss ich das dann neu prüfen?

    Besten Dank für die Auskunft!

  • Wenn es so wie beim Auto ist gilt bei "Tuning/Umrüstung" glaub ich folgende "Grundregel":

    Sicherheitsrelevant (Bremsen): Darf modern sein
    "Tuning": Erlaubt, so lange es diese Teile auch schon gab, als die Maschine neu war.
    zB. "kleine" Blinker mit Birne, gabs auch damals schon. LED Blinker gabs hingegen nicht.

    Aber wie immer bei solchen Dingen gilt eigentlich:

    StvA schriftlich (Mail / Brief) anfragen. Dann hastes wenigstens Schwarz auf Weiss.

  • Unbedingt mit einem Experten beim StVA abklären, riskierst sonst den Verlust des Veteranen-Eintrags und kannst wieder alle 2 Jahre zur MFK. Auch die jährliche Km-Leistung ist stark eingeschränkt, sind glaublich nur 3000 km.... also aufgepasst :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Danke für eure Antworten!

    Ich hab mich nun mal beim Strassenverkehrsamt erkundigt und warte auf Antwort.

    - Wie ist es denn wenn das alte Motorrad gar nicht als Veteran eingelöst ist?
    - Hat das noch sonstige Nachteile?
    - Kann es dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder als Veteran geprüft werden?

  • Unverbaute Originale bringen i.d.R. am meisten Geld.... irgendwann :grinning_squinting_face:
    Vorteil des Veteranen-Eintrags ist die nur 6jährliche MFK, weil mit diesen Sammlerstücken nur sehr wenig gefahren wird (Ausstellungen, Treffen etc). Verzichtest du darauf, hast du einen relativ grossen Spielraum, gerade i.S. Lärm (Auspuff, Luftfilter) und kannst die Cafe-Racer-Fraktion mit einem entsprechenden sanften Umbau ansprechen.... da aber möglichst an die damaligen Gepflogenheiten halten und nicht zu viel an Umbauten vornehmen.
    Oder du gehst einfach den Weg DEINES alleinigen Geschmacks und verzichtest auf den ganzen Rest :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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  • Wichtig: Alle Übergangsbestimmungen und Bestandschutzklauseln von VTS. Art. 222 ff gelten nur solange du sich innerhalb der ursprünglichen Typengenehmigung befindest. Sobald eine Einzelabnahme fällig wird, gilt die VTS in der aktuell gültigen Form.
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…0165/index.html

    Versuche also eine Kopie der Typengenehmigung auzutreiben (StVA oder hondamoto.ch)
    sowie die Version der BAV (Vorgänger der VTS) wie sie zum Zulassungszeitpunkt gültig war (Zentralbibliothek http://www.ub.unibe.ch/zb/content/index_ger.html)

    PS: Das ist unabhängig vom Vetranenstatus.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!