Geschwindigkeits Übertretung in DE

  • b.die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist.

    Erfülle ich nun die Kriterien für einen Ausweisentzug?

    Der Polizist hat meine Personalien. Musste ja die Quittung ausfüllen.. ausserdem hat er gesagt, dass ich von der Dame vom Amt Post bekomme, das alles erledigt ist. Er Meinte falls ich nicht Zahle wird komplizierter und gibt irgenteine Meldung.

    Mann wenn der Brief kommt, bringt mich meine Mutter um!! Haha

    EDIT:

    hab grad das kleingeschriebene auf der "quittung" gelesen.

    "Der/Die Beschuldigte ist mit der Einstellung des Verfahrens und der Verwendung der Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Auflage" dann ein X bei einverstanden ;D

    Einmal editiert, zuletzt von bios31 (19. Mai 2014 19:31)

  • @LT

    Oben im Quelltext steht aber fett gedruckt, dass die Entzugsdauer nicht grösser sein darf als die in Deutschland verfügte, sofern er noch nicht im Administrativmassnahmenregister eingetragen ist (also sofern er bisher keine (mittel)schweren Delikte begangen hat, richtig?). Und die verfügte Entzugsdauer in D beträgt in diesem Fall Null. Was nun?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Und die verfügte Entzugsdauer in D beträgt in diesem Fall Null. Was nun?

    Das steht schon im nicht fett markierten Teil unter 1a "im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; und".
    Wenn kein Fahrverbot im Ausland dann auch kein Fahrverbot in der Schweiz. :smiling_face_with_sunglasses:

    PS: Was passiert bei 55 km/h zu schnell ausserorts in der Schweiz?
    ca. 120 Tagessätze d.H. drei Monatslöhne. http://www.ksbs-caps.ch/docs_aktu/MM%2…zung%202013.pdf
    sowie ca. 5 Monate Bilett weg (bzw. ÖV Bilett her) http://www.zg.ch/behoerden/sich…igkeit/download
    :loudly_crying_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Zitat

    Das steht schon im nicht fett markierten Teil unter 1a "im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; und".
    Wenn kein Fahrverbot im Ausland dann auch kein Fahrverbot in der Schweiz.

    Ich dachte, ein "WENN" im Gesetzestext sei grundsätzlich zu werten als "immer wenn" und nicht als "nur wenn"...ist das nicht so?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Tja, vielleicht sollte man die Gesetzestexte genauer lesen, auch wenn man sie noch nie gebraucht hat. Oder einfach nix dazu schreiben. Also vergesst einfach mein Gschreibsel bzw. ich helf dem nach.

  • Also das man auch einen Führerausweisentzug in CH bekommen kann nach einem Delikt im Ausland ist mir klar, aber jemand hat geschrieben, dass man auch ein Strafverfahren bekommen kann. Das kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Wenn ich keine Straftat in CH begangen habe kann ich hier auch nicht verurteilt werden. Schon gar nicht, wenn das in dem Land in dem ich die Tat begangen habe gar keine Straftat vorliegt. Das würde mich wundern wenn das tatsächlich möglich wäre. Wie begründet man da die Schuld? In so einem Fall müsste ja die Schweizer Behörde ein Verfahren einleiten, also ein Strafverfahren.

    Ich mein Unterstützung bei einem laufenden Verfahren ist ja klar, aber so ein Fall würde ja gar nicht vorliegen ohne Straftat in D.

  • Wenn ich keine Straftat in CH begangen habe kann ich hier auch nicht verurteilt werden. Schon gar nicht, wenn das in dem Land in dem ich die Tat begangen habe gar keine Straftat vorliegt. Das würde mich wundern wenn das tatsächlich möglich wäre.

    Du hast im Prinzip Recht. Im allgemein gilt das Territorialprinzip. D.h. es werden von einem Land X nur Taten bestraft die auch in Land X begangen wurden. Es gibt aber immer Ausnahmen, die aber immer klar erwänt werden müssen. Im Strassenverkehr ist mir nur die von mir obig zitierte, bezüglich Administrativmasnahmen bekannt.

    Im Strafgesetzbuch http://www.admin.ch/opc/de/classif…0083/index.html sind dazu noch in Art. 4 Verbrechen und Vergehen gegen den Staat. in Art. 5 eine Reihe von Straftaten gegen Minderjährige, in Art. 6 und Art. 7 Straftaten die im Ausland begangen wurden, aber der Täter nicht ausgeliefert werden kann oder am Tatort mangels Gerichte nicht verfolgt werden kann. Wenn ich das richtig interpretiere, wäre damit gar ein Mord auf dem Mond abgedeckt.

    Ist man aber nicht gerade ein krimineller Astronaut oder Polarforscher, Kinderschänder, Kriegsverbrecher, Menschenhändler, Terrorist, Landesverräter, Völkervernichter oder sonst ein Mörder, ist man von obigen kaum betroffen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Heute seh ich einen Brief auf dem "Landkreis Lörrach" steht. :wacko:

    Kurz zusammengefasst, muss ich jetzt nochmals 200€ drauf zahlen, habe einen Monat Fahrverbot in DE und muss den Ausweis einschicken? Keiner konnte mir heute Auskunft geben, da die heute einen Feiertag haben.

    Auf der Papier, dass mir der Polizist gegeben hat, steht aber drauf "Der/Die Beschuldigte ist mit der Einstellung des Verfahrens und der Verwendung der Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Auflage" dann ein X bei einverstanden.

    Wiso wird das jetzt doch weiter gezogen? Menno.. hab ja noch gefragt ob das Konsequenzen gibt. Er meinte, wenn ich hier jetzt den Betrag bezahle, gibts keine mehr..

    Ich weiss, ich weiss... ich sollte nicht jammern, bin ja selber Schuld. Dennoch hab ich nun schiss, dass ich in nächster Zeit einen Brief von STVA oder der Polizei kriege, in dem steht das ich so und so viel bezahlen muss und Ausweisentzug für einen Monat habe.

  • Ich würd anrufen, sobald die wieder da sind, und Fragen. Allenfalls musst du ihn bloss einschicken, dass die dir so einen erbärmlichen Kleber "Fahrverbot in BRD" draufmachen (den du natürlich dann gleich wieder wegreisst) und dann erhältst du ihn wieder. Die Busse würd ich jedenfalls zahlen, denn wenn dus nicht tust, dann kommt garantiert noch was in die CH... :winking_face:

    READY
    TO>> 
    ALUKÖFFERLI

  • Verstehe ich jetzt nicht ganz die Höhe des Bussgeldes..........Ich würde da auch mal nachfragen

    innerhalb geschlossener Ortschaften 51-60 km/h 280,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    (gilt auch für 30 km-Zone !)


    außerhalb geschlossener Ortschaften 31-40 km/h 120,- EUR, 1 Punkt
    (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)


    久而久之越来越多人可以亲我屁股!

  • Tja, vielleicht sollte man die Gesetzestexte genauer lesen, auch wenn man sie noch nie gebraucht hat. Oder einfach nix dazu schreiben. Also vergesst einfach mein Gschreibsel bzw. ich helf dem nach.

    :smiling_face: geb dir Recht - kann man alles nachlesen - steht in den Bilateralen II :smiling_face:

  • Ich würde niemals ohne genaueste Abklärungen, was damit gemacht wird (schriftlich!) den Ausweis ins Ausland schicken!
    Und wie du sagst, du hast den unterschriebenen Wisch vom "Tatort", dann würde ich mich auf jeden Fall damit im Rahmen des Möglichen wehren. Wobei ich zuvor noch abklären würde, was

    "Der/Die Beschuldigte ist mit der Einstellung des Verfahrens und der Verwendung der Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Auflage einverstanden"

    konkret bedeutet...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo (20. Juni 2014 09:37)

  • Du musst halt dem netten Polizisten künftig zur Busse, die er einzieht, noch ein Trinkgeld in ebendieser Höhe mitgeben. Dann haben seine Frau und Kinder auch mal Fleisch aufm Teller und dann passiert so was garantiert nicht.