b.die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist.
Erfülle ich nun die Kriterien für einen Ausweisentzug?
Der Polizist hat meine Personalien. Musste ja die Quittung ausfüllen.. ausserdem hat er gesagt, dass ich von der Dame vom Amt Post bekomme, das alles erledigt ist. Er Meinte falls ich nicht Zahle wird komplizierter und gibt irgenteine Meldung.
Mann wenn der Brief kommt, bringt mich meine Mutter um!! Haha
EDIT:
hab grad das kleingeschriebene auf der "quittung" gelesen.
"Der/Die Beschuldigte ist mit der Einstellung des Verfahrens und der Verwendung der Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Auflage" dann ein X bei einverstanden ;D