Geschwindigkeits Übertretung in DE

  • Jaa, heute hats mich erwischt. Bevor mich alle steinigen, ich bin wirklich kein raser! Fahr gerne zügig, vorallem freuen mich die 100 ausserorts in DE. Jedoch, hab ich heute bischen übertrieben..;( Bergrauf richtung Todtmoos, hab ich welche überholt und hatte auf der geraden, kurz vor der Kuppel 140 drauf. Wurde gemessen und oben zur Kasse gebeten. 265 euro $katsching$. Der Cop meinte, ist erledigt mit dem bezahlen der Buse. Ist das wirklich so? Im Inet kursieren gruselige Geschichten über abkommen mit DE...

  • wenn du sofort bezahlt hast ist es erledigt, es wird ja kein Verfahren in Gang gesetzt, was anderes wäre es wenn du nicht sofort bezahlst und esüber das Strassenverkehrsamt geht.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • In der Schweiz wärst damit im Knast gelandet. Darum liebe ich das Ausland zum Töfflifahren. Übertreiben muss man natürlich nicht :winking_face: 40 zu viel im 100er sind aber in Deutschland halbwegs heilig.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Mich hätts heute auch fast erwischt, wenn mir die entgegen kommenden fahrer nicht gewarnt hätten. :wacko:

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Ja gut, wer am Hochkopf deutlich zu schnell fährt, ist ja auch wirklich selbst schuld. Dort gibts regelmässig Unfälle und folglich auch viele Kontrollen. Und man müsste sich ja wirklich nur an 2-3 Stellen zurückhalten, sonst können sie ja nirgends messen.
    Naja, saftiges Lehrgeld, aber sollte damit erledigt sein. Als wir da durchfuhren heute (in die andere Richtung), wurden wir erst ganz unten in der 50er Zone gewarnt. Gesehen hab ich allerdings nix...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Darum meine Worte: BF ist out :grinning_squinting_face: FRÜHER war das ganz anders :face_with_tongue:


    Sah irgendwo in einer Doku, dass, wenn in Deutschland ein Fahrverbot verfügt werden würde (!), dieses auch in der Schweiz (Meldung ans AMA) Gültigkeit hat. Da dir kein Fahrverbot eröffnet wurde und du an Ort und Stelle zahlen konntest, sollte es erledigt sein :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Vor 4 Jahren hat ein entfernter Kollege im Suff (1.7 Promille, der Pfosten) ein Jahr Fahrverbot in DE geholt. Galt in der CH nicht. :winking_face:

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Meine letzte Geschwindigkeitsbusse aus Deutschland wurde mir über die schweizer Polizei zugestellt. Ich musste auf den Polizeiposten, um eine Stellungnahme zu machen. Ich habe den Polizisten gefragt, ob es auch eine Busse in der Schweiz gibt. Er sagte mir, dass die Deutschen die Möglichkeit haben, dass Verfahren an die schweizer Behörden zu übergeben und dann würde man nach schweizer Gesetz abgeurteilt. Gilt aber nur bei zu gestellten Bussen. Bei direkt ausgestellten erfolgt keine Meldung an die schweizer Behörden.

    久而久之越来越多人可以亲我屁股!

  • Meine letzte Geschwindigkeitsbusse aus Deutschland wurde mir über die schweizer Polizei zugestellt. Ich musste auf den Polizeiposten, um eine Stellungnahme zu machen. Ich habe den Polizisten gefragt, ob es auch eine Busse in der Schweiz gibt. Er sagte mir, dass die Deutschen die Möglichkeit haben, dass Verfahren an die schweizer Behörden zu übergeben und dann würde man nach schweizer Gesetz abgeurteilt. Gilt aber nur bei zu gestellten Bussen. Bei direkt ausgestellten erfolgt keine Meldung an die schweizer Behörden.


    Vor 4 Jahren hat ein entfernter Kollege im Suff (1.7 Promille, der Pfosten) ein Jahr Fahrverbot in DE geholt. Galt in der CH nicht. :winking_face:


    ...das war eben vor vier Jahren.
    Das ist heute nicht mehr so, hat sich alles mit via sicura geändert...
    Es kann sogar sein, dass ein Vergehen, dass in D nur zu einer Geldbusse/Ordnungswidrigkeit führt in CH zu Fahrausweisentzug und Strafverfahren führt.
    Die obengenannten 55 zu schnell im 80er wären hier in CH kurz vor einer Freiheitsstrafe gewesen...


    Ich hoffe, dass das obengenannte stimmt und deine Sofortzahlung eine Weitermeldung an die Schweizer Behörden verhindert hat.
    Sonst wirds bitter.

  • http://www.toeff-magazin.ch/co…rerausweisentzug-693.html


    Komisch finde ich, dass in DE kein Fahrverbot verhängt wurde. Denn gemäss Busgeldrechnen DE, wäre ein Monat Fahrverbot fällig gewesen:
    http://www.autokiste.de/verkeh…bussgeldrechner_danke.htm


    Und bei Fahrverbot (schwerwiegender Verstoss) wird gerade in Deutschland sicher die Behörde in CH informiert - und da wäre dann bei 55 zu schnell der Ausweis auch weg.


    Wenn die Busse allerdings vor Ort bezahlt wurde und sich die Sache damit erledig hat (ähnlich Ordnungsbusse in der Schweiz) dürften die Deutschen nicht mal die Personalien aufgenommen haben. Und ohne Personalien dürfte es ein bisschen schwierig werden irgend jemanden zu informieren...

  • ...das war eben vor vier Jahren.
    Das ist heute nicht mehr so, hat sich alles mit via sicura geändert...
    Es kann sogar sein, dass ein Vergehen, dass in D nur zu einer Geldbusse/Ordnungswidrigkeit führt in CH zu Fahrausweisentzug und Strafverfahren führt.
    Die obengenannten 55 zu schnell im 80er wären hier in CH kurz vor einer Freiheitsstrafe gewesen...


    Da ganze ist in SVG Art. 16cbis gereglet. Den gibt es schon seit März 2008!http://www.admin.ch/opc/de/off…compilation/2008/3939.pdf
    Das ist vor Via Sicura (erste konkrette Vorschläge dazu stammen von November 2008 ) http://www.astra.admin.ch/them…/01917/index.html?lang=de
    Die Via Sicura hat übrigens nichts grundlegendes oder verschärfendedes an Art.16cbis geändert.


    Hier der Aktuell gültige passus von Art. 16cbis

    Zitat


    Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland


    1 Nach einer Widerhandlung im Ausland wird der Lernfahr- oder der Führerausweis entzogen, wenn


    a.im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; und
    b.die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist.
    2 Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbotes auf die betroffene Person angemessen zu berücksichtigen. Die Mindestentzugsdauer darf unterschritten werden. Die Entzugsdauer darf bei Personen, die im Administrativmassnahmenregister (Art. 104b) nicht verzeichnet sind, die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten.


    Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/cla…9580266/index.html#a16bis


    PS: Das geht natürlich nur, wenn die Schweizer Behörden von einem ausländischen Fahrverbot wissen. Wenn nie eine Meldung aus dem Ausland in die Schweiz erfolgt, dann auch nie ein Fahrverbot in der Schweiz.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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