getöntes Visier - rechtliches?

  • Hoi zusammen,


    ich habe mir zum Helm noch ein getöntes Visier gekauft - das hatte einen "Beipackzettel": "for race only..."


    Meine Fragen:
    - DARF ich in CH mit einem getönten Visier fahren?
    - benötigt JEDES Visier in CH eine Zulassungsnummer?
    - wie hoch kann die Busse maximal bei einem "falschen" Visier sein?
    - kann der Versicherungsschutz bei einem "falschen" Visier erlöschen?
    - wenn ich nach D/I/AT/FL/... fahre, was kann mir da so passieren? (z.B. Töff eingezogen in I?)


    Ja und "mach ich sowieso....." helfen mir hier nicht, ich möchte die rechtlichen Grundlagen wissen...


    Gruss Andy

    the tragedy of life is not that it ends so soon but that we wait so long to begin it...

  • Tante Wiki sagt das in der ECE 22/05 folgendes über die Tönung steht:
    "Visiertönung, bis zu 50 % Tönung: ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht" nach 22/05


    Hier die Norm von UNECE (United Nations Economic Commission for Europe).
    http://www.unece.org/fileadmin…wp29/wp29regs/r022r4e.pdf
    habs nicht nach geschaut obs stimmt.


    In der Schweiz sagt die Verkehrsregelverordnung in Art. 3b
    "Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen während der Fahrt nach den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 22 geprüfte Schutzhelme tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen solchen Schutzhelm tragen."
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19620246/index.html#a3b


    Strickt gesagt, würde ich sagen, dass dein Visier nicht für die Strasse zugelassen ist. Es würde sonst stehen: "For daytime use only", oder sehr häufig auch (Da die gleiche Spritzgussform verwendet wird) "If tinted for daytime only." Evtl. ist die Tönung bei deinem Visier zu stark bzw. mehr als 50%.


    Versicherungstechnisch muss man bei nicht zugelassenen Teilen im Schadensfall mit einem Regress rechnen. D.h. der Versicherungsschutz "erlöscht" nicht, sondern die Versicherung wird das Geld an den Geschädigten auszahlen und es danach beim Verursacher eintreiben. Beachte, bei einem Selbstunfall ist dann Geschädigter und Verursacher ein und die selbe Person. Bei invalidität kann das 'schmerzhafte' Rentenkürzungen bedeuten.


    Busse wäre 60 Franken Ziffer 313.1 in Anhang 1 der Ordnungsbussenverodrnung http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19960142/index.html
    Könnte aber auch schlimmer ausfallen. Art. 29 SVG kommt da in den Sinn. Vergleiche dazu z.B: die Thematik der vereisten oder verschneiten Frontscheiben.


    Ausland:
    - Änliche Regelung wie Schweiz.
    - Helm nach ECE 22/05 erforderlich.
    - Busse von mehr oder weniger Euros. (Deutschland € 15 Ziffer 101 BKatV, http://www.gesetze-im-internet…v_2013/BJNR049800013.html)
    - Regress im Schadensfall wird logischerweise auch dort erfolgen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    4 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Als ich meine Mopedprüfung machte, hatte ich ein verspiegeltes Visier an. Habe aber vorher meinen Lernfahrer darüber informiert und gefragt ob es erlaubt sei, und er sagte es gebe da keine besondere Regelung.
    Und ich glaube auch, dass es hier in der Schweiz zumindest keine Visiere zu kaufen gibt, welche im Straßenverkehr nicht erlaubt sind. Wie bei den Sonnenbrillen ! Denke ich mal so. :smiling_face_with_sunglasses:

    Gruss Rado :toeff1:

  • Ich habe auf längeren Touren immer ein ungetöntes dabei - aber mehr weil ich im Regen und in der Nacht eigentlich ganz gern was sehe...
    Ich meine aber, dass im Unfall-Fall ein getöntes Visier z.B. in der Nacht Probleme geben kann (Gummiparagraph "nicht an die Sichtverhältnisse angepasste Geschwindigkeit")


  • Und ich glaube auch, dass es hier in der Schweiz zumindest keine Visiere zu kaufen gibt, welche im Straßenverkehr nicht erlaubt sind. Wie bei den Sonnenbrillen ! Denke ich mal so. :smiling_face_with_sunglasses:


    Grundsätzlich hätte ich das auch gedacht, wenn da nicht das ganze Race-Zubehör wäre. Gibt ja auch viele Racingtöpfe zu kaufen, die dann nicht mehr legal sind. Auf der Rennstrecke hast du halt eher auf die gerade herrschende Situation angepasste Ausrüstung bzw. Einstellungen am Töff, auf der Strasse muss alles generell funktionieren bei den unterschiedlichsten Bedingungen / Situationen.


    Bin auch schon mit dem dunklen Visier los und dann etwas spät im Dunkeln nach Hause gefahren. Ist halt je nachdem schon scheisse mit der Sicht wenn das Visier zu dunkel ist. Oder wenn die gespiegelten Visier andere Verkehrsteilnehmer ablenken kann es auch dumm laufen. Wir Töfffahrer leben eh schon gefährlich genug meiner Meinung :winking_face: .


    Andy
    Was ist es denn überhaupt für ein Visier???

  • Hoi zusammen,


    danke für die Antworten, hier noch meine Helm-Details:


    Helm: HJC CS-14 (Check 71 Red)
    Originales Visier: "E9" Aufdruck, zusätzliches Visier: KEIN "E9" Aufdruck.
    BEIDE Visiere: seitlich der Hinweis "not warranted shatter-proof. if tinted, for daytime use only."


    Gruss Andy

    the tragedy of life is not that it ends so soon but that we wait so long to begin it...

  • Ohne E Nummer ist das Visier nicht zugelassen.


    Aus der ECE No. 22
    5.1.5. In addition to the marks described in paragraph 4.1.2. above, the following particulars shall be affixed visibly and in a readily accessible place to every visor, if any, conforming to a type approved with a helmet under this Regulation:
    5.1.5.1. An international approval mark consisting of:
    5.1.5.1.1. A circle surrounding the letter "E" followed by the distinguishing number of the country which has granted approval

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Gemäss VTS Art. 71a muss die Scheibe mindestens 70% Licht durchlassen....
    Gilt daher für sämtliche Scheiben inkl. Tönungen

    träume nicht dein Leben - lebe deine Träume !

  • Also dann wären wir schon mal soweit das das E zwingend ist. Habe auch schon mal gelesen, dass es Nachtunfällen zu Problemen kommen kann mit der Versicherung. Eben aus den Gründen die schon angeführt wurden.