Ich poste es mal hier rein:
Mich hat es vor ein gestern Abend erwischt. Notorischer LinksFahrer vor mir, also bin ich bei einer 3Spurigen Autobahn, welche 3 Verschiedene Ausfahrten hatte, rechts "vorbei gefahren" und wieder nach links eingespurt. Polizei hat mich raus geholt und mich eines besseren belehrt. Ich dacht bei 3 Verschiedenen, unabhängigen Spuren, dies erlaubt sei. Dem ist nicht so. Jedoch war ich weder zu schnell noch zu nahe am Vordermann aufgefahren. Er fuhr 80 auf der 100er Strecke und ich dann beim rechts überholen, die erlaubten 100. Ich fuhr auf die mittlere Spur, dann auf die äusserte Spure, rechts und anschliessen wieder auf die mittlere und auf die rechte Spur. Alles mit Blinker, ohne jegliche Hektik und ohne grossen Verkehr. Was meint ihr, mit was muss ich rechnen? Und wie gehe ich vor um zmind den Entzug zu verschieben, sagen wir mal bis Ende Sept..

Radarfallen und Bussen
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Autsch
. Wärst du ganz rechts geblieben wäre das O.k. gewesen. Aber der Spurwechsel danach hat dir den "Arschtritt" verpasst.
Schau zu dass du mit nur Art. 90 Ziff. 1 davon kommst, da wenn ich deine Schilderung richtig interpretiere er ganz links du ganz rechts warst. Womit die Abstarkte Gefärdung minimirt wäre.
Hoffe du hast der Polizei nicht gesagt, dass es Absicht war was du gemacht hast. Man kann sich ja mal mit den Verzweigungen vertun. Oder?http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/…128-II-285%3Ade
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Ich hab im Protokol erwähnt dass mir bewusst sei dass Rechtsüberholen verboten ist, jedoch in dieser Situation ich es al vorbeifahren betrachtet hätte. MAn würde auf dem Video gut erkennen können dass ich von Links nach rechts auf die mittlere Spur und dann auf die Äusserste spur gefahren sai, jedoch ohne eine Gefahr darzustellen. Niemand musste wegen mir abbremsen oder sonstiges. danach habe ich auf 100 beschleunigt weil der andere 80 gefahren ist und hab dann ganz normal die Spur wieder nach Link gewechselt.
Der Polizist meinte ich habe NUR gegen das "Rechtsüberholen" verstossen. Sonst nichts. Was dies nun heist ist fraglich -
Ach ja...ich hab dies zuerst noch versucht(mit der Spur vertan) jedoch sagte mir der Polizist das auf dem Video dies ZU Offensichtlich war. Deshalb habe ich meine Aussage wiederrufen und versuche es nun mit der Erhlichkeit. Denn ich dachte wirklich dass dies in dieser Situation ok ist
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Soweit so gut. Schon mal keine konkrete Gefährdung. Jetzt musst du nur noch die abstrakte (d.h. theoretische) Gefährdung loswerden. Ich glaube da kann dir eine Anwalt am besten helfen.
Wie in obigen Postings schon gesagt und erklärt: Der Unterschied ist ob du nach Strassenverkehrsgesetz Art. 90 Ziff. 1 oder Ziff. 2. verurteilt wirst. Nur mit Ziff. 1 ist später eine Verwarnung als minimal Massnahme nach Art. 16a möglich. Bei Ziff. 2 bedeutet Art. 16c und da gibt es mindestens 3 Monate ÖV. Ziff. 1 ist nur möglich, wenn du niemanden konkret oder abstarkt gefährdet hast-Hier das Strassenverkehrsgesetz: http://www.admin.ch/opc/de/classif…0266/index.html
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DAnke für deine Antwort. Werde Heute mit meinem Anwalt sprechen. JEdoch muss ich warten bis der Brief kommt.
Noch eine Frage: Bei einem Ausweisentzug, habe ich die möglichkeit dies innert 3 Monate abzugeben oder erfolgt dies per sofort bzw. ab Rechtskräftigem Urteil? -
Innert ca. drei Monaten
http://www.stva.zh.ch/internet/siche…/AMAentabg.html
und auch
http://www.stva.zh.ch/internet/siche…/AMAablauf.htmlGeh möglichst früh zum Anwalt, so dass der schon wenn möglich auf die Entscheidung des Statthalters Einfluss nehmen kann. Wenn du erst auf den Brief wartest, hast schon ein Urteil und darfst es dann kostenpflichtig bei der nächsten Instanz anfechten. Darum, je früher, desto einfacher, desto günstiger.
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Hab gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Bei so einem Fall müssen wir auf dem Brief abwarten da der Sachverhalt "eindeutig" ist. Jedoch prüft er ob die Busse nicht zu hoch ist bzw. ob man dann eine Strafminderung erreichen kann.
Ehrlich gesagt ist mir der Entzug egal. Solang dies erst gegen Oktober geschieht. Ich will mir nur die TöffSaison nicht ruinieren. Alles andere wie Busse(Schmerzgrenze bei 1500.-) ist ok. Bin ja selber schuld. Da gibt’s nichts zu diskutieren. Aber der Anwalt ist zuversichtlich dass die Busse inkl Anfechten und Abgabedes Ausweis(3Monate, falls Ziffer 2 doch in Kraft tritt) dies bis Oktober verschiebe könnte.
Werde dich/euch auf dem laufenden halten.
Danke dir auf jeden Fall für deine Hilfe. -
1500.- ist etwas Optimistisch, rechne nochmals so 300-400 Schreibgebühren oben drauf..
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1500.- ist etwas Optimistisch, rechne nochmals so 300-400 Schreibgebühren oben drauf..
Junge junge. Keine Ahnung von nichts: Bei 1500.- Busse wären es im kanton Zürich 650 Franken Schreibgebühren.
http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/st…a_gebuehren.pdf -
Und das links-kriech-Arschloch ist davon gekommen. Ich finde, dich hätte man ziehen lassen und den Kriecher mit 6 Monaten Fahrverbot belegen sollen. Es gibt nix schlimmeres als nicht-blinker und schleicher. Und das sage ich nicht, weil ich gestresst wäre o.ä., aber wenn 100 erlaubt ist, ist 100 erlaubt und muss bei guten Verkehrsverhältnissen auch gefahren werden. Diese Schleicher gefährden viel mehr Leute (dichtes Auffahren in der gesamten Kolonne dahinter) als einer, der mit 20km/h zu viel über die AB brettert...
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Ich poste es mal hier rein:
Mich hat es vor ein gestern Abend erwischt. Notorischer LinksFahrer vor mir, also bin ich bei einer 3Spurigen Autobahn, welche 3 Verschiedene Ausfahrten hatte, rechts "vorbei gefahren" und wieder nach links eingespurt. Polizei hat mich raus geholt und mich eines besseren belehrt. Ich dacht bei 3 Verschiedenen, unabhängigen Spuren, dies erlaubt sei. Dem ist nicht so. Jedoch war ich weder zu schnell noch zu nahe am Vordermann aufgefahren. Er fuhr 80 auf der 100er Strecke und ich dann beim rechts überholen, die erlaubten 100. Ich fuhr auf die mittlere Spur, dann auf die äusserte Spure, rechts und anschliessen wieder auf die mittlere und auf die rechte Spur. Alles mit Blinker, ohne jegliche Hektik und ohne grossen Verkehr. Was meint ihr, mit was muss ich rechnen? Und wie gehe ich vor um zmind den Entzug zu verschieben, sagen wir mal bis Ende Sept..
Hä?! Und die bestrafen NUR dich?! Diese verdammten Linksfahrer gehen mir sowas von auf den Sack, JEDEN Tag unter der Woche hat es immer welche, die die Spur Blockieren mit 100-110km/h... GENAU durch solche Idioten entsteht tagtäglich Stau!Der hätte doch mindestens bekommen:
-"Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts auf Strassen mit
mehreren Fahrstreifen, sofern nicht überholt, eingespurt, in parallelen
Kolonnen oder innerorts gefahren wird (Art. 8 Abs. 1 VRV)" CHF 60.-Zusätzlich ist es ja behinderung des Strassenverkehrs.
Versteh ich das aber richtig, rechts vorbeifahren und Spur beibehalten
ist gestattet (bis der überholte FZ-Lenker mich wieder links überholt)?Hätte nicht gedacht, dass man noch Ausweisentzug bekommt zu der Busse, das ist wieder typisch Schweiz.
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RebelFazer
Keine Ahnung vom lesen?
Habe nie gesagt die Straffe alleine exkl. Schreibgebühren kostet 1500.- sondern er soll sich bomals zur straffe und den bis Dato anfallenden Schreibgebühren nochmals so 300.- draufrechnen, weil "sein" StVa auch nochmals Schreibgebühren erhebt und diese teils erst so 6 Monate nach der Straffe folgen. -
Der hätte doch mindestens bekommen:
Hat er evtl. auch wissen wir nur nicht. Geht nur den Links-Fahr-Deppenund die Polizei
was an. Bzw. Ducati könnte den immer noch bei der Polizei anzeigen.
Schlimmer als die Links-Deppen
, finde ich übrigens die Mittelspur-Hocker
. Die könnte ich noch viel mehr
. Direkt von der Auffahrt in die Mitte. Nein das rechts ist kein erweiterter Pannenstreifen.
Vorallem wenn sie es nicht mal dann checken, wenn ihnen links ein Car mit 100km/h vorbeizieht.
300.- draufrechnen, weil "sein" StVa auch nochmals Schreibgebühren
Das nennt sich aber nicht Schreibgebühr sondern schön gepflegt"Gebühren Administrativmassnahmen"
Mit deiner Schätzung bist du ziemlich gut drin: Ganz genau werden es 360 Franken für den Entzug bzw. 250 Franken für eine Verwarnung sein
.
http://www.stva.zh.ch/internet/siche…ehr/GEBama.html -
Versteh ich das aber richtig, rechts vorbeifahren und Spur beibehalten
ist gestattet (bis der überholte FZ-Lenker mich wieder links überholt)?STOP:
Bevor du was dämliches machst, das dir den Ausweis Kostet.
Das ist nur in wenigen, definierten Ausnahmefälle auf der Autobahn erlaubt.
Grundlage dazu Art. 36 Abs. 5 in der Verkehrsregelnverordnung http://www.admin.ch/opc/de/classif…0246/index.htmlDer Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:
a.beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b.auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
c.auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung (6.04);
d.auf dem Verzögerungsstreifen von AusfahrtenDucati hat b) gemacht. Nur dummerweis danach das Fahrziel gewechselt.
Wichtig, erst ab dem Punkt vorbei fahren wo zwei benannte und unterschiedliche Fahrziele angegeben sind. Die Voranzeige "Verzweigung" Schild 4.66 ohne Zielangabe gilt noch nicht.a) wird übrigens recht streng ausgelegt. Dichter Feierabendverkehr wo auf allen Spuren ~100km/h gefahren wird gehört nicht unbedingt dazu.
Ein paar Worte zu c). All ihr Leute in der Region Baden. Nutzt das aus, wenn ihr von Baden vor dem Baregg auf die Autobahn nach Bern-Basel fährt. Seit nicht Lebensmüde und quetscht euch nicht zwischen zwei Lastwagen. Zieht nach vorne wo es frei ist. Darum ist diese Einfahrt auch so lange.
Schilder im Anhang der Signalisationsverodnung http://www.admin.ch/opc/de/classif…0000/741.21.pdf
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