Barracuda Topf an Honda Cbf 1000f

  • Hallo zusammen,
    Ich han welle frage öb das stimmt wo ich als antwort vo Barracuda becho han.
    Ich wott nämlich de uspuff chaufe:http://www.barracudaexhaust.com/Motorrad-Auspuffanlage_509
    und han mich gfragt eb ich de au i de schwiz legal dörf fahre, und han ihne es e-mail gschickt.
    Als antwort isch das cho:
    Auspuffanlagen Schweiz:für
    die Schweiz liefern wir das ASA Datenblatt mit , welches EG-ABE Anlagen in der
    Schweiz homoligisiert. Dafür benötigen wir nach


    dem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins.


    Das ASA Datenblatt erfüllt folgende Kriterien:




    Als "für den Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und


    prüfpflichtig gelten:


    Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden


    Fahrzeugtyp gemäss der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9 vorliegt.


    Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen


    Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:


    - Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe


    der schweizerischen Typengenehmigungsnummer;


    - Motorkennzeichen;


    - Nennleistung mit Drehzahl;


    - Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;


    - Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.


    -katalysators;


    - Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des


    Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;




    Jetzt isch mini Frag eb das stimmt(ich han no nie eppis vo ASA ghört) das de legal isch und was ihr vo dem haltet(ich gfind s usgeh isch sehr guet)



    Gruess Dave

  • Frag ganz einfach den Honda-Dealer deines Vertrauens, die verfügen über die notwendigen Datenblätter bei den neueren Jahrgängen und wissen ganz genau, was passt und was nicht.


    Normalerweise führt der Weg ja über den CH-Importeur, welche eine entsprechende Bescheinigung ausstellen muss aber im Zuge aller EU-Wirren und Bilateralen sind oft auch die Angaben der Strassenverkehrsämter unterschiedlich... mal so mal so.


    Nummer sicher: Honda-Dealer oder direkt beim StVA anfragen :winking_face:
    Ev mal googlen, ob du in einem Forum was über diese Anlage erfährst... gibt solche, die sind bereits neuwertig viel zu laut und erfüllen die 'Papierwerte' hinten und vorne nicht....

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Ich wollte auch über Barracuda DE bestellen, also fragte ich mal beim StvA nach, wie dies so aussieht.
    Antwort wenn alle Papiere wie beschriben vorhanden sind sei es kein Problem, aber das ASA weiss nichts von einem solchen ausgestellten Papier.
    Danach nochmals Barracuda angefragt ob er mir die Papiere zur vorabklärung zusenden kann per Mail (oder ne Kopie davon) damit ich diese ans StvA weiterleiten kann und beim ok würde ich dann den Endtopf bestellen.
    Antwort von Barracuda: NEIN so was machen wir nicht, die Papiere sind in ordnung wir verkaufen öfters Endtöpfe in die Schweiz.
    Also habe ich es gelassen.

  • ASA ist der Dachverband der Strassenverkehrsämter. Die sind sozusagen das direkte Bindeglied zwischen der Gesetzgebung und den Prüfstellen und stellen Empfehlungen aus wie was gehandhabt werden soll - damit es überall gleich umgesetzt wird. Das ASA ist somit nicht für die Endkunden zuständig (ähnlich einem Importeur der nur an den Handel liefert), gibt somit in der Regl gar keine Auskünfte an Privatkunden.


    Dass die ASA nichts von irgendwelchen Papieren weiss welche die Importeure (bzw. Hersteller) ausstellen ist somit nicht verwunderlich - die sind dafür auch gar nicht zuständig (bieten nur Formulare zum Download an). Ebenfalls ist das ASA nicht Prüfstelle, die rein technische Umsetzung obliegt den Strassenverkehrsämtern welche sich dafür (falls überhaupt nötog) an das DTC richten.


    Wie die aktuelle Regelung betreffend Import von Abgasanlagen ist, kann ich nicht sagen - früher war es ausgeschlossen, dass etwas ohne CH-Importeursbescheinigung zugelassen werden konnte was "Abgasrelevant" war. Der Gund ist offensichtlich: die Importeure sind allesamt bei den Behörden registriert und wenn einer in irgend einer weise Mist bauen sollte (z.B. Bestätigungen ausstellen obwohl CH-Gesetzte nicht eingehalten werden), dann will ma denen die Löffel lanziehen können. Sind das Ausländer (welche in der Regel sowieso nur die ausländischen Gesetzte kennen), dann grenzt das an unmöglich hier irgendwas zu machen. (persönliche Anmerkung: die armen Importeure wollen ja auch nicht verhungern, wäre ja heftig, wenn man plötzlich mit EU-Preisen mithalten müsste :huh: )


    Ob es im Rahmen der Übernahme von "Cassis-de-Dijon" irgendwelche Änderungen gegeben hat, kann ich nicht sagen, es bleibt einzig die Empfehlung mal eine Kopie so eines Hersteller-Endtopf-Zertifikates an die MFK zu senden und direkt dort abzuklären ob das nun zulässig ist oder nicht. Ich würd's ja machen - aber mein Bike hat nach wie vor nur Pedale und keinen Motor - müsst also einen anderen finden der mal seine und die Nerven der Chefprüfer strapazieren will :grinning_squinting_face:


    Marc

  • Welli uspuff marke chönd ihr witerempfehle?(Pris-leistig, Legal :winking_face: )
    Und vlt. grad no en link wo mer de chan chaufe


    Danke und Gruess Dave

  • Akrapovic, Leo Vince, Arrow, MIVV, Remus, Scorpion... s'übliche halt...


    Wer googlet het innerhalb vo max. 10 min 5 verschiedeni Modell zur Uswahl

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol: