Lärmmessung, Auspuff zu laut?

  • Irgendwie komisch, das mit den DB-Killern :confused_face:
    Geprüft wird eine Anlage ja komplett homologiert, also genau so wie sie ausgeliefert werden muss um die Grenzlärm-Werte zu erreichen (so müsste es jedenfalls sein, sonst gibt's keine CH-ABE). Wenn ich da nun lese, dass irgendwas an den DB-Killern rumgewerkelt wurde damit sie LEISER wird, dann ist die Anlage nicht mehr im Homologations-Zustand und die Sache hat sich somit sowieso erledigt. Zumindest theoretisch, denn wenn nichts auffällt und der Ton ja stimmt, wird sich keiner darum bemühen nachzusehen ob der DB-Killer (nebenbei: ebenfalls mit E-Nummer homologiert wenn er vom Werk her demontierbar ist) dem Original entspricht.


    Wie du sagst, wenn die Anlage mit den modifizierten Killern die Werte (noch besser) einhält, denke ich nicht, dass ich deswegen Probleme bekommen würde. Klar theoretisch wärs nicht erlaubt gewesen.. Wie geschrieben, bei mir gab es eine Senkung um ca 2 bis 3 DB, funktioniert hats also schon. E-Nummer auf dem Killer? Kann ich mich nicht dran erinnern..



    Fraglich bleibt, was der Conrad-Lärmpegel-Messer taugt (und - ob der auch ganz genau nach Homologation am richtigen Ort plaziert wurde), da liegen locker paar DB (in alle Richtungen!) drin, wenn die Elektronik schlampig ist und man eben nicht ganz präsise die Vorgaben einhält.


    Das Messgerät wäre auf 2db genau. Fraglich ist vor allem wie gut es kalibriert ist. Von der Messung her habe ich gemerkt, dass es nicht wirklich auf die cm genaue Positionierung ankommt.



    Aber: wenn die Anlage warnehmbar DEUTLICH lauter ist in normal zugelassen in ausgeliefertemm Werkszustand als die Originale, dann ist da was faul.


    Aber hallo! War ein Unterschied wie Tag und Nacht von der Lautstärke her. :grinning_face_with_smiling_eyes: Auf dem rechten Ohr kanns schon unangenehm werden.




    Wenn der Händler Dir das Ding als CH-Konform verkauft hat und das schlichtweg nicht stimmt, dann kannst Du dem Händler den Kram auf den Tresen legen und die Sache hat sich erledigt (der kann ja froh sein, verzeigst Du ihn nicht noch weil er eine CH-Bescheinigung erstellt hat welche gar nicht rechtens ist). Bei Privat oder Kauf vom Ausland wird das schwierig, zumal hier das Problem bleibt, dass der CH-Importeur welche die CH-Bescheinigung ausstellt die Anlage ja wohl gar nie gesehen hat und somit gar nicht beurteilen kann ob das eben die zugelassene Variante ist oder nicht.


    Die Anlage geht an den Importeur zurück. Ich habe sie schliesslich von ihm gekauft und deshalb habe ich wohl bei ihm Garantieanspruch. (?) Wohin er sie noch schicken muss ist ja nicht mein Problem. Der Importeur meinte einfach, dass er den Auspuff zur Überprüfung an den Hersteller zurückschickt. Folglich wird der entscheiden, ob ich mein Geld zurückbekomme. Das kotzt mich etwas an.




    Somit bleibt nur die Variante erst mal eine echte Lärmmessung zu machen (machen zu lassen) - und falls die Normen überschritten werden die Kosten gegebenenfalls dem Händler in Rechnung zu stellen. Trotz massiv mehr "Sound" weiterzufahren ist die schlechteste Lösung, denn der Richter wird Dich in die Pfanne hauen, egal welche Papiere Du hast und ob der Händler wusste ob die Anlage legal ist oder nicht.


    [/quote]
    Bleibt nur das Problem wo. Beim Strassenverkehrsamt kommt es bisschen darauf an, mit wem man spricht. Der letzte wurde auf jeden Fall schnell unhöflich. Und die ändern ihre Meinung alle 2 min. Die wollen einfach keinen zusätzlichen Aufwand und wollen nicht für etwas verantwortlich gemacht werden können.


    RebelFazer Danke für das pdf, werde ich mir anschauen, wenn ich mehr Zeit habe.


    So, ich meinte nun ist alles dazu gesagt. Ich hoffe das ist zumindest für andere ein Denkanstoss, es sich nochmals zu überlegen, bevor sie eine neue Tröte kaufen. Ich zumindest habe nicht mit solchen dämlichen Problemen gerechnet.


    Gruess Pascal

  • Wenn Dir der Händle/Verkäuferr die Dinger mit der Zusicherung verkauft, hat, dass die DInger in der Schweiz für Dein Motorrad zugelassen sind, dann trifft in die Sach- und RECHTSgewährleistung. Heisst, wenn sie nicht zugelassen sind, hat er Dir das Geld ohne wenn und aber zurückzugeben, da Du den Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat - und nicht mit seinem Lieferanten. Das gleiche kann er dann mit seinem Lieferanten machen. Es muss Dich also nicht so schnell ankotzen :winking_face:

  • Ich möchte doch nochmals ein kleines update machen, nachdem nun praktisch alles schief gelaufen ist, was nur kann. :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Heute sind die neuen DB-Killer gekommen, die ich eigentlich nur wollte, um die Anlage zurückzuschicken. Und - oh Überraschung - das waren nicht die selben, wie ich original drin hatte. Der neue (unten im Bild) hat 2mm weniger Durchmesser, ist 2cm länger und hat seitliche Löcher und ist vorne dafür verschlossen. Mehr oder weniger das, was ich mir selber auch gebaut habe aus dem Originalen. :pinch: (Original war mal vorne offen und ohne die gebohrten Löcher)


    [Blockierte Grafik: http://www.toeffforum.ch/forum2/images/photos/photo-2303-bb1c7265.jpg]


    Nun jetzt heisst es halt den Auspuff nochmals montieren, messen und vermutlich doch wider demontieren. :grinning_face_with_smiling_eyes: Man hat ja sonst nichts zu tun.. :face_with_rolling_eyes:


    Der neue Killer lässt auch insgesamt eine kleinere Durchflussmenge zu, was sich wohl kaum positiv auf Leistung und Haltbarkeit auswirkt. Naja, der Test wird zeigen, was die Killer zu bieten haben.


    Gruess Pascal

  • Um die Geschichte zu komplettieren, wollte ich noch mitteilen, dass ich den Auspuff verkauft habe.


    LimmatTiger war so nett und hat mich mit seinem Telefonat unterstützt. Daraufhin habe ich erneut Herrn Grossrieder geschrieben und die Lage sachlich und höflich erklärt. Leider habe ich keine Antwort erhalten. Ich habe dann auf weitere, genauere Lärmmessungen verzichtet und den Auspuff weiterverkauft. Soll jemand Freude damit haben, der sich nicht so um die Lautstärke kümmert. Ich habe nicht die Zeit und Nerven, das Problem in einen Rechtsstreit ausarten zu lassen.


    Ich wollte einfach noch meine Erfahrung mit Grossrieder Import mit euch teilen, da ich mich als Kunde recht verarscht gefühlt habe. Herr Grossrieder ist überhaupt nicht auf das Problem eingegangen und die Mail Konversationen waren sehr informell bis schon leicht beleidigend. Kurze knappe Antworten im Stil von "Paar DB zu laut, interessiert doch niemanden.." ohne auf meine Hinweise zur rechtlichen Lage einzugehen, hinterliessen bei mir einen sehr unprofessionellen Eindruck. Auch die AGB, die im Widerspruch mit seinem Handeln steht, ist merkwürdig. Mit den AGB will er sich allen Garantieansprüchen entziehen, insbesondere, dass der Auspuff die vorgeschriebenen Emissionswerte einhält, stellt dann aber ein Beiblatt aus, das genau das wieder bestätigen soll. :confused_face::thumbdown:


    Was ihr mit dieser Information macht ist natürlich euch überlassen. Für mich war das garantiert der letzte Kauf bei Grossrieder Import.


    Gruess Pascal

  • Wär doch mal ein intressantes Thema für den Kassensturz :grinning_squinting_face:

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol: