• DSG 235.1 Bundesgesetz vom 19.Juni 1992.
    Konventionalstrafe ab OR Art. 160-163

    Ich bin in einem Finanzinstitut angestellt. Und wir unterliegen dem gleichem Gesetz.

    Wohlgemerkt BIS ZU CHF 500'000.-,und nicht mindestens CHF 500'000.- Busse. Lizenzentzug und dein Job bist du auch los. Dies ist leider Fakt.

    Edit: Die Strafe kann auch nur CHF 10'000.- sein. Je nach Vergehen und je nach Richterentscheid. Auf jeden Fall wird derjenige der das DSG bricht, härter bestraft als der Rassist.
    @LT
    Oh doch...dies hat sehr wohl bestand vor Gericht

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Was für ne kenventionalstrAfe?
    Was für ein doofes Design der Seite, kannst ja fast nix lesen darauf....


    Greetz
    Methylfluorphosphonsäureisopropylester

    Was meinst du?

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  • DSG 235.1 Bundesgesetz vom 19.Juni 1992.
    Konventionalstrafe ab OR Art. 160-163

    Ich bin in einem Finanzinstitut angestellt. Und wir unterliegen dem gleichem Gesetz.

    Wohlgemerkt BIS ZU CHF 500'000.-,und nicht mindestens CHF 500'000.- Busse. Lizenzentzug und dein Job bist du auch los. Dies ist leider Fakt.

    Edit: Die Strafe kann auch nur CHF 10'000.- sein. Je nach Vergehen und je nach Richterentscheid. Auf jeden Fall wird derjenige der das DSG bricht, härter bestraft als der Rassist.
    @LT
    Oh doch...dies hat sehr wohl bestand vor Gericht


    Ach ja...zusätzlich kommen noch die Gerichtskosten und den Schadenersatz...also kann es sehr sehr teuer werden...

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  • Sorry, da vergleichst Du Kartoffeln mit Sanddünen.

    Wenn Deine Freundin auf eine rassistische Äusserung hin eine Anzeige macht, verletzt sie überhaupt nicht das Datenschutzgesetz (DSG), soweit sie sich bei einer Anzeige auf den Täter und seine Tat beschränkt. Das DSG sieht sodann NUR Strafnormen vor und schützt die Daten in Datensammlungen. Aber nicht blöde Anmache. Geschützt sind die Daten über Personen, die sich in der Datenbank befinden.

    Konventionalstrafen dienen zur Durchsetzung von Verträgen. Sehe ich hier auch nicht.

    Und vor allem interessierte mich nicht Dein Vertrag, sondern der Deiner Freundin.

  • Sorry, da vergleichst Du Kartoffeln mit Sanddünen.

    Wenn Deine Freundin auf eine rassistische Äusserung hin eine Anzeige macht, verletzt sie überhaupt nicht das Datenschutzgesetz (DSG), soweit sie sich bei einer Anzeige auf den Täter und seine Tat beschränkt. Das DSG sieht sodann NUR Strafnormen vor und schützt die Daten in Datensammlungen. Aber nicht blöde Anmache. Geschützt sind die Daten über Personen, die sich in der Datenbank befinden.

    Konventionalstrafen dienen zur Durchsetzung von Verträgen. Sehe ich hier auch nicht.

    Und vor allem interessierte mich nicht Dein Vertrag, sondern der Deiner Freundin.


    Ok wurde ein klein wenig vermischt. Nochmals:

    Wenn meine Freundin eine Anzeige machen würde, würde sie den Job verlieren. Wieso sollte wohl klar sein. (Firma verliert Aufträge und verliert das Gesicht). Keiner will mit so einer Firma mehr Geschäfte machen. Oder habt Ihr je einen Kunde angezeigt weil er Rassistische Aussagen(oder wie bei mir)Drohungen am Telefon gemacht hat? Wohl kaum. Schon nur deswegen weil Aussage gegen Aussage. Ist zwar nicht Fair aber so läuft das Business heute.

    Wenn Sie an die Öffentlichkeit gehen würde, Namen der Firmen und der Geschäftsführer nennen würde, dann wird das DSG gebrochen und somit riskiert sie eine Konventionalstrafe.
    Edit: Konventionlastrafe vom eigenen Arbeitgeber wegen Vertragsbruch.

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  • ok, nochmals:

    Absatz 1: gebe ich Dir recht, aber das hat nun nichts mit einem speziellen Vertrag zu tun.

    Absatz 2: Nein, das DSG wird nicht verletzt, da diese Daten durch das DSG eben gerade nicht geschützt werden. Empfehle Dir mal, das Gesetz in aller Ruhe durchzulesen, ist nicht lang). Im Übrigen ist es ein Unterschied, ob Du an die Öffentlichkeit gehst oder eine Anzeige wegen Ehrverletzung und Verstoss gegen die Rassismusnorm machst).

    DSG sieht KEINE Konventionalstrafe vor sondern alleine Strafrechtsnormen wie Bussen und Freiheitsstrafe..

    Konventinalstrafe muss klar im Arbeitsvertrag vereinbart sein - und zwar, für welche Handlung welche Konventionalstrafe angedroht wird. Üblich ist hier meistens die Absicherung eines Konkurrenzverbotes mittels Konventionalstrafe.

  • [/quote]

    @Ducati4Life: Grüsse dein Mädel mal von mir. Sie soll sich nicht unter kriegen lassen und ausserdem ... die meissten "gemixten" Frauen sind die hübschesten ... aber [Blockierte Grafik: http://www.vn-biker.de/wbb2/images/smilies/nix_b.gif][/quote]

    Werde ich, Danke. Wünsche deinem Sohn viel Kraft und Niveauvollere Freunde, auch wenn meist die Eltern daran Schuld sind

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  • Frechheit wie der thread geschandet wird... und wie man in allem was schlechtes sieht.

    Wer macht nun mit bei streetqueens? Mir gefällts. Erinnert mich an speedhunters! Weiss gar nicht warum ihr alle dagegen schiesst?!

    Übrigens gibt zu viele leute mit gröberen komplexen hier...