Bestimmungen bei Änderungen am Motorrad

  • Hallo zusammen


    Ich weiss nicht ob dieses Thema hier schon mal behandelt wurde, oder ob es euch bewusst ist.
    Ich musste letzte Woche an meiner Vmax die vorverlegten Fussrasten eintragen lassen.
    Na ja zuerst habe ich noch einwenig Blut geschwitzt, denn der Prüfer meinte zuerst dass ich eventuell ein CH Materialprüfgutachten vorlegen müsste.
    Es reiche nicht mehr, nur das Gutachten ( in meinem Fall von Seeger) vorzuweisen. ;(
    Hat sich dann aber wieder ergeben, und sie wurden eingetragen.


    Dabei habe ich mich anschliessend noch mit dem Prüfer unterhalten.


    Jegliche Änderungen am Motorrad (ausser Auspuff), müssen sofort nach Umbau vorgezeigt und eingetragen werden. Beim Auspuff reicht das Mitführen der Bestätigung
    Es reicht nicht, nur die Bestätigung mit zuführen, und bei einer Kontrolle diese zu zeigen mit der Begründung dass man sie noch vorführen werde.
    Ich weiss von einem Fall da wurden die Bremshebel einer Yamaha, wohl gemerkt ebenfalls Yamaha, und auch zugelassen für den Motorradtyp, bei einer Polizeikontrolle wurde er verzeigt, und bekam anschliessend eine Verzeigung mit einer Busse!


    Selbst wenn man am gleichen Tag einen Vorführtermin hat, beispielsweise am Nachmittag, und fährt am Morgen zur Arbeit, wird aufgegriffen, bezahlt man eine Busse.
    Will heissen, jegliche Veränderung am Motorrad muss sofort gezeigt werden.
    Ich weiss nicht ob sich die Leute dessen bewusst sind.
    Na ja dies mal nur so am Rande
    grüsse
    steff

    Wer Schreibfehler in meinen Texten findet, darf sie behalten :thumbsup:

  • Und wills an Wichtigtuar uf am Strassaverghersamt gsait het, isches eso, da hesch du scho recht...

  • Leider nein. Eine Fussrastenanlage ist zwar eintragungspflichtig, spielt aber auch in einer
    Liga wo es um die Sicherheit geht (Schalt-/Bremsanlage). Wenn ein CH-Gutachten und die
    Eignungserklärung für Deine Maschine da ist hat der das kommentarlos einzutragen.


    Wenn es um Blinker, Spiegel oder ähnliches geht reicht eine E-Homologisierung. IMHO sogar beim
    Rücklicht, dieses kannste ohne Abnahme oder Eintragung auf LED umbauen. Montagehöhe, Winkel
    und co. müssen aber stimmen (!).


    Auch Lenker sind nicht zwingend eintragungspflichtig. Allerdings mit der Spielregel: Teilegutachten und
    Eignungserklärung vom CH-Importeur müssen immer mitgeführt werden.


    Kann mir nicht vorstellen dass die Story mit den Yamaha-Hebeln so stimmt. Ich kann natürlich nicht die
    Hebel eines Choppers an eine Rennmaschine montieren, sie muss für das FZ zugelassen sein aber
    dann müsste es nicht eintragungspflichtig sein.


    Man könnte mal prinzipiell die STVA anschreiben mit einer Liste von Teilen und der Frage "sind diese
    eintragungspflichtig?"… Ich denke da an Fussrasten, komplt. Beleuchtung, KZ-Halter, Bleche/Verkleidung,
    Felgen, Lenker, Bremsanlage, Spiegel, Ständer, Sitze, Tanks etc…


    Gruss
    Stefan

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…


  • Jegliche Änderungen am Motorrad (ausser Auspuff), müssen sofort nach Umbau vorgezeigt und eingetragen werden. Beim Auspuff reicht das Mitführen der Bestätigung
    Es reicht nicht, nur die Bestätigung mit zuführen, und bei einer Kontrolle diese zu zeigen mit der Begründung dass man sie noch vorführen werde.


    Edit:
    Ok sorry, wenn sich der letzte Satz nicht mehr auf Auspuffe bezieht macht es Sinn :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Hmm, was nun? Das widerspricht sich jetzt irgendwie. :confused_face: Würde mich noch interessieren, ob ein Auspuff (Komplettanlage) eingetragen werden muss oder nicht. Ich habe schon beides gehört, auch schon, dass gewisse Kantone das gar nicht machen. Weiss jemand genaueres?

  • Auch Lenker sind nicht zwingend eintragungspflichtig. Allerdings mit der Spielregel: Teilegutachten und
    Eignungserklärung vom CH-Importeur müssen immer mitgeführt werden.

    Hallo Stefan


    Leider ist dies nicht ganz richtig.
    Lenker müssen eingetragen werden, auch wenn eine Eignungserklärung vorliegt.
    Gehört ebenso zur Sicherheit wie z.B Bremsen etc.
    Bei Felgen ist es genau die gleiche Sache. Nur das Mitführen der Erklärung oder Gutachten reicht hier nicht aus.
    Ist beim Auto genau dasselbe. Früher reichte das Mitführen der Erklärung, ist aber seit einigen Jahren nicht mehr so.
    Fussrasten sind, wenn sie am original Befestigungspunkt montiert werden,nicht eintragungspflichtig.


    Ja eine Liste wäre wirklich nicht schlecht, da erspart man sich so einiges.


    @Giachen


    Also ein Wichtigtuer war dies nun wirklich nicht, er war sehr nett, hat sich auch die Zeit genommen mit mir über die Angelegenheit zu reden !
    Auch die machen nur ihren Job, Leute die negativ auffallen gibt es wohl in jeder Branche :grinning_squinting_face:

    Wer Schreibfehler in meinen Texten findet, darf sie behalten :thumbsup:

  • Auch die machen nur ihren Job, Leute die negativ auffallen gibt es wohl in jeder Branche :grinning_squinting_face:

    Richtig, im Strassi sind es aber bedenklich viele...


    Ich habe mein ganzes Bike voll mit Touratech Krams, wovon zwei Dinge Papiere haben: Bremshebelverbreiterung (Fussbremse) und Lenkererhöhung. Haben beide ein Gutachten dabei. Sorry, aber sowas geh ich echt nicht eintragen. Die breitere Bremsraste ist vor allem ein Sicherheitsplus, denn die originale ist sehr schmal. Aber naja, Stahlflex sind auch ein Sicherheitsplus und dürfen nicht einfach so montiert werden... :thumbdown:


    Ich warte auf den ersten, der mir den Alu-Motorschutz verbieten will. Er könnte ja bei einem Unfall jemanden verletzen :confused_face:

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • grosses dankeschön dem steinewerfer-moritz der uns all die kacke beschehrt hat, die jetzt stück für stück umgesetzt wird.


    auspuffanlagen werden nicht mehr eingetragen, musst das blatt mitführen. ist ja klar, wenn die pussies in bern mal entscheiden dass zbh. auspuffanlagen aus sicherheitsgründen nicht mehr angeschraubt werden dürfen, und die wäre eingetragen dürfte man diese ja dranlassen! das wäre viel zu gefährlich.


    "lärm" ist ja gesundheitsschädlich, und schreiende kleinkinder bringen es, auch nachts in wohngebieten, locker auf über 100db. man sollte schreibabys gleich im kindlifrässerbrunne (welche stadt?) ersäufen! .. wegen der sicherheit!!


    und die lieben stimmbürger hören nicht zu, können nicht denken und nicken ab. zum kotzen ist das :-((


    musste mal raus, sorry, und das wetter draussen gehört auch verboten.

  • oja! ich spende darüber hinaus noch ein lebenslanges abo an täglichen fusstritten!


    ich wurde einmal gefragt, ob es jemanden gibt dem ich den tod wünsche. naja. ...