Interessant :thumbup:
Ich fände mich trotzdem nicht der Unschuldsvermutung beraubt. Der Halter wird ja wie gesagt nicht des Vergehens beschuldigt, sondern lediglich zur Verantwortung gezogen.
Und eben, als Halter weiss man immer, wer wann sein Fahrzeug geführt hat oder zumindest wer alles in Frage kommt und kann es einfach herausfinden. Ausgenommen die erwähnte Fahrzeugentwendung.
Und nach wie vor geht es hier nur um vergleichsweise mickrige Geldbeträge. Nicht zu vergleichen mit einem richtigen Strafverfahren, wo es um Freiheitsstrafen gehen kann. Dass man hier mehr vorsicht (i.e. unschuldvermutung) walten lässt um nicht einen Unschuldigen zu bestrafen, ist verständlich.
Aber bei sowas Banalem von "gegen mein Rechtsverständnis" und "Verletzung der Unschuldsvermutung" zu reden finde ich schon...naja...
Es gibt ja bei Geschwindigkeitsbussen nur wenige Szenarien.
1. Der Halter ist selber gefahren. ergo Busse gerechtfertigt.
2. Der Halter ist nicht selber gefahren, verpfeift den fahrer, dieser bezahlt, alles gerechtfertigt.
3. Der Halter ist nicht selber gefahren, bezahlt selber, verlangt das Geld vom Fahrer zurück und bekommt es, alles paletti.
4. Der Halter ist nicht selber gefahren, der Fahrer ist ein Feigling/Verräter und gibt es nicht zu und gibt dem Halter das Geld nicht zurück. Tja, da hat der Fahrer sein Fahrzeug dem Falschen anvertraut. Wessen Problem ist das?
5. Der Halter ist nicht selber gefahren und kann nicht rausfinden, wer es war. Jaa klaar...
6. Fahrzeugentwendung, gerechtfertigterweise keine Busse.
Gut, dass wir in der Schweiz keine wichtigeren Probleme haben :whistling:
Und nun könnt ihr weiterheulen.