Für Bussen haftet neu (ab Jan 2014) der Halter!

  • Ab Januar 2014 tritt eine Regelung in Kraft, die es ermöglich, Halter auch für Verfehlungen Dritter zur Kasse zu bitten.
    Ist nicht bekannt, wer eine Widerhandlung begangen hat, so wird die Busse dem Fahrzeughalter auferlegt..... so heisst es im neuen Artikel 6 des Ordnungsbussengesetzes.


    Wer dann noch um das Bezahlen herumkommen will, muss den Behörden Namen und Adresse des tatsächlichen Lenkers bekannt geben, damit dieser direkt belangt werden kann.


    Also aufgepasst, die Ausrede mit dem unbekannten Kollegen, welcher mal kurz eine Testfahrt machte, zieht nicht mehr :grinning_squinting_face:
    Auch das Zeugnisverweigerungsrecht (innerhalb von Familien) wird somit ausgehebelt.... :wacko:
    Hier der volle Artikel vom TA
    http://www.tagesanzeiger.ch/pa…Autohalter/story/17091756

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • I has no nie brucht, aber wär für imne Ernstfall mal wichtig gsii -.-

    Zitat


    Zitat von Sneaky_Phil:


    Aso minere Meinig het de Pat meistens rächt, er drückst nume amigs unglücklich us :winking_face:

  • Soweit so schlecht.
    Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, kritische "Kontrollfahrten" ohne Kontrollschild zu machen.


    Für mich ist das stossend, wenn nicht mehr die Unschuldsvermutung Geltung hat. Das geht gegen mein Rechtsverständnis.

    Always keep the rubber side down!

  • Wird wohl einmal mehr nur um die Kasse gehen, Nachtfahrer..... war den Behörden sicher ein Ärgernis, dass immer wieder einige Mutige und Findige durch kamen.
    Bei den Radarfotos braucht es jetzt keine top-Frontbilder mehr zur Lenker-ID :whistling: Hauptsache, das Kontrollschild ist lesbar und dann wären wir bereits ganz konkret bei deinem Vorschlag :grinning_squinting_face:

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  • warum werden eigentlich nie Fotos mit geschickt, in Deutschland bekommst du sofort das Foto mit geschickt. finde das ne Frechheit.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • weil schweiz nicht deutschland ist :winking_face:


    nein, hast recht, darüber habe ich mich auch schon aufgeregt. dann hast du wenigstens gleich ein "rolling shot" von dir und deinem bike :grinning_squinting_face:


    aber man kann die radar fotos doch anfordern, so 90.- pro bild ?

  • Früher wurden das Foto jeweils mitgeliefert mit dem Resultat, dass so manche Hausfrau die Post öffnete (natürlich neugierig, wenn da POLIZEI als Absender steht) und dann ihren Mann inflagranti mit (z.B.) der Sekretärin im Auto sah :grinning_squinting_face:
    (die selbe Situation gilt natürlich auch umgekehrt!!!!!!!!)


    Dabei hatte er/sie es doch so streng und musste noch etwas länger im Büro bleiben.... hihi


    Aus Datenschutzgründen war dies jedenfalls der Grund, dass auf das Versenden des Fotos verzichtet wurde.... auf Verlangen und gegen Unkostenbeitrag erhält man es aber :winking_face:

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  • Ich lese hier immer nur "Ordnungsbussen".


    Was ist bei eindem drohenden Ausweisentzug? Ich denke da kommt die neue Regelung nicht zum tragen.


    Wenn ein 5-Jähriger eine Fensterscheibe einschlägt, werden auch die Eltern zur Kasse gebeten. Weil die die Verantwortung für das Kind haben. Dem Fensterbesitzer ist letztendlich egal, ob das Kind, die Eltern oder deren Versicherung bezahlt, aber er hat Anspruch auf ein neues Fenster!


    Beim Auto verhält es sich seit eh und je gleich. Der Halter ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Wenn er es jemandem gibt, der zu schnell fährt, bezahlt er entweder die Busse selber oder lässt den Fahrer bezahlen. Das hat nichts mit fehlender Unschuldsvermutung zu tun. Der Staat sagt ja nicht "der Halter ist grundsätzlich an allem Schuld", sondern "Der Halter ist für das Fahrzeug und dessen regelkonforme Benutzung verantwortlich". Das sind zweierlei Dinge. Er muss also die Busse entweder erstmal selber bezahlen oder den Fahrer verraten. Ob er sie im ersten Fall vom tatsächlichen Fahrer (wohlgemerkt hintendurch) zurückfordert oder nicht, ist sein Bier. Aber der Staat hat Anspruch auf Bezahlung der Busse. Wer sie bezahlt ist ihm genauso egal wie dem Fensterbesitzer.


    Und genau darum wird es im Falle eines Ausweisentzugs nicht dazu kommen, weil Ausweisentzüge nicht übertragbar sind und der Staat nicht von einem Ausweisentzug profitiert.


    Bis Anhin gab es ein Schlupfloch im Gesetz. Dieses wurde ausgenutzt. Der Der Verfasser hats gemerkt und reagiert nun darauf. That's the Game!
    Diese Situation gibts überall, wo es Regeln gibt und ist nichts Neues.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ich denke, wer beweisen kann, dass er zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gelenkt hat und nicht weiss, wer es gelenkt hat, kann kaum gebüsst werden. Sicherheitshalber würde ich ansonsten als Lenker einer der sieben Zwerge in Bern angeben (Hinweis: ist strafbar, aber dafür weiss man dann, dass man für eine begangenes Delikt bestraft wird).


    @ Boo: Dein Vergleich hinkt. Die Eltern eines Kindes werden nur zivilrechtlich belangt, also für den eingetretenen Schaden und nicht wegen Sachbeschädigung bestraft. Und dem Staat ist es grundsätzlich überhaupt nicht egal, wer gebüsst wird ausser im Ordnungsbussenbereich. Allerdings ist es ihm dann egal, wer die Busse bezahlt.


    Und wer auch immer sich ärgert, dass gewisse Schlaumeier ein Gesetz ausnützen (können): Tatsache bleibt, dass die Unschuldsvermutung mit der neuen Gesetzgebung ausgehebelt wird. Der Staat nimmt sich da ein Recht heraus, dass schlussendlich dorthin führt, wo die Nazi mit ihrer Gesetzgebung am Schluss standen. Und das nur, damit die Stadt Zürich und Co. ihre Blitzer innert Jahresfrist amortisieren können. Wie schon Obelix zu sagen pflegte: Die Spinnen in Bern! Aber es gäbe ein probates Mittel dagegen: Wenn alle bei Ordnungsbussen Einsprache erheben würden und gerichtliche Beurteilung verlangen würden, würde das System zusammenklappen. Andererseits: Welche Deppen hatten die Deppen dort oben gewählt?

    Einmal editiert, zuletzt von Limmattiger ()

  • Und dem Staat ist es grundsätzlich überhaupt nicht egal, wer gebüsst wird ausser im Ordnungsbussenbereich. Allerdings ist es ihm dann egal, wer die Busse bezahlt.


    Eben, sag ich doch. Wir sprechen hier ja nur vom Ordnungsbussenbereich :winking_face: . Und mein Vergleich hat ja auch keinen Anspruch auf rechtliche Korrektheit, es war nur ein Beispiel. Nach deinem Einwand würde mir (oder ganz sicher DIR) sicher auch ein treffenderes Beispiel einfallen, da hab ich jetzt aber keine Lust zu :winking_face:


    Zitat

    Ich denke, wer beweisen kann, dass er zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gelenkt hat und nicht weiss, wer es gelenkt hat, kann kaum gebüsst werden.


    Das wird wohl stimmen. Jetzt musst du nur noch einen glabuwürdigen Fall finden, wo das zutrifft. Hand hoch, wer hat schonmal nicht gewusst und konnte unter keinen Umständen rausfinden, wer zu einem Zeitpunkt sein eigenes Fahrzeug gelenkt hat? Mir fällt da nur eine Fahrzeugentwendung ein, und die ist ja explizit von der Regel ausgeschlossen. Nächstes Jahr wird die Zahl der gemeldeten Fehrzeugentwendungen wohl auf unerklärliche Weise in die Höhe schiessem :grinning_squinting_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
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  • Sorry, bei uns war das Auto auf den Vater eingelöst, fahren konnen damit meine Mutter, meine Brüder und meine Schwester, ohne dass mein Vater wusste, wers gerade gefahren hat. Und präzisierend: Es genügt der Beweis, dass man nicht gefahren ist. Dann liegts an der Strafverfolgungsmaschinerie, zu beweisen, wer gefahren ist.


    Machts doch den Pfeifen nicht noch einfacher. Die schaffen es ja nicht einmal, reglementskonform in den Ausgang zu gehen (Stadtpolizei Zürich) oder jemanden zu befördern (Kantonspolizei Luzern).

  • Zitat Tigerli: ....Die schaffen es ja nicht einmal, reglementskonform in den Ausgang zu gehen (Stadtpolizei Zürich) oder jemanden zu befördern (Kantonspolizei Luzern).....



    :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2: :top2:

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  • Zitat

    Tatsache bleibt, dass die Unschuldsvermutung mit der neuen Gesetzgebung ausgehebelt wird


    @LT


    Du bist der Experte, klär mich mal bitte auf, ich hab über eine kurze Wikipediasuche folgende Aussagen gefunden (gilt möglicherweise nur für Deutschland?):


    - Unschuldsvermutung bezieht sich auf Straftaten
    - Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten


    Schlussfolgerung dieser beiden Aussagen ist, dass bei der diskutierten Gesetzesänderung die Unschuldsvermutung gar nicht ausgehebelt werden kann, weil sie ja in dem Fall gar nicht existiert.


    Also: welche der obigen Aussagen ist falsch?

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  • Ordnungswidrigkeit gibts in der Schweiz (noch) nicht. Ordnungsbussen sind ganz klar Strafen, welche aus ökonomischer Gründen in einem Schnellverfahren verhängt werden (dafür keine Untersuchungs- und Gerichtsgebühren, keine amtliche Feststellung der Täterschaft, keine Registrierung - insb. keinen Strafregistereintrag). Bei Nichtbezahlen der Ordnungsbusse findet das normale Strafverfahren statt: Untersuchund durch Staatsanwalt, Strafbefehl und/oder Anklageerhebung, Strafverfahren vor Gericht, Schuld- oder Freispruch). Theoretisch ist daher für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h auf der Autobahn auch eine Freiheitsstrafe möglich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Busse nicht bezahlt wird und die Busse in eine Freiheitsstrafe gewandelt wird.