Ab Januar 2014 tritt eine Regelung in Kraft, die es ermöglich, Halter auch für Verfehlungen Dritter zur Kasse zu bitten.
Ist nicht bekannt, wer eine Widerhandlung begangen hat, so wird die Busse dem Fahrzeughalter auferlegt..... so heisst es im neuen Artikel 6 des Ordnungsbussengesetzes.
Wer dann noch um das Bezahlen herumkommen will, muss den Behörden Namen und Adresse des tatsächlichen Lenkers bekannt geben, damit dieser direkt belangt werden kann.
Also aufgepasst, die Ausrede mit dem unbekannten Kollegen, welcher mal kurz eine Testfahrt machte, zieht nicht mehr
Auch das Zeugnisverweigerungsrecht (innerhalb von Familien) wird somit ausgehebelt....
Hier der volle Artikel vom TA
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermi…/story/17091756