unterschiedlichi reife ufem töff

  • han mal bim stva nagfräged wie das genau isch mit de reifemarkene vo. und hi. öb mer da chan mische oder nid:


    "Das Motorrad darf mit Reifen unterschiedlichen Fabrikats ausgerüstet werden. Es muss lediglich die Reifenbauart vorne und hinten gleich sein. (keine Mischbereifung Radial/Diagonal) Die Reifenfelgenkombination richtet sich nach den ETRTO Normen. Die Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeughersteller mus abgedeckt sein. "


    han müesse typeschiinr. ageh. weiss also nid wies bi anderne töff usgseht. just for info.... :grinning_squinting_face:

    rally lugano: "du... wo sind mer da? - scheissegal, gib gaaaas!!!!!!!!"

  • also, ich han au reife vo verschidene Hersteller ufem Töff, hät bis ejtzt no nie probs geh...

    <center>Wenn eine Frau fünf Minuten nichts sagt, ist es an der Zeit Wiederbelebungsmassnahmen zu ergreifen.

  • Nach der VTS


    Art. 138 Bereifung


    1 Reifen unterschiedlicher Bauart (Radialreifen/Diagonalreifen) sind bei Motorrädern, Leicht—, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h an demselben Fahrzeug zulässig, wenn der Fahrzeughersteller oder die —herstellerin bestätigt, dass sich das Fahrzeug für eine Mischbereifung eignet.


    ist bei Vorlage dieser Bestätigung wohl auch Mischbereifung zulässig. Macht ja auch Sinn, da viele Breithinterradreifen nur in Radial käuflich sind, bestimmte Vorderradreifen aber nur in Diagonal.http://www.toeff-forum.ch/images/smilies/29.gif Kennt sich jemand damit aus, wie schwierig es ist, eine derarte Bestätigung zu erhalten.


    fregatte

  • brauchst so viel ich weiss keine bestätigung, da dies im typenschein eingetragen ist.


    also stva anrufen und laut typenschein nr. auskunft vom technischen dienst verlangen ob dies auch auf deinem bike zulässig ist :grinning_squinting_face:


    grüssle

    rally lugano: "du... wo sind mer da? - scheissegal, gib gaaaas!!!!!!!!"

  • gute Idee, danke!


    Ich denke aber, im Typenschein ist nur die Standardbereifung (und das wäre bei mir 2 * Diagonal) eingetragen. Habe gehört, dass man bei Abweichungen die Bestätigung des Herstellers benötigt.
    Aber werde das StVa mal mit einem Anruf beglücken.


    fregatte

  • jo marke isch meistens keis problem, aber radial/- diagonalreife.... :winking_face:

    rally lugano: "du... wo sind mer da? - scheissegal, gib gaaaas!!!!!!!!"

  • /me fänomenal



    wenn mer scho debi sind :arsch::wand::böse:

    rally lugano: "du... wo sind mer da? - scheissegal, gib gaaaas!!!!!!!!"

  • Kurzes Update!


    Das StVa bestätigte meine Vermutung; man darf vorne und hinten nur Reifen der gleichen Bauart fahren; wünscht man Abweichungen, muss man sich vom Hersteller bestätigen lassen, dass diese die Betriebssicherheit nicht gefährden.
    Man braucht also diesen "Wisch" vom Hersteller!


    Hat jemand solch ein Dokument schon einmal vom Hersteller erhalten?


    fregatte

  • Habe mich sowohl beim Reifenhersteller (in diesem Falle Bridgestone) als auch beim Motorradhersteller (in diesem Fall Harley) um eine derarte Bestätigung bemüht.


    Der Reifenhersteller verweist auf den Motorradhersteller, da nur er die Zulässigkeit für sein Motorrad bestätigen könne (was sich mit dem Gesetz deckt); der Motorradhersteller bestätigt nur die vom Werk homologierten Reifen, in meinem Fall Dunlop und beide Diagonal :wand::wand::wand:.


    Insofern ist die vom Gesetzgeber und der EU angestrebte Lockerung der Herstellerbindung in der Praxis (zumindest in meinem Fall) nur "Schall und Rauch".


    Würde mich mal interessieren, welche Erfahrungen Ihr diesbezüglich gemacht habt. Hat jemand von einem Hersteller eine Herstellerbescheinigung erhalten?


    fregatte :face_with_rolling_eyes::face_with_rolling_eyes:

  • Hi
    Da in der Schweiz schon seit ewig lange keine Reifenbindungen mehr existieren (abgesehen eventuell Hersteller-Vorgaben betreffend der Bauart), erledigt sich das Thema von selber. Wichtig ist, dass die Reifengrösse stimmt (was mit Originalfelgen problemlos ist, man kann ja keinen 18 Zoll Reifen auf eine 17" Felge pappen), das der Geschwindigkeitsindex - und der Lastindes stimmt.


    Bei sehr schweren Maschinen (z.B. Schwermetall aus den USA) könnte es durchaus sein, dass der Lastindex Probleme macht - Geschwindigkeit selber ist ausser bei Crossreifen kaum ein Thema. Viele Hersteller bauen deshalb auch Sondermodelle mit spezieller Kennung für sehr schwere Maschinen. Als Leihe erkennt man absolut keinen Unterschied, aber die Karkasse wird sicher irgendwo leicht verstärkt oder mit speziellen Materialien gewebt worden sein.


    Deutsche Kollegen welche noch so alberne Eintragungen haben (bei gewissen Tüvs kann man die austragen lassen, dann ist nur noch die Felgengrösse drin) können direkt von den Herstellern Freigaben bekommen. Unter den diversen Adressen (Metzeler, Pirellimoto, Michelin) gibt es entweder Freigaben direkt zum runterladen, oder aber die Möglichkeit die Hersteller direkt dazu zu befragen. In der Schweiz absolut Sinn- und Zwecklos, da solche Papiere keinen Interessieren.


    Ganz zum Schluss noch ein Hinweis: Gemäss Richtlinien darf zwar jeder Reifen montiert werden, aber nur wenn der nirgens schleifft. Also aufgepasst mit sehr kuriosen Versuchen - das kann (nicht nur bei der MFK) ins Auge gehen.


    Was anderes hingegen sind Freigaben für die Felgen. Gemäss ASA-Richtlinie müssen die vom Fahrzeughersteller freigegeben werden. Profi-Umbauer (gerade für Chooper) wissen hier wie das zu handeln ist (Schweiz ist eben nicht EU, also sind EU-Papiere meist ungültig). Der Service will jedoch ansprechend honoriert werden - aber das juckt die wenigsten welche sich ein Showbike aufbauen wollen.


    Marc
    P.S.: äusserst kritisch wird es bei Direktimporten aus den USA. Die haben dort so was von andere Vorstellungen von Sicherheit, dass die EU soclhe Teile selten zulässt. Hier hilft wirklich nur der Gang zum schweizer Umbauspezialisten (Harley in Zürich hilft sicher auch gerne weiter). Im übrigen ist sind im schweizer Fahrzeugausweis keine Angaben betreffend der Reifen drin - ist also nur ein Thema wenn man mal wieder zur MFK muss und dort die Typenschein-Zulassungspapiere bemüht werden.

  • Yam660,


    danke der ausführlichen Infos; das mit der nicht existenten Reifenbindung in der Schweiz war mir klar (siehe Threads weiter oben).


    Hier ging es jetzt ja um die Fragestellung, ob Diagonal und Radial gemischt gefahren werden können, da es ja spez. bei Harleys so ist, dass die einen breiten Hinterreifen haben (den es oft in Radial gibt) und einen "Fahrradvorderreifen", der noch Diagonal ist.


    Diese Mischung ist nur zulässig, wenn der Hersteller des Toeff sein ok gibt und das ist zumindest im Fall Harley nicht so.


    Harley Schweiz verweist sogar paradoxerweise auf die deutschen Freigaben, nur die wären ok und die sind ja bekanntlich markenbezogen (in meinem Falle Dunlop).


    Der schweizer Gesetzgeber lässt aber bekanntlich auch andere Hersteller (sogar gemischt) zu. Das scheint sich zu Harley Schweiz aber noch nicht herumgesprochen zu haben.


    Kurze Rede langer Sinn; gemischte Bauart (Diagonal und Radial auf einem Toeff) geht in der Praxis nicht, da wohl kaum ein Hersteller eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellt.


    fregatte

  • Nur so als Ergänzung:


    Das Mischen von Radial/Diagonal Bereifung ist nicht Grundsätzlich verboten.


    Bsp.: Für die erste BMW F650 wird vom Hersteller die Mischbereifung empfohlen und ist demnach auch zulässig.


    In jedem Fall ist nachfrage nötig, was denn im jeweiligen Typenschein steht.

    Einmal editiert, zuletzt von Neeri ()