Hallo Leute.
Wie siehts eigentlich aus, wenn man bei einer ZX-7R die Drosselung rausnimmt?
Prolog: Ich hab ne Deutsche 7er in die Schweiz importiert, kriege aber ohne Drosselung keine Zulassung wegen Lärm und Abgas. Mach ich die Drosselung (Vergaserschieber) rein, ists angeblich kein Problem mehr.
Ich will aber die Maschine sicher nicht mit 39KW! anstatt 72KW fahren.
Was passiert nun, wenn ich den Drosselsatz nach dem Vorführen auf dem STVA wieder rausnehme?
1. merkt ein aussenstehender (Polizei oder eiversüchtiger Nachbar) das bei der Vorbeifahrt ob die Maschine gedrosselt ist oder nicht?
3. wie reagiert man, wenn man von unserem Freund und Helfer auf die Seite gewunken wird?
3. was ist bei einem Unfall?
Entfällt der Versicherungsschutz?
Die Versicherung müsste die Maschine ja demontieren, um überhaupt zu merken, ob die gedrosselt ist oder nicht, oder?
Fährt jemand von euch eine ZX-7R oder einen anderen Japaner aus den Jahren 96-99 und hat Erfahrungen damit?
Mein Mechaniker sagt, dass sämtliche Maschinen aus Japan in den 90er Jahren gedrosselt in die Schweiz importiert wurden und sie dann spätestens nach 1000km wieder aufgemacht wurden.
Mir kann doch keiner weissmachen, dass irgend jemand mit 39KW durch die gegen tuckert, oder?
Kann mir da jemand weiterhelfen?