Wie geht das nun von sich mit der Prüfung?

  • Also ich habe langsam den überblick verloren.

    Meine Daten: Geburtstag am 08.08.1990, werde daher im August 2015 25 Jahre alt.

    Den A1 Führerschein habe ich bereits. Ich habe den lernfahrausweis am 14. August beantrag und besitze auch schon eine 675 Street Triple mit der ich fahre.

    Nun mache ich gerade den letzten Kurs (Muss ja nur 6 Stunden machen). Dann verlängert sich der Lernfahrausweis bis zum Novemeber 2014.

    Die Prüfung gedenke ich nächste jahr zu machen, dann werde ich knapp vor 24 Jahre alt sein. Muss ich dann ab zeitpunkt der prüfung nochmals 2 Jahre 25kw fahren bevor ich das Mottorrad aufmachen kann? Oder kann ich mit 25 schon die offene Prüfung beantragen?

    Wenn nicht, wie kann ich das umgehen? Nochmals mit 25 eine Prüfung? Wenn ja, welche Grundkurse brauche ich noch? Wie ist es, Oder zweimal einen Lernfahrausweis? Bin ratlos..

    Einmal editiert, zuletzt von Venjo (16. September 2013 13:31)

  • Wenn du den A- Führerschein hast, musst du 2 Jahre lang damit rumfahren, egal ob du in der Zwischenzeit 25 geworden bist. Umgehen kannst du das nur, wenn du nochmals einen Prüfung für den A Führerschein machst. Oder du wartest und beantragst dann den Lernfahrausweis von A- auf A umzuschreiben, wenn du 25 geworden bist (so habe ich es gemacht und würde es dir auch raten). Aber Achtung: dann verkürzt sich irgendwie die Laufzeit und du kannst dann nicht nochmals den neuen Lernfahrausweis verlängern. Das musst du bitte genau vorher beim Strassenverkehrsamt abklären, wie das dann ist. Kann also sein, dass du dich nach dem Umschreiben mit der Prüfung etwas beeilen musst.

    Gruss
    Phil

  • Also ablaufen lassen im Novemeber 2014, dann im 2015 nochmals beantragen und mit 25 umschreiben lassen auf A offen. Prüfung machen, und somit eine Prüfung gespart? Richtig verstanden?

  • Ach fuck, jetzt habe bei den Jahreszahlen zu wenig aufgepasst. Meine Lösung ist davon ausgegangen, dass du im August 2014 schon 25 wirst, sorry.

    Deine Lösung müsste eigentlich auch gehen. Würde aber auch zur Sicherheit beim StVA nachfragen, ob es Restriktionen gibt wenn du im 2015 einen neuen LFA beantragst und vorher schon einmal einer abgelaufen ist. Ausserdem könntest du so natürlich im 2015 fast den ganzen Sommer lang nicht Töff fahren...

  • wieso sollte ich im 2015 dann nicht töff fahren können? wenn ich einen neuen ausweis beantragen könnte, und dann umschreiben lassen darf, dann geht es.

    Die restriktion mit nur einmal ablaufen kenne ich. Ich hoffe es gibt keine Restriktion mit umschreiben (wenn die es gleich werten wie ablaufen lassen und neu bestellen, dann ja)

    Ich arbeite zum glück gleich untendran vom Strassenverkehrsamt. Gehe wohl kurz hoch :smiling_face:

    Werde berichten, sobald ich zurück bin.

  • Weil du ja auch einfach dann im 2015 bis zum Geburtstag warten könntest und dann einfach gleich den "grossen" LFA beantragen würdest. Dann fällt das Umschreiben weg, aber eben auf das Töff fahren bis in den August.

    Ja, frag mal genau nach. Ich habe meinen LFA im Mai bekommen und dann im November wurde ich 25 und habe ihn umschreiben lassen auf A. Dann war der neue LFA aber nicht mehr wieder 12 Monate gültig sondern sie haben so eine komische Mischrechnung gemacht und irgendwie hätte ich ihn nicht mehr verlängern können, wenn er dann abgelaufen wäre... :öm:

    Mir war es dann egal, weil ich ja die Prüfung eh vorher machen wollte und Hauptsache offen fahren :D.

  • Also die inoffizielle lösung ist:

    Ich mach die Prüfung im 2014. also sagen wir mal August 2014 Prüfung, dann kann ich offen Fahren im 2016.

    Im 2015, im August werde ich 25. Also kann ich den Lernfahrausweis beantragen für A offen. dieser ist dann 16 Monate gültig, da ich schon eine A beschränkt Prüfung habe, OHNE kurse.

    Also fahre ich mit dem L wieder umher, und darf niemanden hinten drauf nehmen bis im August 2016, was ist denn dort? Genau, die 2 Jahre Probezeit von A beschränkt laufen aus.

    Das sollte funktionieren, da es zwei verschiedene Kategorien sind. Habe es mit einem Strassenverkehrsmitarbeiter angeschaut, und er meinte, es müsste so funktionieren.

    was bringt mir das ganze so? Ich muss nurnoch den kurs machen und mich nur eimal um die Prüfung kümmern :smiling_face:


    Was denkt ihr zu der lösung? :grinning_squinting_face:

  • Ja, wenn es dich nicht stört, dass du dann mit dem L zwischen Aug. 15 und Aug. 16 auch nicht ins Ausland darfst, dann mach es so :thumbsup: .

  • ...da ich schon eine A beschränkt Prüfung habe, OHNE kurse...


    Kann ich mir nicht vorstellen da die A mehr Kurse hat als A beschränkt und Kurse werden nicht geschenkt.

    Mitnehmen darfst Du jeden, der die Kategorie A hat… Leider NUR solche mit Kat. A.

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • A beschränkt und a offen haben die gleichen kurse. 1:1 die gleichen 12 Stunden. Es währe also eine repetition.
    Da ich schon die A1 gemacht habe, muss ich für a Offen/beschränkt so oder so nur 6 von den verlangten 12 stunden machen. Geschenkt wird also nichts, da man die Kurse schon für A beschränkt machen musste.

  • ruf mal beim amt an, die können es dir genau sagen.

    die variante wo du plant hesch gaht glaub ebe nöd entweder -A oder A aber beides gaht nöd het mer en koleg wo genau i dire situation gsi isch verzellt.

  • Wem gnau ahlüte denn? Chume bi dene tuusig verschiedeni ahlaufsstelle ned drus.
    Ja und sus halt mit 25i A offe lernfahruswies beahträge. das zumindest müsti gah. (und halt prüefig namal mache)

  • Mitnehmen darfst Du jeden, der die Kategorie A hat… Leider NUR solche mit Kat. A.


    Falsch, sofern du das A25 hast, darfst du auch begleiten - aber nur jemanden, der den A25 LFA hat und natürlich dementsprechend eine max. 25kW Maschine fährt.

    READY
    TO>> 
    ALUKÖFFERLI

  • Guten Morgen

    Habe auf dem Strassenverkehrsanmt Zürich nochmals angerufen.

    Es ist tatsächlich so, wenn man die A Beschränkt hat, und 25 wird und einen Lernfahrausweis beantragt für A Offen, ist dieser 16 Monate gülltig und man muss nur eine Praktische Prüfung machen.

    Falls in der Zeit, die Probezeit von A beschränkt abläuft, wird einem der A Offen dennoch geschenkt.

    Das heisst für mich, ich mach die Prüfung nächstes Jahr, Werde 25 und beantrage gleich den A Offen Lernfahrausweis und fahre halt mit dem L umher. Perfekt!

  • Dachte doch, dass das so geht :thumbup: .

    AmmuNation
    Habe es auch so im Kopf: derjenige, der beim Lernfahrer hintendrauf sitzt, muss mindestens bereits den Führerschein haben, für den der Lernfahrer den LFA hat. Gibt es da wohl auch so Mindestangaben, wie lange der Sozius schon den Schein haben muss? Beim Auto musst du ja mind. 23 sein und auch mind. den Führerausweis schon drei Jahre besitzen.