Man kann nat. hinfahren und testen, ob die Anlage artig eingetragen wird.
Ganz gut ist aber, wenn man sich vorab ein wenig Schlau macht, damit die einem nicht etwas erzählen, was der Gesetzeslage nicht entspricht.
Nach meinen Recherchen in der VTS ist eine EG-Teilegenehmigung ausreichend und auf Basis dieser kann man eintragen lassen oder die EG Teileerklärung mit sich herumfahren (ohne vorführen).
Ggf hat ja sonst noch jemand eine Idee / einen Erfahrungsbericht zu dem Thema.
Wenn teilweise eine Lieferantenbescheinigung gefordert wird, müssen die ja auch begründen, auf welcher gesetzlichen Basis diese eingefordert wird.
fregatte