Nur 1 Lampe von beiden erlaubt?

  • Ich han vor es paar Mönet mini Yamaha TZR 50 R1 kauft. De Vorgänger isch einisch ine Polizei Kontrolle cho, und die hend gseit er dörf nur 1 vo beide Lampe aghenkt ha. Also eini muess abgschaltet si. Das hani ja au scho öfters ghört aber isch mer in letschter zit sehr wenig ufgfalle. Weiss das öpper ganz genau? Muess mer die binere TZR abhenke? Es git ja wahrschinlich en mindest Abstand wo d'Lampe ha müend dasmer beidi ahenke dörf.

    Danke schomal :grinning_squinting_face:

    Benzin im Blut, vom Töffli Bueb zum Ghostrider.

  • wurde z.b. hier mal diskutiert..
    http://www.mototreff.ch/forum/showthre…aubt-oder-nicht


    früher war es ganz klar verboten, aus anderen Foren geht hervor, dass ein blosses Umkabeln nicht zu empfehlen ist, da das Reflektor-Dings-Bums für die Streuung und Bündelung der beiden Lichter nicht ausgelegt ist.... sieht dann ev cooler aus, soll aber u.U. sogar eine schlechtere Lichtausbeute geben...
    Würde mich beim Marken-Mech schlau machen :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Weder im Strassenverkehrsgesetz noch in der Verodrnung dazu findet sich eine gesetzliche Bestimmung, dass nur 1 Lampe brennen darf. Also sollte es m.E. erlaubt sein. Bei meiner ZZR brennen beide Funzeln. :smiling_face_with_sunglasses: (Geprüfft vom Strassenverkehrsamt).

  • tzr müssen auch beide brennen wie auch bei einer r1 oder fazer , wenn man eine abhängt stimmt das lichtbild ganz und gar nicht mehr , die blauen schlümpfe haben eh keine ahnung von motorräder , mir wurde schon gesagt ich müsse zwei rückspiegel dran haben , und wiso ich eine xenon lampe drin habe , ist aber nur eine halogen lampe mit blauer ummantelung

  • Zitat: .....die blauen schlümpfe haben eh keine ahnung von motorräder....


    Unterschätze NIE deinen Gegner... da hat es viele, die haben sehr wohl eine Ahnung von Motorrädern, weil gerade die junge/jüngere Generation dieser Berufsgattung privat auch Motorrad fährt und sich wie alle hier mit Abänderungen, Umbauten, Zubehör-Kram etc beschäftigt!
    Zu meiner aktiven Zeit las ich jede Motorrad-Zeitschrift, besuchte jede Messe, kannte auf einen Blick was da Original oder Abgeändert war... also VORSICHT mit solchen Äusserungen :winking_face: :face_with_tongue:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

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  • Das komische ist ja, die TZR wird mit 2 brennenden Lampen Original verkauft, hier in der Schweiz. Mein Vorgänger hatte meinen TZR mit 2 angeschlossenen Lampen beim MFK vorbeigebracht und alles war i.O. Dann etwa 1 Jahr später als er in die Kontrolle kam, sagte ihm der Polizist er müsse eine abhänken und vorführen lassen -.- Also ging er mit 1ner angeschlossenen Lampe erneut zum MFK und die gaben das OK. Also war es nicht nur der Polizist :face_with_tongue: Wobei was noch möglich wäre, ist dass es mit 1ner Lampe erlaubt ist und der beim MFK nicht wusste, dass ihm vorgeschrieben wurde, eine auszuschalten. Wobei das wäre dann etwas komisch.

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  • du hast 2 lampen verbaut und zwar sind das 2phasen lampen , das bedeutet wenn du eine abhägst brennt nur ein glühwendel in der lampe , der andere brennt nie , es gibt kein motorrad wo es so ist , wenn nur eine brennt sind es in der regel h7 lampen mit einem Glühwendel dan macht das ganze sinn , in deinem falle kannst du der polizei und der mfk die typengenehmigung vorbeibringen dort ist alles geregelt