Rechts überholt..

  • Hallo zusammen,


    ich bin der Fabi, 30 Jahre alt, und fahre seit ein paar JAhren eine Z750 Kawa 2004


    Ich bin auf der Autobahn von der mittleren Spur auf die rechte gewechselt,
    diese ist richtungsgetrennt. Ich sollte also auf der rechten Spur überholen dürfen.
    Dann habe ich gemerkt, dass ich um die geplante Strecke zu fahren doch nach ganz links rüber muss,
    und habe das auch gemacht.
    Nun wirft mir die Polizei vor, ich hätte unerlaubt rechts überholt.


    Wie soll ich das denen klarmachen?


    -Hat jemand von euch schonmal eine Verkehrsanzeige, also keine einfache übertretung!,
    angefochten? Dies kann man ja laut Rückseite dieser Formulare tun.


    -Was kommt bei einer Anfechtung der Sachlage auf mich zu?


    Die haben mich auch gefragt, ob ich selber gefahren bin.


    -Was ist wenn ich sage ich wars nicht( die Polizei hat mich nicht angehalten),
    was kommt da auf mich zu?


    Danke für eure Mithilfe,
    ich steck da etwas in der Klemme.


    Gruss
    Fabian

  • Wie soll ich das denen klarmachen?


    Auch wenn Deine Story eigentlich halbwegs glaubwürdig klingt ist und bleibt es ein Rechts überholen.
    Alles andere wirst Du nicht nachweisen können und hast damit gegen die Polente kein Brot.


    Der Gesetzestext dazu:


    Rechtsüberholen ist eine "grobe Verletzung der Verkehrsregeln" und kostet um die CHF 300.–


    Solltest Du die Geschichte anfechten und verlieren kommen Verfahrens- und Schreibgebühren auf Dich zu,
    teils in Höhen die sich kein geistig gesundes Wesen erklären kann – insbesondere im Verhältnis zur Busse.
    Ohne Rechtsschutz würde ich die Finger nicht auf die Herdplatte legen… :pinch:


    Gruss Stefan

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • Da wirst du keine Chance haben. Faktisch hast du rechts überholt. Das Warum ist für das Strafmass völlig egal (auch wenn sie häufig standardmässig danach fragen). Deine Ausrede, du hättest zu spät bemetkt, dass....ist sicher die häufigste, die sie zu hören bekommen. Bringt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nix.
    Wenn jemand zu schnell gefahren ist, interessiert es sie ja auch nicht, ob du die Tafel nicht gesehen hast oder gerade nicht auf den Tacho geschaut hast.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Da wirst du keine Chance haben. Faktisch hast du rechts überholt. Das Warum ist für das Strafmass völlig egal (auch wenn sie häufig standardmässig danach fragen). Deine Ausrede, du hättest zu spät bemetkt, dass....ist sicher die häufigste, die sie zu hören bekommen. Bringt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nix.
    Wenn jemand zu schnell gefahren ist, interessiert es sie ja auch nicht, ob du die Tafel nicht gesehen hast oder gerade nicht auf den Tacho geschaut hast.


    Ausser bei den Goldwingfahrer. Die können noch behaupten sie wären gerade die Geschirrspülmaschine am leeren :grinning_squinting_face:


    :welcome: erstmal im Forum.
    Zu deiner Frage:
    Die sind am Längeren Hebel. Hast praktisch keine Chance...Du kannst schon behaupten dass du selbst nicht gefahren bis. Du sagst dann es wäre ein Verwandter und du die Aussage deshalb verweigerst. Allerdings so einfach ist es auch wieder nicht...aber die einen oder anderen werden dir darauf sicherlich noch antworten und genauer erklären wie dies abläuft.
    Fehler passieren. Nur leider kennen diese Bürokraten oder Marionetten keine Pardon. Zmind. nicht auf dem Blatt. Wenn Sie dich angehalten hätten, hättest du wenigstens noch eine kleine Chance gehabt dich rechtfertigen zu können.

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Zitat delorian: .....Dann habe ich gemerkt, dass ich um die geplante Strecke zu fahren doch nach ganz links rüber muss,
    und habe das auch gemach
    t. .......



    In dem Fall kommt das Nichtbeachten von Überkopfsignalen und Mangelnde Aufmerksamkeit hinzu :winking_face:


    Der springende Punkt beim Unerlaubten Rechtsüberholen sind die Merkmale 'Aus- und Wiedereinschwenken'... dieses hat, damit das Rechtsüberholen in seiner ganzen Strenge gültig ist, die Unmittelbarkeit als Voraussetzung! Du musst also Aus- und mehr oder weniger unmittelbar wieder Einschwenken. Solltest du aber einige 100m ganz Rechts gefahren sein und dann wieder gewechselt haben, so ist es nur noch ein unerlaubter Fahrstreifenwechsel zum Zwecke des Überholens.


    DA kannst du mit einer ausführlichen Stellungnahme noch etwas bewirken.... ansonsten hast du schlechte Karten.
    Um eine Busse kommst du nicht rum..... es geht vielmehr um einen FA-Entzug.... denn das klassische Rechtsüberholen hätte dies zur Folge :whistling:


    Und jetzt: Herzlichst :welcome: und trotz allem viel Spass hier im Forum.

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Was ist wenn ich sage ich wars nicht( die Polizei hat mich nicht angehalten),
    was kommt da auf mich zu?


    Wenns ganz dumm läuft, eine Anzeige wegen Irreführung der Rechtspflege.


    Ansonsten :welcome:


    PS.: Leg den Entzug des Führerausweises auf den Monat Februar, ist zumindest aus töfffahrerischer Sicht am wenigsten schmerzhaft.

  • Vor Bundesgericht gewan noch fast niemand dem illegales Rechtsüberholen / Vorbeifahren vorgeworfen wurde.
    Hier einer der Glücklichen: http://relevancy.bger.ch/php/c…r_of_ranks=1&azaclir=clir BGE 124 IV 219



    Wichtig ist eher ob schlussendlich das Amt für Adminstrativemasnahmen sich auf SVG Art. 16a , b, oder c. festlegt.
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19580266/index.html#a16a


    Das wird es gestütz auf das Urteil des Richters/Stadthalters machen.
    Taxiert dieser das Manöver als ein Art. 90 Ziff. 2 http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19580266/index.html#a90 hat das Amt Null Spielraum und somit bedeute das nach Art.16c 3 Monaten ÖV.


    Zitat


    Gemäss Art.16c SVG begeht eine schwere Widerhandlung, wer durch grobe Verletzung von
    Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt (Abs. 1 lit. a). Nach einer schweren Widerhandlung, welche einer groben Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Ziff. 2 SVG entspricht (BGE 132 II 234 E. 3 S. 237 In Französich http://relevancy.bger.ch/cgi-b…2-II-234&lang=fr&zoom=OUT), wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen (Abs. 2 lit. a). Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauern ist ausgeschlossen (Art. 16 Abs. 3 SVG).


    Wenn du Einspruch erheben willst, schau das du mit Art. 90 Ziff. 1 SVG davon kommst.
    Wichtig ist dabei, dass es ein detailiertes Urteil ist, sonst kann es wie bei dem hier enden
    http://relevancy.bger.ch/php/a…24-2008&number_of_ranks=6 1C_424/2008
    und hier das Gegenstück (Bekannt aus Press, Funk und Fernsehn)
    http://relevancy.bger.ch/php/a…-2012&number_of_ranks=359 1C_345/2012

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Der springende Punkt beim Unerlaubten Rechtsüberholen sind die Merkmale 'Aus- und Wiedereinschwenken'... dieses hat, damit das Rechtsüberholen in seiner ganzen Strenge gültig ist, die Unmittelbarkeit als Voraussetzung!


    Nicht unbedigt. Ein unerlaubtes Rechtsüberholen kann auch ohne Aus- und Wiedereinschwenken vorliegen. Wenn es aber vorliegt ist der Sack so gut wie Dicht.
    Hier ein Beispiel ohne Fahrspurwechsel: http://relevancy.bger.ch/php/a…71-2005&number_of_ranks=1 6S.71/2005

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer () aus folgendem Grund: Link von polyreg nach bger geändert

  • Zitat von »delorian« Was ist wenn ich sage ich wars nicht( die Polizei hat mich nicht angehalten),
    was kommt da auf mich zu?


    Wenns ganz dumm läuft, eine Anzeige wegen Irreführung der Rechtspflege.


    Nja soweit sind wir zum Glück noch nicht. Der Verdächtige hat keine Mitwirkungspflicht. Man darf nur keinen Unschuldigen wider besseren Gewissen beschuldigen. Nicht einmal sich selber. Art. 304 StGB http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19370083/index.html#a304
    Gedächnislücken sind auch nicht Strafbar und sind öfter als man Denkt. Des Öfteren gibt es aber auch Hausdurchsuchungen um halb Sechs wo man nach Töffkleider und Helme sucht. Story dazu : http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/story/14801545

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @kermit


    Versuche es mal bei http://www.bger.ch (Rechtsprechung gratis)


    Dossiernummer bekannt
    -> Volltextsuche nach Dossiernummer in den Urteilen ab 2000 oder den BGE ab 1954


    Ist die Dossiernummer bekannt (z.B. 2P.81/2002 oder 2C_335/2007), sollte eine Volltextsuche mit der Dossiernummer erfolgen.


    Habe es noch nicht ausprobiert, aber von früher her weiss ich, dass es grundsätzlich funktionieren sollte :smiling_face: .

  • Kurzfassung: Du hast Scheisse gebaut, lebe mit den Konsequenzen…


    Langfassung:
    Solltest Du anfechten wirst Du zu 95% verlieren weil Du de facto rechts überholt hast. Allein die Gerichtsgebühr sind 2'000.–,
    die Schreibgebühren sind sicher gepflegt dreistellig und die Busse kommt obendrauf.


    Und lass die "Platzhüpferei" in Zukunft bleiben, Spurwechsel um "eis wiiter füre" zu kommen verursachen nur Ärger und Staus aus dem Nichts!


    Gruss Stefan

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • Diese ganzen Links auf polyreg.ch funzen bei mir nicht. Zugriff verweigert.


    Danke für den Hinweis.Habe mit Hilfe von jollyjumpers Tipp die Links auf das Bundesgericht umgebogen und jeweils noch die Dossienummer angeführt.
    Ich selber Suche immer mit Google und zwar "xyz site:polyreg.ch"

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Die würden lieber mal die Links- und Mittelspurschleicher rausnehmen, die stur dort kleben bleiben mit hartnäckig tiefer Geschwindigkeit und sich einen Dreck um den ganzen hinten anstehenden Verkehr scheren. Sowas provoziert im besten Fall Stau, manchmal eben auch Rechtsüberholer, oft aber einfach unnötig mühsame Situationen und Ärger.

    Ich Töff das.

  • Des Öfteren gibt es aber auch Hausdurchsuchungen um halb Sechs wo man nach Töffkleider und Helme sucht. Story dazu : http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/story/14801545


    Das gibt wenigstens Action in den manchmal tristen Alltag. Aber bei einem ‹Du hast eine Minute zum Aufstehen› würde ich die Ordnungshüter nur auslachen. Durchsuchungsbefehl hin oder her, zuerst würde ich eine Dusche und einen Espresso nehmen. Da müssten sie mich dann schon festnehmen, um das zu verhindern. :grinning_face_with_smiling_eyes:


    (Ich installiere mir wohl am besten schon mal eine CCTV, irgendwann tritt so ein Vorfall eh einmal ein. :evil2:)


    delorian
    Hast du einen Strafbefehl erhalten und wie viel Zeit ist zwischen dem Eingang dieses Schreibens und dem Vorfall verstrichen?


    Ich gehe davon aus, dass einzig das Bestreiten der Fahrereigenschaft überhaupt helfen kann, einen Führerausweisentzug zu verhindern.

    Always keep the rubber side down!