Pneu Profiltiefe messen

  • Hi there,

    Wie misst die Polizei eigentlich die Profiltiefe genau? Mein Pneu ist irgendwie komisch abgewetzt. Die eine Flanke der Rille hat nur noch 1.4, aber die andere an derselben Stelle noch über 2 mm. Gilt die höhere oder die tiefere oder hält man das Messgererät schräg?

    Danke!

  • Das gesetzliche Minimum ist für meinen Geschmack eh schon Grenzwertig. Ich wechsle lieber mal etwas früher als zu spät... Reifenhändler mögen mich... :winking_face:

    "Ein Spezialist ist ein Mensch, der von immer weniger immer mehr und vom Ganzen nichts versteht." (Fritz Zwicky)

  • 1.6mm

    Einmal editiert, zuletzt von töffrudi (22. Juli 2013 12:36)

  • Hmm, ich dachte 1,6mm ist die Mindestgrenze :öm:

    Termin nachweisen: Kann ich der Polizei die HandyNr meines Privat-Pneuwechslers geben und wenn er ihnen bestätigt, dass ich einen Termin habe ists OK?

    Ich find das auch Schwachsinn mit dem Profil, ich brauch eig kein Profil, ausser bei Nässe, da schadets nicht. Bei Nässe fahr ich aber eh wie auf Eiern oder garnicht.

    no half measures.

  • Ja das stimmt, 1.6 mm sind mini Tiefe habe es soeben abeklärt, meine Aussage war falsch mit 0,8mm

    :loudly_crying_face: :loudly_crying_face: :loudly_crying_face:


    Profiltiefe

    Laut StVZO (Strassenverkehrszulassungsordnung) beträgt die Mindestprofiltiefe von Motorradreifen 1,6 mm. In der Praxis erweist es sich als sinnvoll, schon vor Erreichen dieses Minimalwertes in einen Reifenwechsel zu investieren.

  • Zitat

    Termin nachweisen: Kann ich der Polizei die HandyNr meines Privat-Pneuwechslers geben und wenn er ihnen bestätigt, dass ich einen Termin habe ists OK?

    Liegt im Ermessen des Polizisten. Streng genommen nein!

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • StVZO

    ??? Hä simmer neuischtens äs Dütschs Forum?

    Also bi euis gilt immer no d "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge" kurz VTS.

    und im Art. 58 Abs 2 VTS staht
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a58

    Zitat


    Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.


    (Zwar 's Gliche wie idä StVZO, aber trotztdem)

    D.h. wenn irgendwo 1.4 mm häsch denn dörf nuno uff zwei arte legal zum Mech. Entweder stosse oder ufäm Ahänger. Machsch än Flade mit zwenig Profil chasch im dümmschte Fall miteme Regress vo dä Versicherig rechne.

    Und äs gilt natürlich Art. 93 SVG.
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a93

    Zitat


    Nicht betriebssichere Fahrzeuge

    1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.

    2 Mit Busse wird bestraft, wer:
    a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht;
    b. als Halter oder wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich ist und wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs duldet.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Isch jo bi eus glich, da isch usekopiert us reifendirekt und es goht um die 1.6mmm stoht ja au bei uns Art. 58 Räder und Reifen

    :grinning_squinting_face:

  • Ganz ehrlich, wie chamer 1.6 mm messe?

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol: