Der "eure neuesten Anschaffungen" Thread!

  • ... ja, ich muss Kilometer machä.


    Bis Oschterä muäss sie 1000 km ha und dä 1000 Service gmacht ha.


    Wil dän heissts, drü Tag Misano Rennstrecki.


    Muäss mich denn au no a diä ganzä elektonischä Helferlein gwöhnä won i bis jetzt no niä gha ha. :whistling:

  • Irgend en Ingenieur vo BMW Motorrad (!) het mir mal uf Afrag per Mail gschriebe, dass er persönlich s Öl nach 500-700km wechslet und ab denn fahrt er so, wie er wott, sofern de Motor warm isch. Ich han min 1000er Service bi ~750km gmacht, muesch di also würkli nöd uf die 1000km verstiife. Paar hundert km fahre, Service mache und gnüsse. :smiling_face_with_sunglasses:

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Irgend en Ingenieur vo BMW Motorrad (!) het mir mal uf Afrag per Mail gschriebe, dass er persönlich s Öl nach 500-700km wechslet und ab denn fahrt er so, wie er wott, sofern de Motor warm isch. Ich han min 1000er Service bi ~750km gmacht, muesch di also würkli nöd uf die 1000km verstiife. Paar hundert km fahre, Service mache und gnüsse. :smiling_face_with_sunglasses:


    Im Manual stoht au


    "Die BMW Einfahrkontrolle ist durchzuführen zwischen 500 - 1200 km"


    Will s'Wätter so guet isch, hani scho mal s'ganzä Manual dure gläsä. :grinning_squinting_face:

  • Um auf das Bild von SilverHuski retour zu kommen, braucht man am Motorrad das Grosse CH dachte das kleine reicht, habe dieses am Motorrad drann.

  • zdriver: Rein theoretisch gesehen brauchst du gar keines! Es gibt so ein EU-Gesetz kennt jedoch keiner oder eben fast keiner, vorallem nicht der italienische Polizist.
    Ich müsst es aber raussuchen...falls einer Beweise braucht :grinning_squinting_face:

  • Naja ob das "Gesetz" was bringt wenn die die Polizei in Italien rausfischt ist fraglich, beim Auto habe ich ein Magnetisches, bezahlte aber trotzdem mal 50KM in Bosnien Straffe weill ich es vergass anzubringen :grinning_squinting_face:
    Ich habe lieber eines am Heck, dachte bis jetzt aber das ein kleines beim Motorrad ausreicht.

  • Also noch als Nachtrag - habe es schon gefunden. Übereinkommen über den Strassenverkehr ( von Wien, am 8. November 1968 )
    Art. 37 Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates:


    1.48a) Ausser dem Kennzeichen muss jedes Kraftfahrzeug im internationalen
    Verkehr hinten, ein Unterscheidungszeichen des Staates führen, in dem es
    zugelassen ist.
    b) Dieses Zeichen kann entweder unabhängig vom Kennzeichen angebracht
    oder ein Bestandteil desselben sein.
    c) Wenn das Unterscheidungszeichen Bestandteil des Kennzeichens ist, muss
    es auch auf dem vorderen Kennzeichen angebracht sein, sofern ein solches
    vorgeschrieben ist.


    Wir Schweizer haben ein eindeutiges Unterscheidungszeichen als Bestandteil des Kennzeichen (Schweizer-Wappen links) und müssen daher nicht noch extra den CH-Kleber anbringen. Die EU-Staaten brauchen dies nämlich auch nicht, nur aufgrund ihres D, F, I (welches Land auch immer) links im blauen EU-Bereich.
    War mal in den Ferien in Italien mit der Familie und der Polizist wollte uns eine Busse geben, als mein Vater dann ihm das kurz erklärt hat, wollte er die Busse trotzdem aber keine Quittung geben und schlussendlich wollte er gar nichts mehr und liess uns fahren.


    Klar einfacher ist den Kleber montieren und Diskussionen aus dem Weg gehen. Ich hab den Kleber auch, fällt mir deswegen kein Zacken aus der Krone und gibt keine unnötigen Pausen durch Kontrollen.


    So on, schönen Abend


  • c) Wenn das Unterscheidungszeichen Bestandteil des Kennzeichens ist, muss
    es auch auf dem vorderen Kennzeichen angebracht sein, sofern ein solches
    vorgeschrieben ist.

    Genau das ist das Problem, wir Schweizer haben zwar hinten das CH Kreuz aber Vorne haben wir nicht mal ein Kantonswappen.

  • Der CH-Aufkleber ist Pflicht: siehe Hier


    Ich hab schlichtweg keine Ahnung wo ich das Ding "gut sichtbar" anbringen will und das Heck meiner Streety möcht ich nicht mit so einem Ding verunglimpfen.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • @ Bongalicius "müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen.….."


    Auf dem Bauernhof braucht es keinen Aufkleber :-))))

    Madame ich bin vom STVA. Ich muss Ihre Hupen überprüfen! :grinning_squinting_face:

  • @ zdriver: Rechtens gültig ist nur das grosse. Z.B in Italien kann es dich bis zu 350 Euro kosten, ohne. Wenn der Polizist schlechte Laune hat. Via Secura seidank.

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!