Bewerbungsgespräch / Job Wechsel

  • Ein leidiges Thema... das mich bald betrifft wenn alles gut geht.

    Meine Frage: Muss mir nein Chef frei geben wenn ich an ein Vorstellungsgespräch gehen will? Bin mir da nicht so ganz sicher. Frage weil nein Arbeitskollege obwohl er es über eine Woche im voraus angemeldet hat nicht frei bekommen hat (klar, kann auch einfach blau/krank machen da mir ein neuer Job wichtiger ist als der jetzige, ist aber nicht das Ziel)

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • Wenn er gekündigt hat glaub ich schon


    Gesendet mit tapapapapapapapapading

    Fishing relaxes me. It's like yoga, except I still get to kill something... -Ron Swanson

  • Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt hat,
    ist es Dir erlaubt Zeit für die Suche einer neuen Stelle zu beanspruchen. Üblich sind 1/2 Tag pro Woche oder 2 x 2 Stunden aufgeteilt auf 2 Werktage oder 1 Tag pro 2 Wochen, wenn ich mich nicht irre.

    Du bist aber dazu verpflichtet Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Sprich du kannst nicht selber auswählen wann du diesen "Urlaub" nimmt, sondern musst das in Absprache mit deinem Chef tun. Sollte aber klar sein.

    Vielleicht ist es aber auch sinnvoller einen Tag Urlaub zu nehmen oder bei deinem evt. zukünftigen Arbeitgeber um eine Randstunde des Bewerbunggespräches zu bitten.

    Weiss denn dein aktueller Arbeitgeber dass du in betracht ziehst die Stelle zu wechseln?


    Gruss Tiger

    Ungezwungen und spontan, die Freiheit die ich meine: dass soll unser Motto sein.

  • Hab gerade den Bericht vom Ktipp angesehen. Wie gesagt, noch hab ich nicht gekündigt. Ist mir zu gefährlich ohne was festes neues.

    Er weiss es noch nicht. Ich schreibe ab und an spontan Bewerbungen, suche schon seit längerem was neues.

    Aber... ich hab schon Andeutungen gemacht. Nur schon weil ich unseren neuen Chef zum k... finde. 8 meiner Kollegen sind bereits weg, Tendenz steigend. Ist einfach nicht mehr schön.

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • Ich habe mit meinem damaligen Cheffe ein Qualigespräch auf meinen Wunsch hin eingeleitet, zwei Monate nach meiner Militärzeit. Wir haben dann ein wenig geplaudert, er hat mich gelobt und konnte keinen einzigen Negativpunkt nennen (ausser, dass ich nie Znüni mache um früher heimzugehen :grinning_squinting_face: ) Naja, jedenfalls habe ich damit zusammenhängend auch einen höheren Lohn gewünscht, denn für das, was ich geleistet habe, wurde ich nicht wirklich ausreichend bezahlt. Er hat dann rumgerechnet und auf seinem PC rumgeklickt, hab ihm gesagt dass mich sein gerechne nicht interessiert, woraufhin er geantwortet hat mit "Den gewünschten Lohn hat man in deiner Position etwa mit 28 Jahren". Hab ihm wiederholt gesagt dass mir das egal ist und ich den Lohn will. Er wolle mit der Chefin reden. Ob er es dann je getan hat oder nicht, weiss ich nicht. Eines (Donners)tages habe ich ihm gesagt, dass ich am nächsten Montagnachmittag nicht Arbeite. Ich glaube er hat schon gewittert was da los ist, meinte dann aber nur "ausnahmsweise, auch wenns kurzfristig ist". Das war dann mein Vorstellungsgespräch. Der neue Chef hat dann drüber geschlafen, mir am nächsten Tag zugesagt und ich hab dem alten den Brief hingeknallt und gesagt "Siehst du - nun krieg ich den Lohn, den ich wollte. Mit 22." :kissing_face:

    Hat ja auch zwischenzeitlich für eine GS gereicht. :grinning_squinting_face:

    READY
    TO>> 
    ALUKÖFFERLI

  • Das Zwischenzeugnis hättest du anfordern sollen, BEVOR der Chef checkt, dass du den Job wechseln willst.
    Der Grund dürfte klar sein; erfährt der Chef vom Jopwechsel und er will das nicht, dann findet er irgendwelche codierten Begriffe, die er im Arbeitszeugnis versteckt.

  • s gibt sogar ein Buch dazu. Schon klar.
    Aber was machst du, wenn dein Chef bei einem Telefonat mit deinem neuen Arbeitgeber dich schlechter darstellt, als im Arbeitszeugnis?

  • Codierte Zeugnisse sind nicht mehr erlaubt und entsprechend nicht mehr rechtens.
    Schlechte Referenzen dürfen ebenfalls nicht mehr gegeben werden. Jedoch (frag ich mich) wer schützt dann den Arbeitgeber?
    Obwohl in den meisten Fällen wird die Referenz (meist per Telefon) so gegeben wie es war und nicht nur immer verschleiert. Sind also meist ehrlich bzw. können auch (wenn das Verhältnis schlecht war) negativ ausfallen.

    Edit: Ausserdem können die Zeugnisse auch angefechtet und die Formulierungen geändert bzw. angepasst werden. Ergänzungen können auch auch verlangt werden.

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Codierte Zeugnisse sind nicht mehr erlaubt und entsprechend nicht mehr rechtens.
    Schlechte Referenzen dürfen ebenfalls nicht mehr gegeben werden. Jedoch (frag ich mich) wer schützt dann den Arbeitgeber?
    Obwohl in den meisten Fällen wird die Referenz (meist per Telefon) so gegeben wie es war und nicht nur immer verschleiert. Sind also meist ehrlich bzw. können auch (wenn das Verhältnis schlecht war) negativ ausfallen.


    Das ist richtig. Codierte oder chiffrierte Begriffe sind verpönt. Aber du kannst nichts machen, gegen die mündlich gemachten Qualifikationen, die hinter deinem Rücken den neuen AG erreichen.

    Jedoch, negative Aspekte dürfen (oder müssen sogar) im Arb-zeugnis dargestellt werden, wenn sie jobspezifisch von Relevanz sind.

  • Zitat von »Ducati4Life« Codierte Zeugnisse sind nicht mehr erlaubt und entsprechend nicht mehr rechtens.
    Schlechte Referenzen dürfen ebenfalls nicht mehr gegeben werden. Jedoch (frag ich mich) wer schützt dann den Arbeitgeber?
    Obwohl in den meisten Fällen wird die Referenz (meist per Telefon) so gegeben wie es war und nicht nur immer verschleiert. Sind also meist ehrlich bzw. können auch (wenn das Verhältnis schlecht war) negativ ausfallen.
    Das ist richtig. Codierte oder chiffrierte Begriffe sind verpönt. Aber du kannst nichts machen, gegen die mündlich gemachten Qualifikationen, die hinter deinem Rücken den neuen AG erreichen.

    Jedoch, negative Aspekte dürfen (oder müssen sogar) im Arb-zeugnis dargestellt werden, wenn sie jobspezifisch von Relevanz sind.

    In solchen Fällen ist es ratsam den Namen und Nr. eines guten Kollegen anzugeben. Dieser muss aber im HR oder im Kader sein.

    Falls man nun einen neuen Chef hat, kann man durchaus auch den "alten" Chef angeben da man mit diesem meist am längsten zusammen gearbeitet hat und somit bei einer neuen Bewerbung kein Problem darstellt. Man kann als Begründung angeben dass der neue Chef nicht als Referenz angegeben wurde, da dieser nicht so lange dabei ist/war und somit nicht wirklich viel von einem gesehen hat. Die Beurteilung ist somit nicht wirklich auschlaggebend für den neuen Arbeitgeber und umso besser für Ihn das er den am Telefon hat, welcher die längste Erfahrung mit dem Arbeitnehmer gemacht hat.

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil: