Drogenkonsum im Strassenverkehr. Bussen

  • Hallo.


    Ich wollte mal wissen, wie die Strafen aussehen, wenn man erwist wird mit Betäubungsmittel im Blut beim Auto oder Motorradfahren.


    Genauer gesagt mit MDMA im Blut.

  • Kurzfassung:
    Abnahme Führerausweis und im nächstgelegenen Spital eine Blut- und Urinentnahme zum Nachweis der noch tatsächlich vorhandenen Konzentration an illegalen Drogen respektive derer Abbaustoffe.
    Ergibt das Resultat, dass der Lenker nicht mehr unter dem Einfluss der konsumierten Droge fuhr, erhält er den FA retour, allerdings mit Auflagen (i.d.R. 1 Jahr Abstinenz sämtlicher Drogen, also auch Alkohol 0,0 Promille!).
    Ergibt das Resultat, dass der Verdächtigte tatsächlich unter dem Einfluss der konsumierten Droge fuhr, bleibt der FA eingezogen bis zu einem positiven Gutachten des IRM's.
    In einem ausführlichen Gespräch wird der Verdächtigte bezüglich seines Konsumsverhalten interviewt und dementsprechend fallen die Massnahmen aus (monatliche Urinabgaben oder nach einem längeren Zeitraum eine Haaranalyse).
    Das ganze Prozedere ist mit erheblichen Unkosten verbunden, die Unkosten des IRM's sind im voraus zu zahlen!
    Die Busse selbst wird sich - wie bei der legalen Droge Alkohol - nach dem Einkommen richten.


    Willst du es ganz genau wissen, PN.... schreibe hier keine Abhandlung :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Überlegung: Berauschende Substanzen, ob legal oder illegal auf zwei Rädern sind hirnverbrannt!
    Eine gemütliche Pässefahrt berauscht ausreichend und Nachhaltig.
    Und das beste Flash ist immer noch die vollkommen nüchterne und bewusste Präsenz im Leben...

    "Ein Spezialist ist ein Mensch, der von immer weniger immer mehr und vom Ganzen nichts versteht." (Fritz Zwicky)

  • Da ich der Meinung bin das man so etwas nicht auf einem Fahrzeug mitführen sollte, geschweige denn konsumieren vor/während der Fahrt finde ich das die Frage.. naja, überflüssig ist.


    Vor etwa zwei Jahren gabs in der Nähe von meinem Wohnort einen Frontalcrash. Der Grund: einer der beiden war total zugedröhnt und ist auf die Gegenfahrbahn geraten. Meiner Meinung nach dürfen gerne alle die mit Drogen im Blut am Steuer erwischt wurden in den Knast gesteckt werden. Vor solchen Dingen habe ich Angst.


    Ich fahre meistens korrekt, egal ob Auto oder Motorrad, schon mehr als einmal ist mir wer auf meiner Fahrbahn entgegen gekommen oder in schlangenlinien vor mir gefahren. Sowas muss nicht sein!

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • Ich habe hier nicht nach Meinungen gefragt. Ist mir schon selber klar, dass es ein Blödsinn ist.


    Danke an EffJottEric, ja nach meinen Informationen hat man de FA sogar auf unbestimmte Zeit entzogen.

  • Scheisse das geht doch gar nicht Motorrad fahren und Drogen ich Fahr nichtmal mehr wenn ich ein Bier getrunken habe auf dem Bock bleib ich sauber den jede Sekunde zāhlt zum ūberleben.

    :grinning_squinting_face: ----Ich lenke, also bin ich!---- :face_with_tongue:

  • Rechtliches:
    Art 2 VRV Zustand des Führers
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19620246/index.html


    Art 34. Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/20080078/index.html#a34


    Nun ein paar Beispiele mit entsprechenden Gesetzlichen Folgen:


    BGE 128 II 335
    Ein die momentane Fahrfähigkeit beeinträchtigender kombinierter Konsum von Alkohol und verschiedenen Betäubungsmitteln kann Anlass bieten, die Fahreignung des Betroffenen durch ein Fachgutachten abklären zu lassen (E. 4c).
    http://www.polyreg.ch/d/inform…_2002/BGE_128_II_335.html


    BGE 130 IV 32
    Beim Fahren unter Drogeneinfluss muss eine allfällige Fahrunfähigkeit aufgrund des konkreten Verhaltens des Fahrzeuglenkers nachgewiesen werden (E. 3.2).


    Wer wegen des Einflusses von Cannabis ein Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand führt, erfüllt den Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Ziff. 2 SVG (E. 5.2).
    http://www.polyreg.ch/d/inform…0_2004/BGE_130_IV_32.html


    BGE 127 II 122
    Der regelmässige Konsum von Drogen, der seiner Häufigkeit und Menge nach geeignet ist, die Fahreignung zu beeinträchtigen, ist der Drogenabhängigkeit gleichzustellen (E. 3c).


    Ein die momentane Fahrfähigkeit beinträchtigender Cannabiskonsum kann unter Umständen Anlass bieten, die generelle Fahreignung des Betroffenen durch ein Fachgutachten abklären zu lassen
    http://www.polyreg.ch/d/inform…_2001/BGE_127_II_122.html


    Und zwei Google links auf Polyreg:
    http://www.google.ch/search?q=…enverkehr+site:polyreg.ch
    http://www.google.ch/search?q=…enverkehr+site:polyreg.ch

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Zum Thema:


    Wie man den Ausweis verliert, wie man ihn wiederbekommt und wie der Dubeli-Test aussieht:
    Es wird unterschied zwischen: Alkoholabhängigkei, Psychische Krankheiten und Bewusstseinsstörungen, Betäubungs-/Arzneimittelabhängigkeit, Leistungsmässige Defizite, Charakterliche Defizite


    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2000-08-03_235_d.pdf


    Für den OP:

    Zitat


    Konsum von Amphetaminen (inkl. Designer-Drogen), Barbituraten, Benzodia-zepinen, Cannabis, LSD, Methaqualon sowie vergleichbaren psychoaktiven Substanzen


    Wird ein Fahrzeuglenker nach dem Konsum einer dieser Substanzen in fahr-unfähigem Zustand im Strassenverkehr angetroffen, sind die notwendigen Ab-klärungen bezüglich seiner Fahreignung vorzunehmen. Die Feststellung des blossen Konsums dieser Substanzen ohne Bezug zum Strassenverkehr (z.B. Cannabis und Ecstasy an einer Techno-Party) soll dagegen grundsätzlich keine weiteren (strassenverkehrsrechtlichen) Massnahmen auslösen.


    Meldet ein Arzt der Strassenverkehrsbehörde seinen Verdacht betreffend Dro-gensucht, so ist stets ein zur Abklärung führender Verdacht gegeben. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn sich der ärztlich festgestellte Konsum nur auf Betäubungs-/Arzneimittel wie z.B. Amphetamine bezieht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Mädels, Antworten wie "Drogen/Alk am Steuer sind scheisse" bringen niemandem nichts, und danach hat er auch nicht gefragt.
    Also spart euch doch diese Kommentare!


    Zumal er vermutlich eh "für einen Kollegen" fragt :grinning_squinting_face: