Wie ist das nun mit Kat A

  • Moin Leute,
    Bisher dachte ich, dass das ganze folgendermassen abläuft:

    Mit 16 Jahren kann man die 50ccm Dinger fahren. Das ist Kat. A1.
    Mit 18 kann man dann entweder mit dem gleichen Ausweis 125ccm Motorräder mit bis zu 11kw fahren oder einen Lernfahrausweis für Kat A (beschränkt) anfordern.
    Hat man dann mit Kat. A (beschränkt) 2 Jahre Fahrpraxis (also 2 Jahre lang mit abgeschlossener praktischen Prüfung) oder ist man 25 Jahre alt, darf man dann offene Maschinen, mit mehr als 25 kw fahren. Ansonsten ist man an die 25kW gebunden.

    Nun steht aber auf http://www.pom.be.ch/pom/de/index/s…kategorien.html folgendes:

    Zitat

    Wie gelange ich als Ausweisinhaber der bisherigen Kategorie A1 zur neuen Kategorie A?

    • Die bisherige Kategorie A1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
    • Diese Beschränkung wird auf Gesuch des Ausweisinhabers aufgehoben, wenn dieser eine zweijährige Fahrpraxis auf Motorrädern der bisherigen Kategorie A1 nachweist oder das 25. Altersjahr vollendet hat, und die praktische Führerprüfung mit einem Motorrad mit einer Leistung von mindestens 35 kW (47 PS) bestanden hat. Die Zulassungsbehörde stellt den entsprechenden Lernfahrausweis aus.

    Interessant ist hierbei der zweite (fett markiert) Abschnitt.
    Verstehe ich das nun anhand dieser Formulierung richtig, dass man entgegen meiner Annahme, nach 2 jähriger Fahrpraxis in der Kat A1, was ich ja habe, einen Lernfahrausweis der Kat A (ohne Beschränkung) beantragen kann, und gar nicht mit an die 25kW gebunden bin ?

  • Die neue Regelung ist ja die, die abgedruckt ist. Offenbar handelt es sich bei der von Dir erwähnten Stelle um eine sogenannte Übergangslösung, weil die Voraussetzungen gür die A1 Kategorie gewechselt hat. Wer nach dem 1.4.2003 den A1-Ausweis erworben hat, ist auf diese Kategorie beschränkt und kann nicht mehr erleichterd "aufsteigen".

  • Ich kenne jemanden, der hat das alte A1. Er hat dann A25kW geschenkt bekommen, sagte aber wiederum, dass er dieses nicht öffnen kann, wenn er das grosse A will müsse er an die Prüfung.

    READY
    TO>> 
    ALUKÖFFERLI

  • Kategorie A1 ist 125ccm, bis 11kw soweit ich weiss. Möglich ab 18 Jahren.

    Prüfung für A1 musste ich nicht ablegen, nur die Grundkurse da ich simultan die Autoprüfung absolviert habe. Wer die Autoprüfung hat muss nur die Grundkurse machen.

    Kategorie A beschränkt ab 18 möglich. Dann zwei Jahre gedrosselt fahren und den A unbeschränkt beantragen (Ist bei mir am 7 September soweit, Yaay!) Mit 25 Kann man gleich die A unbeschränkt machen.

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • Die A1 ist bereits ab 16 möglich und gilt dann für die 50ccm Roller und Motorräder.
    Ansonsten bin ich gleicher Ansicht wie du, lediglich diese Antwort in den häufigen Fragen hat mich verwirrt. Aber dabei gehts wohl um Leute, die die A1 nach einer alten Regelung haben.

    Kategorie A1 ist 125ccm, bis 11kw soweit ich weiss. Möglich ab 18 Jahren.