Moin Leute,
Bisher dachte ich, dass das ganze folgendermassen abläuft:
Mit 16 Jahren kann man die 50ccm Dinger fahren. Das ist Kat. A1.
Mit 18 kann man dann entweder mit dem gleichen Ausweis 125ccm Motorräder mit bis zu 11kw fahren oder einen Lernfahrausweis für Kat A (beschränkt) anfordern.
Hat man dann mit Kat. A (beschränkt) 2 Jahre Fahrpraxis (also 2 Jahre lang mit abgeschlossener praktischen Prüfung) oder ist man 25 Jahre alt, darf man dann offene Maschinen, mit mehr als 25 kw fahren. Ansonsten ist man an die 25kW gebunden.
Nun steht aber auf http://www.pom.be.ch/pom/de/index/s…kategorien.html folgendes:
ZitatWie gelange ich als Ausweisinhaber der bisherigen Kategorie A1 zur neuen Kategorie A?
- Die bisherige Kategorie A1 berechtigt nach Ausstellung des neuen Führerausweises zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
- Diese Beschränkung wird auf Gesuch des Ausweisinhabers aufgehoben, wenn dieser eine zweijährige Fahrpraxis auf Motorrädern der bisherigen Kategorie A1 nachweist oder das 25. Altersjahr vollendet hat, und die praktische Führerprüfung mit einem Motorrad mit einer Leistung von mindestens 35 kW (47 PS) bestanden hat. Die Zulassungsbehörde stellt den entsprechenden Lernfahrausweis aus.
Interessant ist hierbei der zweite (fett markiert) Abschnitt.
Verstehe ich das nun anhand dieser Formulierung richtig, dass man entgegen meiner Annahme, nach 2 jähriger Fahrpraxis in der Kat A1, was ich ja habe, einen Lernfahrausweis der Kat A (ohne Beschränkung) beantragen kann, und gar nicht mit an die 25kW gebunden bin ?