Autofahrer bummeln...

  • Falsch, ich weiss wie schnell mer med was chlinem cha si :winking_face: und ich weiss au wie fel spass dases macht med was chlinem die grosse go verheize :winking_face: und ich weiss au dases einige get wo chönd zügig fahre med dene chline gfährt :winking_face:
    also ned agreffe fühle. Aber wennd e grossi Maschine häsch und i seg
    mol s benzin chli im bluet häsch, de woti ame de zopf a no schnell am
    korveusgang feele nach dem scho geil dore bollet bisch, und denn esch so
    es gfährt halt scho es henderniss, au wen öber schnell fahrt.


    gruss tiger


    i verstand ka wort... 8|

    Fishing relaxes me. It's like yoga, except I still get to kill something... -Ron Swanson

  • Mir isses ja Wurscht, jetzt prallen die Egos aufeinander - um die Sache gehts nicht mehr...
    @mods: nach welchen Gesichtspunkten werden Threads geschlossen? Andernorts wo es um's Thema ging aber unbequeme Antworten kamen wurde schwubbdiwubb der Riegel geschoben aber hier ist dann alle gegen alle...?

    "Ein Spezialist ist ein Mensch, der von immer weniger immer mehr und vom Ganzen nichts versteht." (Fritz Zwicky)

  • Geil find ich auch die Pappnasen die auf dem Kreisel zufahren und dann abbremsen und sogar anhalten nur um zu sehen das ja gar keiner kommt...


    Geil find ich auch die Pappnasen die auf dem Kreisel zufahren und dann abbremsen und sogar anhalten nur um zu sehen das ja gar keiner kommt...


    noch geiler: anhalten, kucken ob im nächsten Dorf einer losfährt und wenn der dann auch am Kreisverkehr steht den so verwirren in dem man den Blinker links setzt, was im übrigen strafbar ist :grinning_squinting_face:

  • Bündner fahren prinzipiell dynamischer :thumbup: und St.Galler bremsen vor Radarkästen. :confused_face:


    und nach 2 Jahren im Thurgau wohnhaft, fahr ich jetzt auch so verschissen wie alle hier. :pinch:


    Man man mann

    - Ride it like you stole it.


  • noch geiler: anhalten, kucken ob im nächsten Dorf einer losfährt und wenn der dann auch am Kreisverkehr steht den so verwirren in dem man den Blinker links setzt, was im übrigen strafbar ist :grinning_squinting_face:


    Im/Am Kreisel links blinken soll strafbar sein? 8| gerne hätte ich dazu einen Gesetzesartikel..

  • Wohoo, han grad die 3 Site düregläse und bi nur am schmunzle gsi :thumbsup:


    My 2 Cents:
    Alti lüt fahred längsämer.. klar! Aber stört mi ned mol 500m 40 statt 50 z'fahre.. oder 50 statt 70 usw.. Will innerorts: sobald si weniger als 80% vom erlaubte Tempo fahre --> überhole.. wo ischs Problem?
    Was mi chli stört isch, dass wenn zügig ine Chreisel inefahrsch, dass die huere lang hend zum luege, zwar uf dini site lueged, du denn aber noni det bisch, füre 2. Siteblick (uf die ander site oder wohi au immer..) brucheds denn nomol 2s und denn bisch du scho drin - und sie fahred au los... Mit dem muessme aber eifach rächne.. (mach ich aber au erst sit mer genau das passiert isch..)


    De Boo heds eig richtig gseid... Me muess sich eifach apasse und für die andere au luege, süsch wirdme früener oder spöter abgschosse...
    Mier störed eus dra, dass sie z'langsam fahred, und sie störts, dasmer z'schnell fahred... Life's hard!

    no half measures.


  • Im/Am Kreisel links blinken soll strafbar sein? 8| gerne hätte ich dazu einen Gesetzesartikel..



    Art. 39 SVG Zeichengebung
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19580266/index.html#a39
    1 Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannt zu geben. Dies gilt namentlich für:
    a. das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen;
    b. das Überholen und das Wenden;
    c. das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand.



    Art. 28 VRV Zeichengebung
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19620246/index.html#a28
    1 Der Fahrzeugführer hat alle Richtungsänderungen anzukündigen, auch das Abbiegen nach rechts. Selbst der Radfahrer, der zum Überholen eines andern ausschwenkt, hat dies anzuzeigen.
    2 Die Zeichengebung ist nach der Richtungsänderung unverzüglich einzustellen. Radfahrer können die Zeichengebung bereits während der Richtungsänderung einstellen.


    Ordnungsbussenverordnung http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19960142/index.html
    321.2. Nichteinstellen der Richtungsanzeige nach erfolgter Richtungsänderung (Art. 28 Abs. 2 VRV) CHF 100.-


    Art. 16 SVG Entzug der Ausweise
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19580266/index.html#a16
    2 Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen.


    Die Intention des Gesetzes ist klar. Es sind nur Richtungsänderungen anzukündigen die auch erfolgen ansonsten ist es zu unterlassen. Nur der Spezialfall, des Nichteinstellen der Richtungsanzeige (Blinker) nach einer erfolgten Richtungsänderung wird mit Ordnungsbusse geahndet. Alles andere endet vor dem Richter.


    Die Einzige legale Richtungsänderung in einem Kreisel ist das Verlassen desselbigen. Der Normalfall im Kreisel ist die weiterfahrt im Kreisel, sprich keine Richtungswechsel ergo keine Richtungsänderunganzeige nötig. Oder deutet nun ein links blinken im Kreisel auf ein bevorstehender U-Turn hin?


    Viel schlimmer und gefährlicher ist das Links-Blinken bei der Einfahrt in den Kreisel. Es wäre nicht falsch anzunehmen, das ein linksblinkender Verkehrsteilnehmer beabsichtigt in verbotener Richtung in den Kreisel einzufahren. Es wäre sicher auch nicht falsch sondern gar angebracht entsprechend zu reagieren, d.H. Bremsen und Warnsignal geben:


    Art. 26 SVG Grundregel
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19580266/index.html#a26
    2 Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.


    Art. 40 SVG Warnsignale
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19580266/index.html#a40
    Wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, hat der Fahrzeugführer die übrigen Strassenbenützer zu warnen. Unnötige und übermässige Warnsignale sind zu unterlassen. Rufzeichen mit der Warnvorrichtung sind untersagt.



    PS: Ein Autofahrertyp isch no vergässe gange: Dä Mr.-65-Tempomat, usserorts, innerort, allerorts.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Sorry da mit dem verbotene libks blinke vorem kreisel chan ihg efach nid glaube, will demne hettihg d autoprüefig am frittug nid döfe bestoh. Döte ischmer da drum passiert.

  • http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19620246/index.html#a41b


    Er muss es nicht anzeigen, kann aber. Insofern behaupte ich, ist das linksblinken nicht verboten/strafbar.


    Sorry da mit dem verbotene libks blinke vorem kreisel chan ihg efach nid glaube, will demne hettihg d autoprüefig am frittug nid döfe bestoh. Döte ischmer da drum passiert.



    Ihr scheint recht zuhaben. Trotzdem nervig :schimpf:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das richtige Verhalten am Kreisel (Kreisverkehrsplatz) ist in Artikel 41b der Verkehrsregelnverordnung (VRV) geregelt:




    Vor der Einfahrt in einem Kreisverkehrsplatz muss der Führer die
    Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden
    Fahrzeugen den Vortritt lassen.




    Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein
    Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die
    Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt
    werden.


    http://www.bfu.ch/PDFLib/1007_42.pdf


    Habe meinen Fahrlehrer gefragt der meinte es sei verboten und selbst wenn nicht, es ist schwachsinnig links zu blinken^^ aber immerhin habt ihr was zum diskutieren :grinning_squinting_face:

  • Habe meinen Fahrlehrer gefragt der meinte es sei verboten und selbst wenn nicht, es ist schwachsinnig links zu blinken^^


    Für Autos und Motorräder, nicht aber bei LKWs. Viele Lastwagen blinken nach der Einfahrt in den Kreisverkehr links, sofern wir nicht die erste oder zweite Ausfahrt wieder raus wollen. Da es nicht verboten ist und die Polizei auch nicht darauf schaut ist das kein Problem, denn es schafft Sicherheit. Wenn ich die dritte oder vierte Ausfahrt raus will oder den Kreisel zum wenden benutze und dabei links blinke kommt kaum einer der nervös wartenden Autofahrer auf die Idee, mir vor den Kühlergrill zu fahren, ausser er hat Tomaten auf den Augen.


  • Für Autos und Motorräder, nicht aber bei LKWs. Viele Lastwagen blinken nach der Einfahrt in den Kreisverkehr links, sofern wir nicht die erste oder zweite Ausfahrt wieder raus wollen. Da es nicht verboten ist und die Polizei auch nicht darauf schaut ist das kein Problem, denn es schafft Sicherheit. Wenn ich die dritte oder vierte Ausfahrt raus will oder den Kreisel zum wenden benutze und dabei links blinke kommt kaum einer der nervös wartenden Autofahrer auf die Idee, mir vor den Kühlergrill zu fahren, ausser er hat Tomaten auf den Augen.


    jupp hab ich heute in Konstanz erlebt, war lustig..twingo gegen brummi :grinning_squinting_face:

  • Wenn ich die dritte oder vierte Ausfahrt raus will oder den Kreisel zum wenden benutze und dabei links blinke kommt kaum einer der nervös wartenden Autofahrer auf die Idee, mir vor den Kühlergrill zu fahren, ausser er hat Tomaten auf den Augen.


    Hab ich nie gemacht. Sollte ich vielleicht mal probieren. Aber bei den ganzen beschränkten Leuten auf der Strasse wird das ja eh nicht viel helfen. Hab auch schon fast Kleinwagen abgeschossen. Leider nur fast, ich reagiere immer zu gut :grinning_squinting_face: Und ausgerechnet die unsichersten Autos trauen sich am meisten...!

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI