Wo im Gelände fahren?

  • wo kein kläger, da kein richter :winking_face: solang niemert motze tuat, wirds au akzeptiert werde, aber wenn nochbuure sich denn gstöhrt fühlet und azeig erstattet, mua au dötte polizei igriffe :winking_face:

  • wo kein kläger, da kein richter :winking_face: solang niemert motze tuat, wirds au akzeptiert werde, aber wenn nochbuure sich denn gstöhrt fühlet und azeig erstattet, mua au dötte polizei igriffe :winking_face:

    Zwüschdüre am Füürobe chli go helfe wenn's im Schissdräck si und ab und zue ir Beiz äs Bier zahle, die si rundum zfride :thumbup:

    Het schone Grund dasi wider i mis Jugend-Dorf zrugg züglet bi. :winking_face:

  • Wie erwähnt: geht nicht darum ob die Maschinen zugelassen sind oder nicht (ist keine öffentliche Strasse sondern Privatgrundstück, da kann das Strassenverkehrsgesetz mit den üblichen Vorschriften nicht zutreffen), somit ist es auch egal ob man mit einem Trottinet, einem Crosser oder meinetwegen mit einem Rallye-LKW übers Feld pflügt.

    Das Problem kommt von der Landwirtschaftzone, dieser Boden (auch weil steuerlich begünstigt, von Subenvionen betroffen und weil Landwirtschaft generell extem geregelt ist) daf ohne Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung nicht für was anderes gebraucht werden als eben für die Landwirtschaft. Motorsport gehört hier ganz klar nicht dazu. Weiter sind Lärmemissionen ein Thema, auch ein Bauer darf hier während des Tages nicht "unnötig" Lärm erzeugen, wer mit einem Crosser und offener Tüte rumfährt, riskiert somit auch wegen unnötiger Lärmemission eine Busse. Weiter kommen beispielsweise Vorschriften betreffend Wasserschutz zum Zug - nicht auszudenken, wie hoch die Kosten sein könnten, wenn auf einem ganzen Aker die Erde ausgetauscht werden müsste, weil ein Mopped dort Benzin oder Öl während der Fahrt verliert.

    Auch klar: Polizei wie Anwohner sind in der Regel relativ kulant und drücken auch mal ein Auge zu - gibt aber auch genügend Leute welche Bauern verklagen, weil das Vieh Lärm mit Glocken macht (der Bauernhof war schon 100 Jahre vor den Häuslebauern da welche neben der Viehweide gebaut haben), die Gülle stinkt oder die Strasse nicht sauber geputzt wird, nachdem der Traktor vom Feld nach Hause gebracht wurde.

    Legal also eine klare Sache - und einmal mehr der Hinweis, dass laute Tüten (z.B. offene Crosstüten) sowieso problematisch sind. Mittlerweile gelten auch international restriktive Limiten bei Crossern (mit ein Grund, weshalb die Hersteller jetzt zwei Töpfe für einen Zylinder vorsehen), neu soll 94 DB als Maximalwert bei 4-Taktern, 96 DB bei 2-Taktern gelten (http://motocrossactionmag.com/Main/News/Ask-…-94dB-2462.aspx). Dass die Lautstärke aufgrund unterschiedlicher Messungen (MFK / Typenprüfung ist leicht anders) leicht höher ausfallen kann, ist eine Randerscheinung, die offenen Tüten mit teilweise weit über 100 DB sind aber schon längst Geschichte. Also ein Grund mehr die "Kollegen" mit offenen Tüten mal zu einer Neuanschafffung zu animieren - sonst steht die eigene Maschine nämlich schneller als man denkt nur noch in der Garage rum.

    Marc

  • Wie erwähnt: geht nicht darum ob die Maschinen zugelassen sind oder nicht (ist keine öffentliche Strasse sondern Privatgrundstück, da kann das Strassenverkehrsgesetz mit den üblichen Vorschriften nicht zutreffen), somit ist es auch egal ob man mit einem Trottinet, einem Crosser oder meinetwegen mit einem Rallye-LKW übers Feld pflügt.

    Ich meine das stimmt nicht ganz. In der Pocket- und Pitbike Szene ist auf jeden Fall die Meinung verbreitet, dass das Gelände nicht nur privat, sondern auch effektiv umzäunt sein muss. Also eine Absperrung wo du mit dem PKW nicht einfach so durch kommst sprich ein Trassierband reicht nicht. Macht für mich auch Sinn, dass man nicht einfach einen Säugling in der Garageneinfahrt LKW fahren lassen darf, übertrieben gesagt. :winking_face:
    Auf dem Land ist das natürlich nicht so ein Thema, da der Acker wahrscheinlich nicht direkt an eine Strasse angrenzt. Dennoch ein Punkt den man vielleicht genauer abklären sollte.

    Ich finde das Risiko wäre es mir wert, auch wenn es illegal ist. Natürlich sollte man es nicht übertreiben und den Anwohnern keinen Grund geben sich aufzuregen. Mountainbike fahren abseits der Waldwege ist auch verboten, aber ausser dem Förster und ein paar Waldextremisten störte ich da auch niemanden.

    Gruss Pascal

  • Zitat

    Mountainbike fahren abseits der Waldwege ist auch verboten, aber ausser dem Förster und ein paar Waldextremisten störte ich da auch niemanden.

    Die sind aber teilweise schon heftig drauf, hab ich neulich gesehen (nicht mein Bild)
    [Blockierte Grafik: http://img.tapatalk.com/d/13/05/29/u6umuqyj.jpg]

  • ja so eis het mich au scho verwütscht, bin aber mitem MTB ungerwegs gsi, u ha denne en rügge landig gmacht :pinch: zum glück nüt passiert gsi

  • Tja, um Detailfragen hab ich mich nie kümmern müssen, da ich ja nicht als Organisator auftreten muss :kissing_face:

    Bei uns in der Gemeinde wurden auf diversen Wegen auch schon Nägel und Glasscherben gefunden, auch Stacheldraht wurde als Absperrung bei einigen Single-Trails eingesetzt. Solche "Befahrens-Verhinderungen" sind im übrigen genauso illegal wie das Befahren der Wege selber - nur wird das schwierig hier jemanden zu belangen (viel Wald ist in Privatbesitz, wenn man sich da beschwert, bekommt man erst mal eine Busse aufgebrummt wegen illegalen befahrens, danach findet sich eh keiner der für die Stacheldraht-Attaken oder das Nägel ausstreuen haftbar gemacht werden könnte).

    Ach so: für die welche es interessiert, noch die Mitteilung der Gemeinde (dürfte so oder in ähnlicher Form in allen Gemeinden gelten): http://www.sirnach.ch/documents/Biken-Wald.pdf

    Was die Draht-Attake anbelangt: Idioten wird es immer geben - da kann man ja von Glück reden, wenn man noch lebend davonkommt. Ob die Polizei in solch krassen Fällen Zeit und Interesse hat die Schuldigen zu suchen? (bei CSI wäre das wohl eine Frage von paar Tagen, da sieht man wieder der Unterschied zwischen Film und Wirklichkeit :wacko: )

    Marc