Darf ich schon ins Ausland?

  • Aktuelle Information:

    Der Experte sagte mir letzte Woche, dass man selbst mit dem abgestempelten Ausweis nicht ins Ausland darf.

    Jap. Min Fahrlehrer hät mer au gseit gha ich dörfi ersch is Usland wänni s Chärtli han. Lehruswiis-Fötzel mit Stämpfel giltet det nöd.

    :hexe: Women are angels, and when somebody breaks our wings... we simply continue to fly....on a broomstick. We're flexible like that :grinning_squinting_face:

  • Ich denk, die paar Täg chamer no warte, es goht ja meischtens würkli relativ schnell. Bi mir isches knapp 2 Täg gange, s isch würkli uh schnell.

    Chan mir höchschtens vorstelle, das wemer dringend (who knows) is Usland muen mitem Töff, mer eventuell bim Strassi öbbis speziells chan go hole, aber ich denk de ufwand betriibets denn au ned.

    Was wär wemer eifach ohni uswiis würd is usland wür gah und wemer kontrolliert wird säge, mer heg en vergesse? chönt doch na funktioniere :grinning_squinting_face:

    Listen to many, speak to few

  • guggst Du hier

    (gemäss ZH:Lernfahrten sind grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz erlaubt)

    Die Berner sind etwas zurückhaltender und "empfehlen" keine Auslandfahrten (ganz am Ende).

    Grundsätzlich können die Schweizer natürlich gar nicht festlegen wo jemand mit einem CH-Ausweis (auch L-Ausweis) ausser in der Schweiz fahren kann, denn dafür sind die lokalen ausländischen Gesetze zuständig. Das System mit einem L alleine durch die Gegend zu fahren gibt es nur in der Schweiz (Ausland nur abgesperrte Lernfahr-Gelände). Als gültiger Ausweis gilt der EU-Führerschein, den haben Lernfahrer nicht (jedenfalls nicht für die nötige Kategorie).

    Somit hat die MFK recht: möglich ist vieles (gibt eventuell Länder wo gar kein Führerschein nötig ist, da kann man natürlich fahren), aber "in der Regel" dürften alle EU-Länder einen CH-L-Fahrer als untauglich gemäss nationalen Richtlinien anschauen. Und deshalb: einfach paar Monate warten, dann kann man mit einem offiziellen, legalen Ausweis rumfahren ohne Probleme.

    Marc

  • Also, habe beim Strassenverkehrsamt nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
    "Sie dürfen erst ohne "L" und im Ausland fahren wenn Sie im Besitz des neuen Führerausweises mit der Kategorie A1 sind."


    Aber trotzdem vielen Dank für alle Antworten.

    Wenn ein Mann sagt, dass er etwas repariert, dann tut er es auch! Man muss ihn nicht jedes halbe Jahr daran erinnern... :pouting_face:

  • In DEU sind bspw. Lernfahrten ausschliesslich und nur in Begleitung eines Fahrlehrers erlaubt.Fahrschüler, die alleine Lernfahrten unternehmen, fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz.

    Auszug:
    "...
    Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§ 29 Abs. 3 FeV),

    1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

    …"