In dem Fall vor dem Urteil. Wenn er erst heute Geblitz wurde hat er noch 2 - 3 Wochen.
wenn er erst heute geblitzt wurde, wüsste er wohl nicht, dass er genau 49km/h zu schnell war
In dem Fall vor dem Urteil. Wenn er erst heute Geblitz wurde hat er noch 2 - 3 Wochen.
wenn er erst heute geblitzt wurde, wüsste er wohl nicht, dass er genau 49km/h zu schnell war
wenn er erst heute geblitzt wurde, wüsste er wohl nicht, dass er genau 49km/h zu schnell war
Oder machte das gleiche wie ich: Wenn es geblitzt hat kurz auf den Tacho schauen und dann das Schlimmste vom Allerschlimsten befürchten, weil man die Zahlen nicht richtig abliest oder sich falsch erinnert. Am Ende kommt dann eine Rechnung von 20 bis 60 Franken. Evtl. lief ja auch das GPS und hat aufgezeichnet.
Vieleicht waren es ja auch nur 116 km/h die der Tacho anzeigte, dann Tachoabweichung von 5%, minus messgerätebedingte Tolleranz, welche zwar nicht immer, aber doch recht oft voll zu Gunsten des Fahrer und nicht des Gerätes geht von 6km/h bei Radar, sowie Messabweichung von 2 km/h nach unten macht dann plötzlich nur noch 102 km/h und damit im OBV Bereich.
Im dümmeren Fall sind es: 129 km/h die auf dem GPS waren. GPS zeigte dummerweise 2km/h zuwenig an. Lasergerät mass 2km/h zuviel macht nach Abzug der Tolleranz von 4 km/h genau 129km/h und damit 49 km/h zuviel.
auf jeden fall war er in der Baustelle viel zu schnell
Was nicht zu entschuldigen ist
Und die ganzen diskusionen bringen eh nichts
Dankeschön für die zahlreichen Antworten.
Ja die Polizei hat mir letzten Donnerstag angerufen und gefragt ob ich eine Yamaha mit Nummernschild ... besitze. Ich ja so eine besitze ich. Der Polizist fragte auch noch ob ich da vorbeifuhr um so und so, da habe ich geantwortet das wüsste ich nicht mehr, könnte aber sein ich fragte auch noch wie viel drüber es den sei darum auch die genaue zahl 49kmh. Jetzt hab ich heute Angerufen um den Termin zu verschieben den wir abgemacht haben weil es mir Zeitlich nicht passt führ Ihn war das kein Problem. Aber was mich jetzt verwundert, knapp eine Stunde später rief er mir nochmals an und bat mich wenn es möglich wäre doch mit dem Motorrad und meiner Motorrad Ausrüstung zum Termin zu erscheinen, er würde gerne sehen wie ich auf dem Bike aussehe. Auf weitere fragen von mir wich er nur aus: das sehen Sie dann. Aber garantierte mir immer nachhause fahren darf ich schon noch.
Ich fragen mich jetzt nur wieso? haben Sie mich nur von vorne geblitz und sind durch andere Wege an die Nummer gekommen Verkehrskameras etc. oder ist es das normale Prozedere bei so einem Fall?
Post hab ich nämlich auch nie bekommen nur Anrufe.
Jetzt bist du leider voll rein gelaufen...
Beim Telefonat hast du ihren vagen Verdacht bereits zu sehr bestätigt.
Richtigerweise hättest du einfach nichts tun und nichts sagen müssen, wenn du merkst dass sie sich nicht ganz sicher sind. Höchstens fragen worum es geht und grundsätzlich jeden Vorwurf ablehnen ohne zu zögern.
Und da sie ja offensichtlich etwas kreativ sind in dem Fall, hilft es auch nicht, dass du das alles noch hier geschildert hast.
Am besten alles löschen und etwas "einfallsreich" sein, wie du dort vorstellig wirst...
Wenn du Rechtsschutz hast, informier dich unbedingt bei denen, was du tun sollst.
Andere Ausrüstung und Helm anziehen, sowie anderen Kennzeichenhalter montieren. Jegliche Aussage verweigern und gut ist. Abwarten auf den Strafbefehl und allenfalls Einsprache erheben.
Nein Rebel, das Urteil war noch nicht drausen. Er hatte erst einen Brief bekommen, "Verfahrenseröffnung" sie sind 26 km/h Ausserorts zu schnell gefahren am... in....blablabla es erfolgt ein Richterlicher beschluss blablabla...
Die Prüfung war zu dem Zeitpunkt bereits Angemeldet und sollte eine Woche Später stattfinden. Ob es einen Ausweisentzug geben würde oder nur Busse wussten wir somit noch nicht. Tja an der Prüfung wurde er dann Heim geschickt, obwohl der Lehrnfahrausweis noch 2 Monate gültig war konnte er keine Prüfung mehr ablegen. Dies war im September und ende Oktober kam dann das Urteil. Entzug 1Mt. Und ne Buse..weis nicht mehr wie viel. Und da dann der Lehrnfahrausweis abgelaufen war wurde er für 2 Jahre gesperrt. Den schein gab er dann im Januar für einen Mt.ab.
o.k. dann sind die 49 km/h wohl in Stein gemeiselt.
Ich fragen mich jetzt nur wieso?
Weil das ausserhalb des OBV ist, es keine Halterhaftung mehr gibt sondern nur der Fahrer alleine verurteilt werden kann.
Und da sie ja offensichtlich etwas kreativ sind in dem Fall, hilft es auch nicht, dass du das alles noch hier geschildert hast.
Am besten alles löschen und etwas "einfallsreich" sein, wie du dort vorstellig wirst...
Die Polizei macht sonst auch gerne "Bsüechli":
https://www.bernerzeitung.ch/r…oefffahrer/story/11729637
https://www.tagesanzeiger.ch/z…rchsuchung/story/14801545
Vielleicht suchen Sie Dich noch wegen anderen Dingen ?
Lärm & Ruhestörungen, Privatanzeigen, Verkehrsübertretungen wie andauernd Einbahnstrassen im Quartier hochdonnern um Zeit zu sparen , rumdrängeln auf der AB , rumspielen auf der AB
Wüsste nicht warum man jemanden mit Moto und Ausrüstung auf'n Posten holt , wegen den 49km/h - wenn sie ja das Kennzeichen schon haben etc .
Die haben wahrscheinlich nicht das Kennzeichen gehabt, sondern nur Farbe und Modell des Töffs. Da lässt sich schon einiges eingrenzen, dann finden die die passenden Kennzeichen raus und machen ein paar solche Anrufe...
Hätte ich jetzt nie gedacht .
Man sieht ja das Blitzen , der Oh .... Moment ist da, dann das Zittern auf den Brief von der Polizei, die nächstenmale fährt man an der Stelle regelkonform. Blitzt doch dort Dutzende jeden Tag.
Hätte echt nicht gedacht , dass die noch rumfischen gehen .
Naja, wird letztendlich um nen grösseren Gelbetrag gehen...
Man sieht ja das Blitzen , der Oh .... Moment ist da, dann das Zittern auf den Brief von der Polizei, die nächstenmale fährt man an der Stelle regelkonform. Blitzt doch dort Dutzende jeden Tag.
Wie gesagt brauchen die den Fahrer und nicht wie bei einer Ordnungsbusse nur den Halter. Ordnungsbuse ist auch Anonym und ohne weitere Konsequenzen. Hat man eine grosse Familie kann man ja einen auf Schulte-Wermeling https://www.nzz.ch/articleF8091-1.366161 machen. Der war ja Profi darin Art. 133 https://www.admin.ch/opc/de/cl…/20052319/index.html#a113 und 168 StPO https://www.admin.ch/opc/de/cl…/20052319/index.html#a168 ausgiebig zu nutzen bevor Art. 6 OBG https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19700138/index.html#a6 geändert wurde. Aber auch der wusste, dass man es besser nicht übertreibt und es bei OBV-Vergehen https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19960142/index.html belässt.
Bezüglich Reden mit der lieben Polizei:
Abzüglich ein paar Nuancen (z.B. Erscheinenspflicht welche bei unser anders ist):
https://no-spy.org/2017/06/09/…s-recht-zu-schweigen-2-0/
Na sehr scheisse gelaufen...
Hatte einen ähnlichen Fall ende letztes Jahres...
Umfall bei überquerung der weissen Sicherheitslinie. Galt als schwere Wiederhandlung und dadurch 3 Monate den Töffschein und den Auto LFA weg. Pass unbedingt auf die Bewährung auf. Du kannst Ruck zuck den Schein definitiv verlieren und gespert werden!
Während dem Entzug kann man nicht angemeldet werden (auch wenn der Prüfungstermin später ist) weil du im System blockiert wirst. Konnte knapp noch den Autoschein am letzten Tag (1 vorm 20. geburi) bestehen.
Pass auf und gute fahrt,
Jonny