Zu schnell gefahren mit Lernfahrausweis

  • Hallo Zusammen
    Leute mit einem L oder den Ausweis auf Probe, können sich überhaupt nicht`s erlauben. Weder Geschwindigkeitsübertretung, und schon gar nicht einen Unfall.

    Stimmt nicht ganz :winking_face: lehrfahrende werden im grunde genau gleich bestraft wie ein "normalfahrer".

    Bei der Polizei gefürchtet,
    Von Weibern verehrt,
    Beim Saufen die Besten,
    Unser Körper begehrt,
    Technisch gebildet,
    Unser Fahrkönnen sehr geil,
    Wir müssen wohl Ducati Fahrer sein!

  • Und jetzt erklär mir mal, was das mit Posen zu tun hat.


    verblüffend, genau das het mi au wundergnoh :smiling_face:


    guet, wänn "de siech" ufem hinderrad gfahre wär, chönt mers ja evtl no als posing bezeichne :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    So per forum chan ich dier dad ez ned guet erkläre


    Scho klar...


    Ich frag mich halt manchmal schon, wie beschränkt man sein muss, um jemanden, den man noch nie gesehen hat, als scheiss Poser abzustempeln.
    Sind dan meist diejenigen, die das Gefühl haben, besonders gut zu fahren und dies deshalb keinem anderen zugestehen können.


    Und das kannst du jetzt so persönlich nehmen, wie du Lust hast. Denn du weisst ja: wie man in den Wald ruft...;)

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ja ha kei problem demit boo :winking_face:
    Aber s zweite uf de autobahn so fahre dönts stark deno, dass de fahrer dem hindedruff muess zeige wie sini maschine lauft... Aber ebe, ich chas de no gnäuer beschribe wienis interpretiert ha...


    Anyway, tür wirds...

    no half measures.

  • @boston freak: Hmmm..... das waren dann netto mindestens 50 km/h zu schnell, gibt sicher 6 Monate und eine Busse von um die SFr. 2'000 MINIMUM.
    Mein Mac ist leider in Rep, habe die genauen Tarife nicht zur Hand, arbeite da auf einer alten Ersatzmühle....
    Neu wird mit Tagessätzen gerechnet, welche sich nach dem Einkommen richten... daher das Minimum.... entsprechende Artikel zur Berechnung können aber unter 'Raser-Gesetz' gegooglet werden... ''Blick'' hat irgendwo den Rechner in einem Artikel gelistet.

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • @boston freak: Hmmm..... das waren dann netto mindestens 50 km/h zu schnell, gibt sicher 6 Monate und eine Busse von um die SFr. 2'000 MINIMUM.
    Mein Mac ist leider in Rep, habe die genauen Tarife nicht zur Hand, arbeite da auf einer alten Ersatzmühle....
    Neu wird mit Tagessätzen gerechnet, welche sich nach dem Einkommen richten... daher das Minimum.... entsprechende Artikel zur Berechnung können aber unter 'Raser-Gesetz' gegooglet werden... ''Blick'' hat irgendwo den Rechner in einem Artikel gelistet.

    Ja den Rechner habe ich auch schon gesehen, sagt 60 Tagessätze Geldstrafe aus, die Busse beträgt 1'200.- CHF und 3 Monate.
    Aber das war der erste Verstoss, vielleicht gibt's ein bisschen Gnade. :face_with_tongue:
    Aber am beste, einfach abwarten.. :upside_down_face:

    Србија у срцу. Србија у души.

  • Da chönder die empfelligi vo dä KSBS (Kantonale Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz) nalehse. (http://www.ksbs-caps.ch/docs_empf/Empfehlung%20Geschwindigkeitsübertretung%202013.pdf)


    Damit wüsset er jetzt was dä Staatsaawalt normallerwis verlange wird. Was dä Richter schlussendlich drus macht isch dänn än anderei Frag und chunt uf dä Fall drufah. Eine woh nime Schuelhuus 40 zvill hät muess mit ganz andere Strafe rechne wie eine wo s Feld vo dä Tour de Suisse überholt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Sallü zeme han au no eh frog zu dem Thema.
    Ich selber han de Lernfahruswis für A beschränkt und denn hani no de Führershi fürs Auto. Jetzt bini letschti mit em Töff uf de Autobahn richtig Uster unterwegs gsie. Grad nach em Hengauer S hets jetzt eh Baustell wo 80kmh isch. Ich lölli han mer natührlich nid viel überleit und drufgschisse will de Stationeri Blitzer ja nur uf de andere Site blitz richtig Züri. Aber das en Mobile chan stoh hani den erscht zspoot gmerkt jetzt hends mich blitz mit 49kmh drüber. Jetzt hani wele froge mit was mussi rechne? Gibi nur de Lernfahruswies ab oder beiders?

  • Du gibst beides ab. Der hat viele erwischt in der Baustelle dort, einschliesslichlich mich. Jedoch zum Glück nicht mit 49 zuviel :winking_face:

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Vom Gericht:
    Grobe Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG
    Je nachdem was neto raus kommt: Eine Geldstrafe von 30 - 50 Tagessätze 2 Jahre auf Bewährung plus eine Verbindungsbusse von etwa 20% jedoch mindestens 300 Franken der Geldstrafe. Plus ein Rechnung für die Gerichskosten von 330 Franken oder mehr.


    Vom Amt für Administrativmassnahmen:
    Ein Fahrverbot von mindestens 3 Monate, das Art. 90 Abs. 2 SVG und damit zwingend Art. 16c SVG gemäss geltende Rechtssprechung BGE 1C_356/2009.
    Falls im Kanton Zürich Wohnhaft eine Rechnung von 360 Franken.


    Ach ja, Fahrverbot wird nomalerweise für alle Klassen angeordnet inkl. normaler und Lernfahrausweis. Wenn letzterer bald abläuft am besten vor dem Entzug noch die Prüfung machen.


    Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19580266/index.html
    Verkeherszulassungverordnung (VZV)
    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html
    Empfehlung Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz
    https://www.ssk-cps.ch/sites/d…_svg_final_dv_2016_dt.pdf
    BGE 1C_356/2009
    http://www.polyreg.ch/d/inform…1C_2009/1C.356__2009.html
    Gebühren Administrativmassnahmen Kt. ZH
    https://stva.zh.ch/internet/si…eb/GEBgebuehr/GEBama.html
    Richtlinien Gebührenansätze der Übertretungsstrafbehörden Kt. Zürich
    https://www.stadt-zuerich.ch/c…ownload/sra_gebuehren.pdf
    Allgemeines zur Kostenpflicht:
    https://www.stadt-zuerich.ch/p…uerich/kostenpflicht.html
    Anfrage Amrein
    https://www.zh.ch/bin/ktzh/rrb…year=2018&_charset_=UTF-8

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • vor dem entzug kann keine prüfung mehr abgelegt werden. Die wissen das bereits auf dem STV. Und lass dich nicht mehr zur Prüfung zu. Meinem Sohn ist das so ergangen.Kanton SZ

    Hauptsach es rollt... :motorrad12:


    Ich glaube meine Entscheidungen treffen sich manchmal ohne mich :grinning_squinting_face:

  • Danke Sam.

    vor dem entzug kann keine prüfung mehr abgelegt werden. Die wissen das bereits auf dem STV. Und lass dich nicht mehr zur Prüfung zu. Meinem Sohn ist das so ergangen.Kanton SZ

    In dem Fall vor dem Urteil. Wenn er erst heute Geblitz wurde hat er noch 2 - 3 Wochen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!