Da in deinem Link aber vom hinteren Kennzeichen die rede ist, geh ich davon aus das da von Motorfahrzeugen die rede ist. Nicht von Motorrädern. Mein Link ist aus dem Auszug für Motorräder. Auch steht da was von beidseitig lesbar... Wie geht das mit den Kennzeichen diverser Harleys? Sind ja bloss von Links her lesbar...
Umbau und die kleinen Probleme mit denn Vorschriften...
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Na ja Motorräder sind ja eine Unterkategorie der Motorfahrzeuge und haben nur ein hinteres Kontrollschild (in den 50ern übrigens noch vorne längs auf dem Schutzblech montiert!!). Und eine Harley ist nur sehr wohlwollend betrachtet ein Motorrad
Nein ernsthaft, ich weiss es nicht. Auf jeden Fall wird dieser Winkel ständig kontrolliert und ich fand ihn nur im erwähnten Link auf.... werde dies aber bei Gelegenheit mal konkret abklären.Grues
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Schweizer Gesetze halt... Mal so, mal so und dann noch Kantönligeist dazu...
Wird mal den StVa-Experten frage. Mit beiden Artikel. Btw. Vergesst mein Link, das ist unterkategorie MotorFahrräder...
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Das mit den Winkeln ist in der "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge" geregelt:
"Art. 37
Die nachstehenden Vorschriften gelten für alle Fahrzeugarten vorbehältlich zusätzlicher oder abweichender Bestimmungen für die jeweilige Fahrzeugart.""Art. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen
[...]
2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein. [...]"Und da es unter dem Titel "Motorräder" keine weiteren oder abweichende Bestimmungen gibt, hat dieser Artikel Gültigkeit.
Gruss Pascal
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