Guten Tag/Abend/Nacht... was auch immer.
Neuerdings lese ich in Foren für Ausschreibungen zu einer Tour oder Ausfährtli, dass die Haftung ausgeschlossen ist und der TN selber verantwortlich...
Weiss da wer, was das soll? Ist dasnotwendig oder übervorsichtig? Wohlverstanden - unentgeltliche Touren...
Haftungsausschluss...
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Ich halte das für notwendig. Es gibt eine Veranstalterhaftpflicht. Sie greift dann, wenn ein Teilnehmer deiner Veranstaltung einen Unfall erleidet, den die Unfallversicherung (z.B. UVG) nicht oder nur teilweise übernimmt. Kann z.B. bei ausländischen Teilnehmern sein, die gar keine Versicherung haben. Oder wenn einer selbständig ist und seine Unfallversicherungsprämie nicht bezahlt hat. Sind zwar extrem seltene Fälle, aber sicher ist sicher. Und es spielt eben keine Rolle, ob du für die Organisation Geld nimmst oder nicht.
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Oha, habe ich nicht gewusst, gut zu wissen.
Anderseits gehe ich davon aus, dass man ja den Veranstalter nicht belangen kann, wenn es zu einem Unfall kommt. Einerseits ist jeder selbst verantwortlich wie er fährt und ansonsten wären ja Dritte oder höhere Gewalt schuld. Was wäre denn ein gutes Beispiel wie man den Veranstalter bzw. Ausschreiber der Tour belangen könnte. MIr kommt da ehrlich gesagt gerade nichts in den Sinn.
Gruss
Phil -
Ob man als Veranstalter belangt werden kann oder nicht, entscheidet dann Fall für Fall ein Richter. Und wenn dieser dir Fahrlässigkeit unterstellt und eine Mitschuld andichtet, dann bist du plötzlich ganz schön mitten drin in der Scheisse. Dazu habe ich in unsere Gerichte einfach zu wenig Vertrauen. Recht haben ist nicht immer gleichbedeutend mit Recht erhalten.
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Zitat Kermit: .......Dazu habe ich in unsere Gerichte einfach zu wenig Vertrauen. Recht haben ist nicht immer gleichbedeutend mit Recht erhalten.....
Wie wahr wie wahr! -
Ja und was heisst jez das konkret? Das mer jedesmal das blöde Sätzli aneschribe muess, au wämmer nur zweimal über d Buechenegg fahrt?
...und au wämmer sonen guete Awalt hät wie ich?
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#Lösungsvorschlag!#
In der Signatur gleich verewigen, dann hast dus auch bei einer Tourausschreibung gleich drinn. :thumbup:
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Ja und was heisst jez das konkret? Das mer jedesmal das blöde Sätzli aneschribe muess, au wämmer nur zweimal über d Buechenegg fahrt?
...und au wämmer sonen guete Awalt hät wie ich?
Wänn du dich da inne mit öpertem direkt verabredisch, z.B. i de Shoutbox, dänn isch das kei Veranstaltig, also au kei Veranstalterhaftpflicht. Wänn du aber da ime Thread zunere Usfahrt iladsch, wo jede chan cho, dänn chans dir ebe en Richter unter Umständ als Veranstaltig uslege, insbesondere wänn für alli im Restaurant fürs Mittagässe reserviersch oder, falls über mehreri Täg gaht, du für anderi es Hotel oder e Fähre buechsch, eventuell no d Azahlig iziesch und direkt mit em Hotel / de Reederei abrächnisch.
Das blöde Sätzli muesch nöd jedes Mal aneschribe, will müesse tuesch nur Stärbe. Öbs machsch und alli Risike usschlüssisch, oder obs si lasch und mit em Restrisiko läbsch, muesch sälber entscheide, bisch ja schliesslich sälber gross
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Zitat
....müesse tuesch nur Stärbe.
Und das vermutlich an Überreglementierung... denn daran wird dereinst die Welt zu Grunde gehen... -
Und das vermutlich an Überreglementierung... denn daran wird dereinst die Welt zu Grunde gehen...
Wie wahr, wie wahr. -
im Gesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/944_3/a2.html
steht wer ein Veranstalter ist:- Pauschalreisen organisiert
- nicht nur gelegtentlich
- diese anbietet (gegen Geld)
öh.. das ist was ganz anderes als ein paar Motorradkollegen, die zusammen unterwegs sind und sich im Forum gefunden haben - oder?
Gruss
Markus
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Gut, ich bin nicht Anwalt, aber wenn das "Gesetz über Pauschalreisen" definiert, wer Veranstalter ist, so bezieht sich diese Definition doch wohl am ehesten auf Pauschalreisen, nicht? Daneben gibt es noch für viele andere Kategorien "Veranstalter", es müssen dabei nicht einmal nur Individualreisen sein, sondern Konzerte, Sommerfeste, Fischessen oder halt eben auch Töff-Ausfahrten, die öffentlich ausgeschrieben werden. Und so ein Forum ist nun halt mal öffentlich.
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ich bin auch nicht Anwalt.
Denke es ist ein wenig der Punkt, wie ein Event ausgeschrieben wird. Kollegentour / ich bin unterwegs - wer begleitet mich...von bis und jeder organisiert mit - wirkt ganz anders als "ich organisere eine Tour und hier ist das Hotel und ich fahre immer voraus".
Das hat dann nix mit öffentlich ausgeschrieben vielmehr mit dem erkennbaren Zweck der Tour zu tun.
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und ein Sätzchen zur Klärung von Versicherung etc. wirkt oft wunder...
:-)) grissli
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Ich han denkt ich choens si la aber ich chans nid...
Sit wenn bruchts so en scheiss jetzt het me sit JAHRE!! ganz einfach choene Toure abmache und jetzt ufs mal so en scheiss??? mein Gott....
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