Hab da in einem anderen Thread eine Aussage von Yam660 aufgeschnappt, die mich interessiert, eröffne aber einen neuen Thread, da im anderen OT:
Motorräder sind in der Regel nicht als geschäftsnotwenidge Fahrzeuge zugelassen
Gibt es hier einen Treuhänder/Steuerberater der sich damit auskennt?
Bin ich wirklich nicht frei in der Gestaltung meines Geschäftsfahrzeugspark? Wenn ich mit dem Motorrad zum Kunden fahre um dort vor Ort zu arbeiten, so spare ich gegenüber dem Auto Benzin. Andere leisten sich als Firmenfahrzeug einen 200'000-fränkigen BMW oder so was in der Klasse. Da fährt das Steueramt doch mit meinem 17jährigen, voll abgeschriebenen Toyota und einem Motorrad deutlich besser, sofern ich alles korrekt verbuche und vom Unterhalt/Versicherung/Amortisation auch korrekt den jeweiligen Privatanteil verbuche. Kann da die Steuerverwaltung wirklich was dagegen einwenden?