Motorrad nicht "geschäftsnotwendig"

  • Hab da in einem anderen Thread eine Aussage von Yam660 aufgeschnappt, die mich interessiert, eröffne aber einen neuen Thread, da im anderen OT:

    Motorräder sind in der Regel nicht als geschäftsnotwenidge Fahrzeuge zugelassen


    Gibt es hier einen Treuhänder/Steuerberater der sich damit auskennt?
    Bin ich wirklich nicht frei in der Gestaltung meines Geschäftsfahrzeugspark? Wenn ich mit dem Motorrad zum Kunden fahre um dort vor Ort zu arbeiten, so spare ich gegenüber dem Auto Benzin. Andere leisten sich als Firmenfahrzeug einen 200'000-fränkigen BMW oder so was in der Klasse. Da fährt das Steueramt doch mit meinem 17jährigen, voll abgeschriebenen Toyota und einem Motorrad deutlich besser, sofern ich alles korrekt verbuche und vom Unterhalt/Versicherung/Amortisation auch korrekt den jeweiligen Privatanteil verbuche. Kann da die Steuerverwaltung wirklich was dagegen einwenden?

  • können sie, ja.

    hab selbst aber auch zwei töff und es auto über die firma laufen. läuft in sachen steuern einwandfrei

    Zitat

    Ich weiß garnicht was schlimmer ist: die wahnhaft-fehlerhafte
    Selbsteinschätzung der Selbstdarsteller oder das zwanghaft-neurotische,
    postpubertäre Geschwätz des sozial-pädagogisch geprägten Cliquenchefs?!

  • können sie, ja.
    [...] läuft in sachen steuern einwandfrei

    Wie muss ich das jetzt kombinieren? Die Steuerbehörde kann etwas dagegen einwenden, aber dich haben sie noch nie kontrolliert, deshalb läufts einwandfrei? Oder in Sachen Steuern läufts einwandfrei, aber ansonsten nicht? Danke für (Er)Klärung.

  • Wenn Du ein Motorradgeschäft bzw. Occasionshandel oder was ähnliches hast, dann gehören Fahrzeuge selbstverständlich zum Betrieb. Das kleine Problem: ein Motorrad wird in 99% der Fälle zum privaten Vergnügen verwendet, musst Dir somit einen grossen Privatanteil anrechnen (und darauf Mehrwertsteuer bezahlen).

    Wenn Du belegen kannst, dass ein Motorrad nun mal notwendig ist für den Betrieb, dann ist das somit kein Problem - wird aber den Meisten schwer fallen. Und weil die wenigsten für die Fahrzeuge ein Fahrtenbuch führen, kommen die Berechnungen der AHV bzw. der Mehrwertsteuer (haben die gleichen Ansätze) zum zug. Ist also nicht so, dass man grundsätzlich kein Motorrad in einer Firma haben darf (hatte ich vielleicht missverständlich geschrieben) sondern so, dass der Eigenverbrauch (bzw. Lieferungssteuer bei Gesellschaften) so hoch ausfällt, dass das keinen Sinn mehr macht.

    Wen's interessiert: http://www.geschaeftsfahrzeug.ch/wp-content/uploads/545-03-d-1.pdf

    Und hier (einfach mal einen Kanton genommen, hier LU) steht auch, dass ein Geschäfts-AUTO geschäftsmässig begründet werden muss: http://www.steuerbuch.lu.ch/lustb_b1_einko…en_privatanteil

    Die Hürden sind zwar nicht allzuhoch - aber bei den halbwegs bescheidenen Steuer-Ansätzen in der Schweiz lässt man eben auch nicht alles durchgehen :winking_face: Wer sicher gehen will mit dem Geschäftsauto (bzw. Motorrad) kann vorgängig das OK der Steuerbehörde einholen (Ruling) - wie üblich sind die Richtlinien nicht in allen Kantonen genau gleich und was bei einem Steuerkommissär durchgeht, muss beim anderen noch lange nicht akzeptiert werden. Jede Steuerperiode wird zudem für sich selbst betrachtet - kann also durchaus sein, dass das ein Jahr akzeptiert und im anderen abgelehnt wird. Ist alles bisschen kompliziert und gibt viel Arbeit - von irgendwas muss unsereins ja auch leben :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Marc
    ach ja: ich bin Treuhänder - und Steuerberater :grinning_squinting_face:

  • Hallo Marc

    Na, das nenne ich doch mal eine Antwort. :smiling_face:

    Das mit den Privatanteilen MwSt. entfällt bei mir, da ich mit Saldosteuersätzen abrechne und Privatanteile damit als abgegolten gelten.

    Bleibt die normale Steuer. Gilt hier die umgekehrte Beweislast? Sprich, der Steuerkommissar kann einfach mal behaupten, ich würde ein Töff überwiegend privat benutzen und ich muss dann meine Unschuld beweisen? Muss nicht er mir beweisen, dass ich das Teil wenig geschäftlich nutze? Wenn ich auch ab und an unter der Woche tanke, dann wirds wohl für ihn schwierig, nehme ich mal an.

    Gruss - Kermit

  • Bei Saldosteuerstz wird die Vorsteuer ja über den reduzierten (Saldo-)Satz abgegolten, da ist auch immer ein Teil Eigenverbrauch mit eingerechnet (selber Schuld, wer's nicht ausnutzt :winking_face: )
    Hat dafür andere Nachteile, wenn Du beispielsweise hohe Investitionen hast (z.B. Bau eines neuen Ladenlokals) dann kannst Du eben die Vorsteuer nicht effektiv geltend machen. Probleme gibt das ab und zu auch wenn Versicherungsleistungen fällig sind (Versicherungen bezahlen keine Mehrwertsteuer auf Schäden - weil die bei Mehrwertsteuerpflichtigen ja eben bereits abgegolten werden) - hier lohnt sich auf jeden Fall das Problem mit den Versicherungsvertretern genau anzusehen.

    Es gilt bei den direkten Steuern immer noch das Prinzip, dass steuermindernde Tatsachen vom Steuerpflichtigen, steuererhöhende aber vom Steuerkommissär (bzw. vom Steueramt) zu belegen sind. Wenn man allerdings die Bundesgerichts-Entscheide der letzten Jahre anschaut wird klar - man hat extrem schlechte Karten als Steuerpflichtiger (letztes Jahr 29 Entscheide, einer zu gunsten des Beklagten - und das war in dem Fall die Steuerverwaltung). Anders gesagt: in Steuersachen lohnt es sich nicht bis zu Bundesgericht zu gehen, da gelten die Werte des Staates mehr als die des Privaten.

    Zur Frage: nein, der Steuerkommissär kann nicht einfach "behaupten" dass ein Fahrzeug nicht als geschäftsnotwenig gilt. Allerdings hat die Steuerverwaltung massenweise interne Unterlagen mit Referenzfällen und kann sehr gut abschätzen ob das eventuell so sein könnte. Wenn ein Verdacht besteht, wirst Du beweisen müssen, dass das Motorrad (oder auch ein Luxusauto - mit dem alten Mehrwertsteuergesetz galt als Luxus noch jedes Auto über 100'000 - da fallen schon etliche grössere BMW's und sonstige obere Mittelklassen rein, wenn sie halbwegs vernünftig ausgestattet sind) fürs Geschäft nötig ist.

    Möchte mich mangels genauer Kenntnis der Sachlage nicht zu weit aus dem Fenster lehnen (in einem öffentlichen Forum brauch ich wohl nicht zu erwähnen, dass sowieso alle solchen Angaben immer mit dem eigenen Steuerberater abgeklärt werden sollten - der wird dafür auch bezahlt und hat im Extremfall eine Haftpflicht welche Falschberatung abdeckt), aber ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Motorrad in einer Grossstadt durchaus Sinn ergeben könnte. Einerseits seitens Spritverbrauch, Versicherung, aber auch wegen mangelnder Parkplätze bzw. Parkplatzkosten usw. Wenn dann noch bewiesen werden kann, dass das Motorrad wirklich regelmässig zu geschäftszwecken genutzt wird (nicht fürs Bier mit den Kunden auf der Hulftegg :grinning_squinting_face: ) und fürs Geschäft mehr Kilometer zusammenkommen als für Privatfahren, dann dürfte der Steuerkommissär einen schweren Stand haben was anderes zu beweisen. Und wie gehat: er muss beweisen, dass es andere Mittel gibt welche besser geeignet sind (z.B. ÖV ;(;( ) . Etwas schwieriger könnte es werden, wenn man ein teures Motorrad fährt oder einer mit tausend Kubik - um ein KLeinteil durch die Stadt zu fahren würde da sicher auch ein 125er Roller reichen. Ein bisschen Spielraum ist sicher drin (ist auch bei Geschäftsautos so - man muss nicht das günstigste kaufen nur weil es dann mehr Gewinn zu versteuern gäbe), wer's ausloten will, tut gut daran seinen Steuerkommissär anzufragen bevor er die Kohle ausgegeben hat.

    Nur um das Klarzustellen: ich habe nicht gesagt es sei nicht möglich ein Motorrad im Geschäft zu bilanzieren - nur, dass man gerade bei Motorrädern eher daruaf verzichten sollte irgend welchen Murks zu drehen (war ja um das Leasing gegangen - und darum, dass man im Geschäft die Leasingkosten als Aufwand verbuchen kann).

    Marc

  • Merci Marc, für deine Ausführungen. Du hast meine Fragen vollumfänglich beantwortet. Gruss - Kermit