Hallo Leuts
Das Thema wurde bereits mal hier besprochen, allerdings habe ich keine wirklich klare und verbindliche Antwort gefunden. Es geht um Nachrüst-Bremsscheiben von EBC. Die Dinger kann man günstig in DE online bestellen, es liegt eine ABE des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes mit angehängter Modellliste vor. Meine Kawa KLE 500 ist dort aufgeführt.
Heute telefonisch beim StVA Zürich nachgefragt und FZ-Ausweis plus besagte ABE per E-Mail eingeschickt. Antwort des Sachverständigen:
((Zitat))
"Dieses Gutachten ist nach DeutscherStrassenverkehr-Zulassungsverordnung StVZO ausgestellt worden und daher
in der Schweiz ungültig.Damit Sie die Bremsscheiben an einemFahrzeug welches in der Schweiz zugelassen ist prüfen und verwenden können,benötigen wir eine Eignungserklärung oder Bestätigung einer vom ASTRA anerkanntenPrüfstelle."
((Zitatende))
Andernorts habe ich gelesen, dass eine deutsche ABE gilt und akzeptiert werden muss, sprich die Scheiben ohne zusätzliches Bescheinigungs-Theater eingetragen werden müssen. Was ist eine vom ASTRA anerkannte Prüfstelle? Weiss jemand, was nun gilt? Und vor allem wo die entsprechenden Paragraphen/Bestimmungen zu finden sind?
Danke für eure Antworten!
Emi