Hi zusammen
an meiner 748 ist momentan ne termi racing verbaut mit von mir hinzugefügten.db eatern.
wie verhalten sich die schweizer behörden da?
der auspuff ist nicht zu laut!
lg
Hi zusammen
an meiner 748 ist momentan ne termi racing verbaut mit von mir hinzugefügten.db eatern.
wie verhalten sich die schweizer behörden da?
der auspuff ist nicht zu laut!
lg
Ob zu laut oder nicht, würde eine Lärmmessung ergeben. Wichtig aber: Hast du eine Eignungserklärung eines CH-Importeurs? Falls nein, kann's dumm werden anlässlich einer Kontrolle.... bis zur Stilllegung des Motorrades!
Als CH-Importeur tritt glaublich motochic.ch auf, falls meine alte Liste noch stimmt
gibts sowas auch nachträglich?
geräuschmessung ist vollzogen worden.
lg
Für Fr 50 bis Fr 100 kann dies der CH-Importeur machen..... frag am besten einfach mal nach. Gibt aber auch Termignoni-Typen, für welche es in der CH keine Papiere gibt..... in deinem Fall stört mich da das 'Racing'....
Hallo BonoVox
EffJottEric hat da recht. sollte diese auspuffanlage nicht typengeprüft sein (muss nicht unbedingt zu laut sein) musst du bei einer polizeikontrolle damit rechnen, dass dein moto stillgelegt wird, um dieses einer lärmmessung sowie einer technischen kontrolle zu unterziehen. im anschluss würde dein moto dann vom zuständigen svsa zur amtlichen nachprüfung aufgeboten. die ganze sache geht recht an den geldsäcke
nebst dem, dass du für deine heimreise ebenfalls zeit und natürlich geld fürs bahnbillette aufwenden musst - das selbe dann, für dein moto wieder bei der polizei abzuholen....
strafanzeige betr. "führen eines nicht vorschriftsgemäss ausgerüstenen motorrades (typenfremder endschalldämpfer montiert)
vts art. 53, 219/1a
vrv art. 57/1
svg art. 29, 93/2
nichtmelden von meldepflichtigen änderungen an motorfahrzeug
vts art. 34/2c, 219/2 lit. f
wenn dann noch zu laut:
verursachen von vermeidbarem / vermehrtem lärm
svg art. 42/1, 90/1
nebst den kosten für die busse, gerichtskosten, erhöhte svsa-prüfungsgebühren usw. kommt je nach deiner laufbahn auf der strasse von der administrativbehörde des svsa deines wohnkantons noch eine verwarnung oder evtl. ausweisentzug (alles natürlich kostenpflichtig) dazu.
gruss