Hallo zusammen
Es gibt angeblich bei Parkbussen eine Gesetzeslücke. Angeblich (da kein Foto vom Fahrer vorhanden ist und hier in der Schweiz, NOCH NICHT der Halter des Fahzeugs sonder der der gefahren ist, haftet) man die Busse nicht einzahlen muss. Dann beim Protokol angegeben kann dass ein Verwanter gefahren ist. Und jetzt kommts; Mir als Halter des Fahrzeugs aber können (da "angeblich" ein Verwanter gefahren ist) mir als Halter die Aussage verweigern können. Das führt dazu dass die Polizei keinen Besweis hat und somit auf Granit beisst....Ist das so????
Und als zweite Frage: Ist das beim Motorradfahren genau so? Wenn es dich Blitzt, aber dies auf dem Foto meist nicht erkennbar ist WER eigentlich gefahren ist, wir die Busse einfach nicht einzahlen und die gleichen angeben machen wie oben erwähnt!!!??!!!
Ich möchte ja nichts ilegales machen, bin zu ehrlich dafür. Aber es war am letzten Abend ein Thema und keiner wusste so genau wie das geregelt ist.
Ist wirklich nur Neugierde und nicht um Kriminelleenergien zu unterstützen(einfach das dies klargestellt ist)
saluti und (mal vorab) Frohe Festtage